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AHV/EL Mitteilung vom 16.1.2006

BSV D6651 · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bsv-ofas-ufas/d6651/de/ahv-el-mitteilung-vom-16-1-2006

Abgerufen am 31. Aug. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Quelle

AHV/EL Mitteilung vom 16.1.2006

Alters- und Hinterlassenenvorsorge

Effingerstrasse 20, 3003 Bern Tel. 031 322 90 37 Fax 031 324 15 88 http://www.bsv.admin.ch

MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 181

  1. Januar 2006

  2. Ergänzungsleistungen (EL) - Kanton Neuenburg Der Regierungsrat des Kantons Neuenburg hat am 12. Dezember 2005 entschieden, ab Januar 2006 nicht mehr die bundesrechtlichen Höchstansätze für den allgemeinen Lebensbedarf und für den Mietzins anzuwenden. Die neuen Beträge lauten folgendermassen:

Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf

bei Alleinstehenden 17 110 Franken bei Ehepaaren 25 665 Franken bei Waisen und Kindern, die einen Anspruch auf Kinderrente der AHV oder IV begründen 8 952 Franken

Dabei gilt für die ersten zwei Kinder der volle Betrag, für zwei weitere Kinder je zwei Drittel und für die übrigen Kinder je ein Drittel dieses Betrages.

Mietzins

bei Alleinstehenden 12 804 Franken

bei Ehepaaren und Personen mit rentenberechtigten oder an der Rente beteiligten Kindern 14 544 Franken

2. Ergänzungsleistungen (EL) - Wegleitung über die EL In der Randziffer 8054 ist eine falsche Verweisung enthalten. Richtig sollte auf die Randziffer 11005.1 RWL verwiesen werden. Der Fehler wird mit dem nächsten Nachtrag korrigiert werden.