KS 91.06.01 Auskünfte an Autorinnen und Autoren von Biographien des Historischen Lexikons der Schweiz(27.06.1991)
Kreisschreiben vom 27. Juni 1991 des Eidgenössischen Amtes für das 1 91-06-01 Zivilstandswesen an die kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen
Auskünfte an Autorinnen und Autoren von Biographien des Historischen Lexikons der Schweiz Im Rahmen der Erarbeitung von Biographien für das neue "Historische Lexikon der Schweiz" benötigen die Autorinnen und Autoren genau festgelegte Angaben über den Personen- und Familienstand der in Frage stehenden Personen. Soweit es sich dabei um Verstorbene handelt, sind die Biographen zum Teil auf Auskünfte aufgrund von Zivilstandsregistern angewiesen. Beim "Historischen Lexikon der Schweiz" handelt es sich um ein wissenschaftlich zu erarbeitendes, von der Eidgenossenschaft massgeblich unterstütztes Werk.
In sinngemässer Anwendung von Artikel 29 Absatz 2 ZStV benötigen die Autorinnen und Autoren des HLS Ihre Bewilligung, um die benötigten Auskünfte zu erhalten. Angesichts der Vielzahl der zu erarbeitenden Biographien und der eine Bewilligung benötigenden Autorinnen und Autoren ist ein möglichst unkompliziertes und kostengünstiges Bewilligungsverfahren sehr wünschbar. In diesem Sinne empfehlen wir Ihnen das Gesuch der Stiftung und der Chefredaktion des Historischen Lexikons der Schweiz einer wohlwollenden Prüfung.
Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen