Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

59 II 166

29. Urteil doer I. Zivilabteilung vom 16. Mai 1933

Sachverhalt

I. i. 8. Einwohnergemeinde Eriz gegen Rohrbach.

Anschlussberufung. Aus dem Antrag muss horvorgehen, welche . Änderungen des angefochtenen Urteilos verlangt werden. OG Art. 67 Abs. 2 (Erw. 1).

id erkhaftung der Gemeinde für eins Gemeindestrasse. Die Strasse als Werk umfasst auch Barrieren, sgelbst wenn die seitlichen Pfosten derselben auf den Nachbargrundstücken stehen. Das Vorhandensein solcher Abschrankungen auf kleinen Bergstrassen im Weidegebiet bildet jedoch keinen Mangel der Anlage. Bedeutung des Fohlens einer Warnungstafel. OB Art. 58 (Erw. 2).

Unerlaubte Handlung der Gemeinde. Unfall cines Radfahrers an der geschlossenen Schranke. Verhältnis von Bundeszivilreeht und kantonalem öffentlichem Recht bei Anwendung des Art. 41 OB (Erw. 3).

Selbstverschulden. OR Art. 44 (Erw. 4).

A. — Das innere Friz und das ausgedehnte Gebiet der Erizberge werden durch eine 3,6 Meter breite Bergstrasse mit der. Gegend von Steffisburg verbunden. Da diese Strasse hinten im Tale in Alpwege ausmündet, welche nach Schangnau und Habkern hinüber führen, hat sie keinen Durchgangsverkehr zu bewältigen. Sie steht im Eigentum der Einwohnergemeinde Eriz und gehört nach dem kantonalen Gesetz vom 21. März 1834 über den

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verordnung über die Banken und Sparkassen, Art. 41 — der Erlass wurde am 1. Dezember 2003, 1. Juli 2004, 1. Januar 2005, 1. Januar 2006, 1. Januar 2007, 1. April 2008, 1. Januar 2009, 1. Juni 2009, 1. Januar 2010, 1. September 2011, 1. Januar 2013, 1. Januar 2015, 1. Januar 2016, 1. Juli 2016, 1. August 2017, 1. Januar 2019, 1. April 2019, 1. Januar 2020, 1. August 2021, 1. Januar 2023, 23. Januar 2023 und 1. Januar 2025 erneut konsolidiert.

Zitiert in