Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

68 II 308

50. Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. November 1942

Sachverhalt

I. i. S. Grauwiler gegen Sehmidt.

Haupturteil (Art. 58 OG). Ein Urteil, mit dem über die Klage nur bedingt, nämlich für den Fall, dass eine Partei den ihr auferlegten Eid leiste bzw. nicht leiste, entschieden wird, ist kein Haupturteil.

Art. 58 OF. N'’est pas un jugement au fond le jugement conditionnel qui, par exempie, ne statue gur la demande que pour le cas où Pune des parties prête ou ne prête pas le soerment imposé Par le tribunal.

Art. 58 OGF. Una sentenza che decide una domanda soltanto in modo condizionale, os81a pel caso in cui una delle parti presti o no il giuramento impostole, non è un giudizio di merito.

Mit Urteil vom 4. September 1942 hat das Obergericht des Kantons Baselland der Vaterschaftsklägerin den Erfüllungseid dafür auferlegt, dass gie in der kritischen Zeit mit dem Beklagten und nur mit ihm geschlechtlich verkehrt habe, und für den Fall, dass sie diesen Eid leiste, den Beklagten zur Zahlung der Kindbettkosten von Fr. 196.50 und eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von Fr. 40.— bis zum vollendeten 18, Altersjahre des Knaben verurteilt, für den Fall der Nichtleistung des Eides dagegen die Klage abgewiesen.

Gegen dieses Urteil legte der Beklagte die vorliegende Berufung ein mit dem Antrag auf Abweisung der Klage und mit dem Begehren um Erteilung des Armenrechts.

In Erwägung, dass die Berufung an das Bundesgericht nur gegen Haupturteile zulässig ist (Art. 58 Abs. 1 OG), dass Haupturteile im Sinne dieser Bestimmung solche Urteile sind, durch welche der materielle Rechtastreit unbedingt erledigt wird (BGE 19, 160),

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