Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 4 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

41 III 310

67. Urteil der IT. Zivilabteilung vom 8. Juli 1915

Sachverhalt

I. i. $. Wertheimer & Well, Beklagte, gegen Knorr, Klägerin.

Anfechtungsklage. Oertlich antwendbares Recht. Natur der in Art. 292 SchKG festgesetzten fünfjährigen Frisft (Verjährung, Verwirkung oder Befristung 7). Unterbrechung der Verjährung durch Arrest. Klaglegitimation nach Art. 260. Recht des Anfechtungsbeklagten auf Kompensation eines Teils der Urteilssumme mit der Dividende, die auf seine nach Árt. 291 Abs. 2 wiederau flebende Forderung entfallen würde. Ausgangspunkt der Zinspflicht des Anfechtungsbeklagten.

A. — Der Futterhändler Frefel in Emmishofen (Thurgau) hatte Anfangs 1908 von der Beklagten fünf Wagen Reisfuttermebl — ein sechster Wagen fällt für diesen Prozess ausser Betracht — gekauft, die in den Monaten Januar bis März nach Petershausen-Konstanz zu liefern und in den Monaten April bis Juni zu bezahlen waren. Die vier ersten Wagen wurden, weil von Frefel nicht beanstandet, in den Büchern der Lagerhausgesellschaft Petershausen ohne weiteres auf den Namen des Frefel eingetragen. Den fünften Wagen soll Frefel zuerst beanstandet, dann aber doch angenommen haben, worauf er von der Lagerhausgesellschaft ebenfalls auf seinen Namen eingetragen wurde. Am 7. Mai versuchte er nachträglich, alle fünf Wagen zu beanstanden. Die Beklagte ging jedoch nicht darauf ein. Am 18. Mai, als die vierte der von Frefel akzeptierten Tratten fällig wurde, — die drei ersten waren bereits teils prolongiert teils protestiert worden — fand in Konstanz eine Besprechung zwischen Frefel und einem Teilhaber der Beklagten (Weil) statt, deren Resultat darin bestand, dass die Beklagte sämtliche fünf Wagen zurücknahm und dem Frefel ausserdem noch ein grösseres Quantum Melasse abkaufte, welche Frefel von andern Lieferanten bezogen hatie. Der Kaufpreis für die Melasse betrug etwas über 3000 Fr., der Rückkaufpreis für die fünf

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Art. 292 — der Erlass wurde am 1. Januar 1997, 1. Januar 2001, 1. April 2003, 1. Juli 2004, 1. Januar 2005, 1. Januar 2007, 1. Juli 2007, 1. Januar 2008, 1. Januar 2010, 1. Dezember 2010, 1. Januar 2011, 1. Februar 2011, 1. September 2011, 1. Januar 2012, 1. Januar 2013, 1. Januar 2014, 1. Januar 2016, 1. Juli 2016, 1. Januar 2017, 28. März 2017, 1. Januar 2018, 1. Januar 2019, 1. Januar 2020, 20. Oktober 2020, 1. August 2021, 1. Januar 2023, 1. Juli 2024, 1. Januar 2025 und 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.

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