KS 04.06.01.a2 - Anhang BBeschriftung (25.06.2004)
Änderung per 01.07.04 B. Beschriftung
1 Dokumentenechtheit
Zivilstandsdokumente sollen eine beständige, gut lesbare Beschriftung auf festem, alterungsbeständigem Papier (vgl. Anhang A) aufweisen.
2 Anforderungen an die Beschriftung
a. Beständigkeit: Die Beständigkeit der Beschriftung beurteilt sich aufgrund folgender Anforderungen:
Wasserbeständigkeit
Wischfestigkeit
Lichtechtheit
(Das Verblassen der Schrift unter Lichteinwirkung soll praktisch ausgeschlossen sein.)
mechanische und chemische Beständigkeit (Die Schrift soll mit mechanischen oder chemischen Mitteln nicht oder nur unter Zurücklassung deutlich sichtbarer Spuren vom Papier entfernt werden können.)
keine Neigung zum Kleben (Beim Kontakt mit Papier oder andern Materialien soll die Schrift, insbesondere unter dem Einfluss von Wärme und Feuchtigkeit, nicht an den Kontaktflächen haften.) b. Lesbarkeit Die Beschriftung eines Zivilstandsdokuments soll in Bezug auf die Lesbarkeit folgende Anforderungen gut erfüllen:
Kontrast
Konturenschärfe
Detailwiedergabe
3 Beschriftungsverfahren
Drucker (digitale Printer)
Laserdrucker (einschliesslich Fotokopierer) Das in Anhang A beschriebene Sicherheitspapier darf ausschliesslich mit einem Laserdrucker beschrieben werden. Die mechanische Beständigkeit und die Haftung der Schrift können bei Laserdruckern ungenügend sein und der Tonerfilm kann unter Wärmeeinfluss (namentlich bei Kontakt mit Kunststoffoberflächen) zum Kleben neigen. Es sind daher nur Geräte zugelassen, deren Eignung zur Herstellung dokumentenechter Schriftstücke im Zivilstandswesen geprüft und für das betreffende Modell bestätigt worden sind.
Tintenstrahldrucker (Ink Jet-Printer) Der Einsatz von Tintenstrahldruckern, die Spezialpapier benötigen oder bei denen lösliche Farben verwendet werden, ist im Hinblick auf die mangelnde Gewähr für Lichtechtheit und chemische Beständigkeit nicht zulässig. Tintenstrahldrucker, bei denen Pigmentfarben verwendet wer-
Änderung per 01.07.04 den und die Normalpapier benötigen, dürfen eingesetzt werden, wenn ihre Eignung zur Herstellung dokumentenechter Schriftstücke im Zivilstandswesen geprüft und für das betreffende Modell bestätigt worden ist. • Andere Beschriftungsformen sind für Zivilstandsdokumente nicht zugelassen
4 Stempel
Auf Zivilstandsdokumenten, welche an Privatpersonen abgegeben oder von Privatpersonen unterzeichnet werden, ist stets ein Prägestempel anzubringen.