AHV/EL Mitteilung Nr. 212 vom 7.11.2007
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
7. November 2007
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 212
Neues Kreisschreiben Regress AHV
Ab 1. Oktober 2007 gilt das neue Kreisschreiben Regress AHV. Im Vergleich zur Fassung aus dem Jahre 1992 sind nebst den ATSG-Anpassungen die Aufgaben der mitwirkungspflichtigen Ausgleichskassen (AK) im wesentlichen auf das Erkennen und Melden der Regressfälle eingeschränkt worden. Dabei werden grob zwei Verfahren unterschieden: Bei Fällen mit der Suva oder der Militärversicherung (MV), bei den sog. gemeinsamen Regressen, sendet die AK eine Kopie der Leistungsanmeldung dem zuständigen Regressdienst. Bei Fällen ohne Suva/MV, bei den sog. eigenen Regressen, holt sie das Ergänzungsblatt R bei den Hinterbliebenen ein und leitet dann den Fall weiter an den Regressdienst zur Bearbeitung. Das Kreisschreiben, ein Verfahrenschema sowie die Anhänge (Formulare) sind online zu finden mit:
http://www.regress.admin.ch/dienstleistungen/kreisschreiben/d/index.htm
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch