Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 6 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

59 III 136

33. Entscheid vom 30. Mai 1983 i. S. Frey.

Will das Betreibungsamt einen telephonischen Rechtsvorschlag nicht annehmen, so muss es das sofort am Telephon erklären, ansonst er als angenommen zu gelten hat. Art. 74 SchKG.

L'office des poursuites qui ne veut pas recevoir une opposition téléphonique doit le déclarer immédiatement en répondent au téléphone, sinon l’opposition est réputée valable. Art. 74 LP.

Zitiert in