AHV/EL Mitteilung Nr. 269 vom 14.05.2010
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
14. Mai 2010
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 269
CO2-Rückverteilung – Lohnsummenmeldung bei Kassenwechsel
Gemäss den Weisungen über die Rückverteilung der CO2-Abgabe WRC ist die Rückverteilung durch diejenige Ausgleichskasse vorzunehmen, die im Zeitpunkt der Verteilung/Auszahlung für das anspruchsberechtigte Unternehmen zuständig ist (Rz 4015 WRC).
Gemäss Rz 4017 WRC meldet die abtretende Ausgleichskasse der neuen Ausgleichskasse die massgebende Lohnsumme für die Ermittlung der Höhe der CO2-Rückverteilung.
Diese Meldungen sollten rechtzeitig den neu zuständigen Ausgleichskassen bekannt geben werden, damit die Verrechnung/Auszahlung vorbereitet werden kann.
– Wir bitten Sie, diese Datenbekanntgabe wenn möglich bis spätestens Ende Mai 2010 vorzunehmen.
Wir werden Rz 4017 anlässlich der nächsten Überarbeitung entsprechend präzisieren.
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch