AHV/EL Mitteilung Nr. 308 vom 15.06.2012
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge
15.06.2012
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 308
1. Zuschüsse für die ordentliche Durchführung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens
Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft getreten, welches die Durchführung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens regelt. Für die Durchführung wird vom AHV-Fonds ein Zuschuss ausgerichtet. In Folge der Erhöhung des Höchstansatzes der Verwaltungskostenbeiträge und einer Neubeurteilung der Arbeitsprozesse wird die Höhe dieses pauschalen Zuschusses neu auf CHF 23.-- (vorher CHF 25.--) festgelegt. Der neue Ansatz gilt ab 2012.
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