Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 3 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

62 II 300

77. Urteil der IE. Zivilabteïilung vom 2. Dezember 1936

Sachverhalt

I. i. S. Hanna Riedwyl and deren Kind gegen Kneubühl.

Art. 59, 63 Ziff. 1 OG (Streitwertangabe) Beim Klagegegenstand der Vaterschaftsklage ohne Standesfolgebegehren handelt es sich um einen vorwiegend vermôgensrechtlichen, dem Schadenersatz «ähnlichen Anspruch » im Sinne des Art. 63 Ziff. 1 OG, bei dem daher schon in der Klage vor den kantonalen Instanzen, wenn er nicht in Ziffern ausgedrückt wird, anzugeben ist, ob der geforderte Hôchstbetrag mindestens Fr. 4000.— erreicht.

Hanna Riedwyl und ïhr am 31. Mai 1935 ausserehelich geborenes Kind Bethli erhoben vor dem Amtsgericht Seftigen und sodann vor dem Appellationshof des Kantons Bern gegen W. Kneubühl Vaterschaftsklage mit dem Begehren, dieser sei zu verurteilen :

1. der Kindsmutter gegenüber a) zu den Entbindungskosten, bestehend in Hebamnmen-, Arzt- und Spitalkosten, b) zu einem angemessenen gerichtlich zu bestimmenden Unterhaltsgeld für 4 Wochen vor und 4 Wochen nach der Geburt des Kindes ;

2. dem Kinde gegenüber zu einem angemessenen, vom Gericht zu bestimmenden Unterhaltsgeld von der Geburt bis zum zurückgelegten 18. Altersjahre.

Gegen das die Klage abweisende Urteil des Appellationshofes haben die Klägerinnen Berufung ans Bundesgericht erklärt mit dem Antrag auf Gutheissung dieser Klagebegehren. In der Begründung der Berufung wird der Streitwert als zwischen Fr. 4000.— und Fr. 8009.— liegend angegeben, nämlich Unterhaltsgeld an die Mutter nach Orts-

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege, Art. 59 und Art. 63 — der Erlass wurde am 1. März 2000, 1. Januar 2001, 1. Februar 2001, 1. März 2001, 1. Januar 2002, 1. Juni 2002, 1. August 2002, 1. Januar 2003, 1. Dezember 2003, 1. Januar 2004, 1. April 2004, 1. Mai 2004, 1. Februar 2005 und 1. Juli 2006 erneut konsolidiert.

Zitiert in