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WS 10.24.11.01.a1 - Anhang 1

BJ NcyPgM-ew8nB · Bundesamt für Justiz (BJ)

Vom 15. Nov. 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bj-ofj-ufg/ncypgm-ew8nb/de/ws-10-24-11-01-a1-anhang-1

Abgerufen am 1. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesamt für Justiz (BJ)
Quelle

WS 10.24.11.01.a1 - Anhang 1

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW

Weisung Nr. 10.24.11.01 Anhang 1

Auszüge aus Personenstandsregistern gemäss dem CIEC-Übereinkommen Nr. 34 CIEC-Formblätter 1-5

1 Grundsätze

1.1 Ausgangslage

Die Grundlagen betreffend CIEC-Urkunden sind im Anhang des CIEC-Übereinkommens Nr. 34 sowie in den Weisungen des EAZW Nr. 10.24.11.01 «Ausstellung von CIEC-Urkunden Nr. 34» und Nr. 10.22.04.01 «Ehe für alle» - Ziffer 9 - festgelegt.

Das vorliegende Dokument soll die Umsetzung kurz skizzieren und einen einfachen Zugang zu den dafür notwendigen Informationen ermöglichen.

Alle Formulare des CIEC-Übereinkommens Nr. 34 werden auf der für Zivilstandsbehörden reservierten Seite des EAZW und in der Infostar-Dokumentengalerie zur Verfügung gestellt.

Auch die A-Handbücher behalten ihre Relevanz und dienen als Grundlage für die Erstellung der Auszüge.

1.2 Einrichtung

Die Daten aus den in Papier geführten Personenstandsregistern und Infostar NG werden in Form von Urkunden nach dem CIEC-Übereinkommen Nr..34 bekanntgegeben, vorbehaltlich dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16.

Die Dokumente, die nicht aus Infostar generiert werden können, sind analog den Notfalldokumenten manuell zu erstellen.

Es gibt fünf Vorlagen, die in Ziffer 3 dieser Anweisung je nach Ereignis beschrieben werden. Jede Vorlage ist beidseitig auf Sicherheitspapier in Farbe oder in Graustufen1 zu drucken.

2 Inhalt

Die wesentlichen Inhalte der Datenfelder werden nachfolgend beschrieben. Die in den Modellen übertragenen Zivilstandsdaten werden auf Grundlage der ursprünglichen Eintragungen und späteren Randanmerkungen in den Zivilstandsregistern erstellt (Art. 6a Abs. 1 ZStV).

1 Resolution angenommen von der Versammlung der Commission Internationale de l’Etat Civil

am 22 September 2022 in Strasbourg

Die Daten, die nicht in den in Papier geführten Registern enthalten sind, dürfen grundsätzlich nicht hergeleitet werden. Nur diejenigen Daten, die in dem Papier geführten Zivilstandsregistern enthalten sind, dürfen in Auszügen erscheinen mit Ausnahme der unter Ziffer 3 sowie in der Weisung Nr. 10.16.11.01 vom 1. November 2016 «In Papierform geführte Zivilstandsregister (1876 bis 2004)» beschriebenen Fälle.

Diese Erläuterungen gelten analog für Auszüge aus Urkunden, die nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16 ausgestellt werden.

Die Weisung Nr. 10.16.11.01 vom 1. November 2016 «In Papierform geführte Zivilstandsregister (1876 bis 2004)» bleibt im Übrigen in Kraft.

2.1 Kopf- und Fusszeile

Nr. Daten Stand Bemerkungen / Beispiele 1-1-1 Zivilstandsamt von ZA Bern-Mittelland BE

2-1 Staat Schweiz

9-3-2 Nr. des Eintrags Schlusszeichen (-/-) setzen

9-3-3 Nr. des Auszugs Nummer der entsprechenden Transaktion in Infostar oder die Referenz des Einzelregisters angeben

8-6-3 Datum der Ausstellung Anzugeben im Format 8-1 TT/MM/JJJJ 27/03/2025

9-4-6 Siegel Prägestempel anbringen2

9-4-1 Unterschrift Unterschrift der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten anbringen

7-7-1-2 Unterzeichner/-in Vorname und Name der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten

2 KS 04.06.01.a2 – Anhang B

3 Formblätter

3.1 Formblatt 1 / Geburt

Die Daten des Kindes sind aktuell unter Berücksichtigung der letzten Eintragungen (spätere Randanmerkungen und Änderungen - Art. 98 Abs. 1 ZStV) wiederzugeben.

