Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 2 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

73 I 321

48. Urteil vom 19. September 1947 i. S. Kredit- und Verwaltungshank Zug A.-G., gegen eidg. Steuerverwaltung.

Luaxussieuer : Eine Unternehmung, die geschäftsmässig FaustPpfandkredit gewährt und dabei Luxuswaren beleiht, unterliegt der Steuerpflicht für die Lieferungen, die sie zufolge Verwertung solcher Faustpfänder ausführt.

Zitiert in