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AHV/EL Mitteilung Nr. 263 vom 22.1.2010

BSV D6733 · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bsv-ofas-ufas/d6733/de/ahv-el-mitteilung-nr-263-vom-22-1-2010

Abgerufen am 31. Aug. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Quelle

AHV/EL Mitteilung Nr. 263 vom 22.1.2010

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

22. Januar 2010

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 263

Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital - Art. 18 Abs. 2 AHVV

Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2009 2,5% (2008: 3,5%).

Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV „der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank“. Konkret sind massgebend die in Tabelle E4 des Statistischen Monatshefts 1/2010 ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien mit einer Laufzeit von 8 Jahren der drei Rubriken „Pfandbriefinstitute“, „Geschäftsbanken“ sowie „Industrie und Handel“. Dieser Durchschnitt beläuft sich auf 2,60%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2009 ein Zinssatz von 2,5% resultiert.

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