Nr. Daten Stand Bemerkungen / Beispiele 1-4-4 Sonstige Angaben Nur Angaben gemäss der Ziffer 4 dieses Dokuments 1-8-2-1 Geschlecht männlich / Aktuelles Geschlecht des Ein Geschlecht muss zwingend 1-8-2-2 weiblich Kindes aktiviert werden; mit Ausnahme

2-2 Geburtsort Geburtsort zum Zeitpunkt des Burgdorf BE Ereignisses gemäss Infostar oder Geburtsregister

3-4-1 Rolle der Eltern Daten der Eltern zum Zeitpunkt Es dürfen keine Änderungen 3-4-2 der Entstehung des vorgenommen werden, die sich Kindesverhältnisses. aus einer Geschlechtsänderung für die Eltern ergeben. Solche Änderungen haben keine Auswirkungen

7 Name Aktueller Name des Kindes Die Angabe entspricht dem

Familiennamen unter Name der Eltern zum Zeitpunkt Berücksichtigung eventueller der Geburt oder der Begründung Randanmerkungen (z. B. des Eltern-Kind-Verhältnisses nachträgliche Eheschliessungen der Eltern)

7-2-1 Geburtsname Name zum Zeitpunkt der Geburt Die Angabe entspricht dem oder der Begründung des Ledignamen Eltern-Kind-Verhältnisses 7-7-6 Sonstige(r) Aktueller anderer aktueller Die Angabe stimmt mit "andere Namensbestandteil(e) Name des Kindes Namen" überein. Anderer Name der Eltern zum /!\ Das Zeichen "Na" muss nach Zeitpunkt der Geburt oder der dem oder den Namen eingefügt Begründung des Eltern-Kindwerden Verhältnisses

7-9 Vornamen Aktueller Vorname des Kindes

Vorname der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes oder der Begründung des Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption)

8-2 Geburtsdatum / Anzugeben im Format:

9-3-5-1 Personenkennzeichen Ist nicht in Infostar und im Einzelregister enthalten Schlusszeichen (-/-) setzen

Wurde das Kind nach dem 1. April 1973 adoptiert oder wurde die nach altem Recht ausgesprochene Adoption dem seitdem geltenden Recht unterworfen, so ist ein Auszug aus dem Zusatzblatt ohne Erwähnung der Adoption zu erstellen. Wurde das Kind gestützt auf das vor dem 1. April 1973 geltenden Recht adoptiert und wurde die Adoption nicht dem neuen Recht unterworfen, müssen die biologische Abstammung sowie die Namen der Adoptiveltern zum Zeitpunkt der Adoption in der Geburtsurkunde aufgeführt werden. Die Angaben zur einfachen Adoption werden unter der Rubrik 1-4-4 «Sonstige Angaben» mit dem Symbol «AS» gefolgt von den Adoptiveltern eingetragen (siehe Beispiel unten).

Beispiel

3.2 Formblatt 2 / Anerkennung

Alle Personenstandsdaten (Kind / Eltern) müssen im Zeitpunkt der Ausstellung des Auszugs geführt werden.

Nr. Daten Stand Bemerkungen / Beispiele 7-2-2-5 Name vor der Name zum Zeitpunkt der Geburt Diese Namen können Anerkennung und der Anerkennung des unterschiedlich sein 7-2-2-6 Name nach der Kindes Anerkennung

1-8-2-1 Geschlecht männlich / Geschlecht zum Zeitpunkt der Ein Geschlecht muss zwingend 1-8-2-2 weiblich Anerkennung aktiviert werden; mit Ausnahme

2-9-1 Ort der Anerkennung Ort des Ereignisses gemäss Zürich ZH Infostar oder Anerkennungsregister 3-4-2 Mutter Aktuelle Vor- und Nachnamen Anzugeben im Format: Futura, 3-4-2-1 Künftige Mutter der Mutter oder der künftigen Anna Mutter (Familienname, Vorname)

3-6-3 Typ der Anerkennung Typ gemäss der erhaltenen 3-6-4 Erklärung auswählen 3-6-1-6 3-6-1-1 3-6-1-2 3-6-1-3 3-6-2 Anerkennende(r) die Mutter oder den Vater auswählen, die oder der die Erklärung unterzeichnet hat 8-1 Datum der Anzugeben im Format: 8-8-1-1 Anerkennung 27/03/2025 TT/MM/JJJJ 9-8-2 Erteilte Wenn kein Vermerk über Zustimmung(en) Zustimmungen in Infostar oder im Einzelregister enthalten ist, kein Kästchen ankreuzen (leer lassen). Wenn die Zustimmung der Mutter vorliegt, das Kästchen 3-4-2 ankreuzen. Beispiel: die Anwendung des deutschen Rechts3

Für alle anderen Daten gelten die Angaben unter den Ziffern 2.1 und 3.1 oben.

3 Weisung EAZW Nr. 10.25.06.01 vom 6. Juni 2025 « Entgegenahme von Kindesanerkennungen nach

deutschem Recht»

3.3 Formblatt 3 / Eheschliessung

Alle Personenstandsdaten der Ehegatten müssen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Auszugs geführt werden.

Nr. Daten Stand Bemerkungen / Beispiele 2-3 Ort der Ort des Ereignisses gemäss Burgdorf BE Eheschliessung Infostar oder Eheregister

4-1-1 Ehemann / Ehefrau Angaben zu den Ehegatten zum Je nach Geschlecht ist das Feld 4-1-1-3 Zeitpunkt der Eheschliessung «Ehefrau» oder «Ehemann» zu markieren. Liegt eine Geschlechtsänderung vor, ist diese entsprechend zu berücksichtigen. 7-6-1-5 Name zum Zeitpunkt Name zum Zeitpunkt der Berücksichtigen der Nennung des der Ausstellung des Ausstellung der Urkunde Namens nach der Eheschliessung Auszugs4 (Infostar) oder Namen nach der im in Papierform geführten Ehe (Einzelregister) Register oder Ableitung aus dem Gesetz (siehe Beispiele unten)

7-2-1 Geburtsname Ledigname Die Angabe entspricht dem Ledignamen

7-3-4 Name vor der Familienname im Zeitpunkt vor Es handelt sich insbesondere um Eheschliessung der Eheschliessung oder dem einen aus einer früheren Ehe Ledigname gemäss dem stammenden Namen, der Familienstand beibehalten wurde oder den Ledigname

7 Name Daten der Eltern der Eheleute Es dürfen keine Änderungen

7-2-1 Geburtsname zum Zeitpunkt der Entstehung vorgenommen werden, die sich 7-7-6 Sonstige(r) des Kindesverhältnisses. aus neuen Ereignissen ergeben. 7-9 Namensbestandteil(e) Solche Änderungen haben keine Vornamen Auswirkungen

8-3 Datum der Anzugeben im Format: Eheschliessung 27/03/2025 TT/MM/JJJJ

Es ist möglich, dass der Name zum Zeitpunkt der Ausstellung des Auszugs, der Name vor der Eheschliessung und der Geburtsname identisch sind.

Bei den vor dem 1. Januar 1988 beurkundeten Eheschliessungen fehlen Angaben über die Namensführung und die Heimatorte der Ehefrau nach der Trauung. Diese Daten leiteten sich von Gesetzes wegen vom Ehemann ab. Neu gilt, dass der Name der Ehefrau, unabhängig davon, ob es sich um ein inländisches Dokument oder ein Formular nach der Konvention CIEC Nr. 16 oder 345 handelt, im Auszug festgehalten wird.

Für alle anderen Daten gelten die Angaben unter den Ziffern 2.1 und 3.1 oben.

4Rubrik, die alle Fälle abdeckt, in denen ein anderer gesetzlicher Name verwendet wird; Anhang 3 – Regeln für CIEC-Modelle, Ziff. 12 Bst. g.

5 Weisung Nr. 10.16.11.01 vom 1. November 2016 «In Papierform geführte Zivilstandsregister

(1876 bis 2004)»

Beispiel «Geschiedene»: Ehe vor 1988→ Name zum Zeitpunkt der Ausstellung des Auszugs: Cuny (vom Gesetz) Name vor der Eheschliessung: Thommen Geburtsname: Ehrsam Beispiel «Ledig»: Ehe vor 1988→ Name zum Zeitpunkt der Ausstellung des Auszugs: Cuny (vom Gesetz) Name vor der Eheschliessung: Ehrsam Geburtsname: Ehrsam

[Handbuch II. Teil – Seite 119 – Beispiel 313]

Beispiel «Geschiedene»: Ehe nach 1988→ Name zum Zeitpunkt der Ausstellung des Auszugs: Kasper (bei den Formalitäten) Name vor der Eheschliessung: Germann Geburtsname: Conrad Beispiel «Ledig»: Ehe nach 1988→ Name zum Zeitpunkt der Ausstellung des Auszugs: Kasper (bei den Formalitäten) Name vor der Eheschliessung: Conrad Geburtsname: Conrad

[Handbuch A – Seite 09.95 – Beispiel 3.3011]

3.4 Formblatt 4 / Eingetragene Partnerschaft

Alle Zivilstandsdaten der Partnerin oder des Partners müssen zum Zeitpunkt der Erstellung des Auszugs geführt werden.

Nr. Daten Stand Bemerkungen / Beispiele

1-3-5-6 Auszug aus der Dieser Titel muss zwingend Urkunde über die ausgewählt werden eingetragene Partnerschaft

2-6 Ort der Eintragung Ort der Unterschrift Burgdorf BE

8-6-9 Datum der Eintragung Anzugeben im Format: 8-1 TT/MM/JJJJ 27/03/2025

Für alle anderen Daten gelten die Angaben unter den Ziffern 2.1, 3.1. und 3.3 oben.

3.5 Formblatt 5 / Tod

Alle Personenstandsdaten des Verstorbenen müssen zum Zeitpunkt des Todes geführt werden.

Nr. Daten Stand Bemerkungen / Beispiele

2-4 Todesort Ort des Ereignisses gemäss Burgdorf BE Infostar oder Todesregister

4-1-2-2 Letzte Ehefrau bzw. Daten zum Zeitpunkt des Eintrags 4-2-2-2 letzter Ehemann im in Papierform geführten Register oder des Abschlusses Letzte Partnerin bzw. des Todesfalls (GF-Tod) letzter Partner

8-5 Todesdatum Anzugeben im Format: TT/MM/JJJJ 27/03/2025 4-3-4 Vorherige Ehen oder Wenn der Zivilstand der 9-8-5 Partnerschaften verstorbenen Person geschieden, 9-8-6 verwitwet, unverheiratet oder gerichtlich aufgelöste Partnerschaft / durch Tod aufgelöste Partnerschaft / durch Verschollenerklärung aufgelöste Partnerschaft gewesen ist, muss das Feld "Ja" aktiviert werden. Das Feld "Nein" wird aktiviert, wenn die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes verheiratet gewesen ist.

Für alle anderen Daten gelten die Angaben unter den Ziffern 2.1 und 3.1 oben.

4 Sonstige Angaben

Die folgenden Angaben gelten für alle Formblätter.

Für das Ausfüllen des Feldes 1-4-4 sind ausschliesslich der folgenden Symbole zu verwenden: Abs Verschollen AbsC Ehefrau bzw. Ehemann verschollen AbsP Partnerin bzw. Partner verschollen AMar Nichtigerklärung der Ehe APE Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft AS Einfache Adoption CMP Umwandlung der Ehe in eine eingetragene Partnerschaft CM Ehevertrag CP Partnerschaftsvertrag CPM Umwandlung der Partnerschaft in eine Ehe D Tod DC Tod der Ehefrau bzw. des Ehemanns Div Scheidung DP Tod der Partnerin bzw. des Partners DPE Aufhebung der eingetragenen Partnerschaft Mar Ehe PE Eingetragene Partnerschaft SC Trennung von Tisch und Bett

Diesen Zeichen folgen gegebenenfalls das Datum und der Ort des Ereignisses sowie der Name und Vorname der Ehefrau oder des Ehemannes bzw. der Partnerin oder des Partners.

5 Daten nicht verfügbar

Wenn für ein Feld keine Daten verfügbar sind, sollten in dem Feld Schlusszeichen (-/-) eingefügt werden.