AHV/EL Mitteilung Nr. 306 vom 11.05.2012
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
11.05.2012
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 306
Aufsicht und Revision CO2-Rückverteilung Anpassung der Weisungen betreffend die Rückverteilung der CO2-Abgabe durch die Ausgleichskassen an die Wirtschaft (WRC)
1. Ausgangslage Nach der Umsetzung der CO2-Rückverteilung durch die Ausgleichskassen in den Jahren 2010 und
hat sich die Zuständigkeitsfrage in den Bereichen Aufsicht und Revisionstätigkeit gestellt.
Auf Basis eines Mandats von BSV und BAFU hat eine Arbeitsgruppe die Verantwortlichkeitsfrage, das Thema der Schnittstellen und die Form der Revisionsberichterstattung analysiert. Die Arbeitsgruppe wurde vom BAFU geleitet und bestand aus Vertretern des BSV, der KAK/VAK/ZAS sowie der Treuhand-Kammer. Ausserdem wurde die Frage nach einer zusätzlichen finanziellen Entschädigung abgeklärt.
2. Umsetzung der CO2-Revision Bei der Rückverteilung der CO2-Abgabe handelt es sich um eine übertragene Aufgabe basierend auf Art. 63, Abs. 4 AHVG. Die Aufsicht liegt gemäss Art. 26, Abs. 1 der CO 2-Verordnung in der Verantwortung des BAFU.
Die Revision soll im Rahmen der jährlichen Abschlussrevision durch die Revisionsstelle der jeweiligen Ausgleichskasse stattfinden. Diese erfolgt erstmals anlässlich der Abschlussrevision 2012 für die CO2- Rückverteilung 2012. Das Prüfungsergebnis wird dem BAFU mittels eines separaten Berichts zugestellt, eine Kopie davon geht ans BSV. Der Bericht besteht im Wesentlichen aus einer Checkliste. Die Ausgleichskassen beauftragen ihre Revisionsstelle und erhalten für den Zusatzaufwand jährlich unten stehende Pauschale. Diese erfolgt via die ZAS, nach der Ermittlung des BSV und finanziert durchs BAFU:
Revisionsgesellschaft: CHF 3‘000 + MWST CHF 3‘240.-- AK pauschal CHF 1‘500 CHF 1‘500.-- Total Entschädigung pro AK CHF 4‘740.—
Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 90 37, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 306
Dieser Betrag deckt einerseits die zusätzlichen Kosten der Revisionsorgane (inkl. MWST) und andererseits den Mehraufwand der Ausgleichskassen für die Revisionsbegleitung (Vorbereitung, Zusammenstellung der Unterlagen, Beantwortung von Fragen usw.).
Sonderrevision: Die Revision der bisherigen CO2-Rückverteilungen 2010 und 2011 erfolgt im Rahmen der Hauptrevision 2012. Für diese Sonderrevision wird eine etwas höhere Entschädigung ausgerichtet:
Revisionsgesellschaft: CHF 4‘000 + MwSt. CHF 4‘320.-- AK pauschal CHF 1‘500 CHF 1‘500.-- Total Entschädigung pauschal pro AK CHF 5‘820.--
Anpassung der Weisungen WRC Die Weisungen WRC werden um ein neues Kapitel 6 über die „Revision der Rückverteilung“ ergänzt. Das bisherige Kapitel 6 „Entschädigung“ wird zum Kapitel 7 und beinhaltet neu die Ansätze der zusätzlichen Entschädigung im Rahmen der CO 2-Revisionstätigkeit. Das Kapitel 6.3 „Einführungskosten“ wird gestrichen. Die angepassten Weisungen treten per 1. Juni 2012 in Kraft.
Information Die Revisionsorgane werden im Verlauf des Monats Mai 2012 über diese Anpassung informiert.