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AHV/EL Mitteilung Nr. 309 vom 15.06.2012

BSV D6779 · Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

https://lexipedia.io/de/docs/ch/bsv-ofas-ufas/d6779/de/ahv-el-mitteilung-nr-309-vom-15-06-2012

Abgerufen am 30. Aug. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Quelle

AHV/EL Mitteilung Nr. 309 vom 15.06.2012

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge

15.06.2012

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 309

Web Service Rentenregister Seit dem 1. Januar 2011 gehören aufgrund des geänderten Art. 28 AHVV ordentliche und vorbezogende Altersrenten, Witwer-/Witwenrenten und Kinderrenten zum massgebenden Renteneinkommen von Nichterwerbstätigen. Zur Abfrage des Rentenregisters der ZAS steht den AHV-Ausgleichskassen nun seit dem 1. Juni 2012 ein Web Service zur Verfügung. Die Renteneinkommen einer Person und wenn vorhanden deren Ehegatten können so abgefragt werden (vgl dazu auch AHV-Mitteilung Nr. 298). Die notwendigen Anpassungen kassenseitig müssen vollumfänglich durch diese vorgenommen und umgesetzt werden.

Die Dokumentation ist auf der AHV-IV Informationsplattform publiziert (Dienstleistungen > Zentrale Ausgleichsstelle > WARR) oder kann auf Anfrage per Mail an dap@bsv.admin.ch erhalten werden.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an dap@bsv.admin.ch.

Effingerstrasse 20, CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 92 24, Fax +41 31 324 15 88 www.bsv.admin.ch