Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 8 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

51 II 237

42. Urteil der IL Zivilabteïlang vom 17. J'oni 1925

Sachverhalt

I. i. S. Miquidationsmasse der Zürcher Depositenbank in Lig.

gegen Käin.

Rechtsgeschäfte unter Ehegatten (Erw. 1) :

Abtretung oder Verpflichtung zukünftiger Abtretung seitens . er Eheîfrau an den Ehemanr ? Ist gestützt auf eine solche Verpilichtung der Ehemann berechtigt, die Abtretung an _ sich seibst vorzunehmen ?

ZGB Art. 177 Abs. 2 und 3: Die der Zutimmung der Vormundschaftsbehôürde bedürftigen Rechtsgeschäfte werden erst durch die Zustimmung perfekt, wirken dann aber zurück.

ZGB Art. 248: Eintragung von Rechtsgeschäften in das Güterrechtsregister und Verôffentlichung ; Behauptungsund Bevweislast des Ehegatten, welcher aus einem solchen Rechtsgeschäft Rechte gegenüber Dritten herleitet.

Verrechnung bei Nachlassvertrag mit Vermôgensabtretung; analoge Anwendung der Art. 213, 214 SchKG (Erw. 2).

À. — Der Beklagte war Mitglied des Verwaltungsrates . der Zürcher Depositenbank, die im Juni 1921 in Zahlungsschwierigkeiten geriet. Während seine Frau ein Kontokorrentguthaben an der Bank hatte, das auf 30. Juni 1921 17,721 Fr. betrug, schuldete er selbst der Bank aus Kontokorrent eine hôühere Summe.... In der Sitzung des Verwaltungsrates vom 30. Juni 1921, an welcher der Beklagte teilnahm, wurde in Aussicht genommen, eine Notstundung, eventuell Nachlasstundung nachzusuchen und für den Fall, dass sie nicht bewilligt würde, den Konkurs zu erklären. Gleichen Tages stellte die Ehefrau des Beklagten folgende « Erklärungen » aus :

« Zu Handen der Direktion der Züreher Depositenbank erkläre ich, dass ich jederzeit mein Kontokorrentgut-

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Art. 213 und Art. 214 — der Erlass wurde am 1. Januar 1997, 1. Januar 2001, 1. April 2003, 1. Juli 2004, 1. Januar 2005, 1. Januar 2007, 1. Juli 2007, 1. Januar 2008, 1. Januar 2010, 1. Dezember 2010, 1. Januar 2011, 1. Februar 2011, 1. September 2011, 1. Januar 2012, 1. Januar 2013, 1. Januar 2014, 1. Januar 2016, 1. Juli 2016, 1. Januar 2017, 28. März 2017, 1. Januar 2018, 1. Januar 2019, 1. Januar 2020, 20. Oktober 2020, 1. August 2021, 1. Januar 2023, 1. Juli 2024, 1. Januar 2025 und 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.

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