AHV/EL Mitteilung Nr. 291 vom 30.09.2011
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
30.09.2011
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 291
Mutationsmeldungen an das Register der Beitragspflichtigen neu mittels Datenaustauschplattform SEDEX Ab 10. Oktober 2011 müssen Mutationsmeldungen an das Register der Beitragspflichtigen zwischen den Ausgleichkassen über SEDEX empfangen werden können.
Denjenigen Ausgleichskassen, welche noch keinen integrierten elektronischen Austausch in ihren Fachapplikationen betreiben, ermöglicht das sM-Client-Tool dieser Empfangspflicht nachzukommen.
Die Bestimmungen der Weisungen elektronische Datenaustauschplattform (DAP) der AHV- Ausgleichskassen und IV-Stellen gelten sinngemäss. Die Pflicht zum Senden dieser Mutationsmeldungen ist auf den 1. November 2012 gesetzt (Rz 3042 DAP).
Diese Mitteilung ergänzt die Weisungen für die Führung des Registers der Beitragspflichtigen. Der
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