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«Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)». Volksinitiative
Zusammenfassung
Botschaft vom 20. November 2024 zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber (Stopfleber-Initiative)»
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.11.2024
Bundesrat empfiehlt Ablehnung der «Stopfleber-Initiative»
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Er will dem Anliegen der Initiantinnen und Initianten jedoch Rechnung tragen: Produkte aus der Stopfmast sollen künftig deklariert werden müssen, um Transparenz für die Konsumierenden zu schaffen. Dies will der Bundesrat in einer Verordnung regeln.
Am 28. Dezember 2023 hat die Alliance Animale Suisse die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» («Stopfleber-Initiative») eingereicht. Diese will die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten mit einer Änderung der Bundesverfassung verbieten. Betroffen wäre auch der Import durch Privatpersonen für den Eigengebrauch. An seiner Sitzung vom 20. November 2024 hat der Bundesrat die Botschaft an das Parlament überwiesen. Er empfiehlt, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.
Mangelnde Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen
Die Zwangsernährung von Hausgeflügel, das so genannte Stopfen, ist in der Schweiz aufgrund von Tierwohlbedenken seit über 40 Jahren verboten. Die Initiative will zusätzlich die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten, wie zum Beispiel Magret oder Confit, unterbinden. Aus Tierschutzsicht erachtet der Bundesrat das Anliegen der Initiative als nachvollziehbar. Ein Importverbot ist jedoch kaum mit den internationalen Verträgen und Abkommen der Schweiz, wie dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen der Welthandelsorganisation oder dem Freihandelsabkommen mit der EU, vereinbar. Einfuhrverbote können grundsätzlich erst dann erlassen werden, wenn mildere Massnahmen, wie etwa Kennzeichnungspflichten, nicht zum Ziel geführt haben. Zudem würde die Annahme der Initiative den Konsum von Stopfleber in der Schweiz verunmöglichen und dadurch die Wahlfreiheit der Konsumierenden einschränken.
Mehr Transparenz dank Deklarationspflicht
Um dem Anliegen der Initiative Rechnung zu tragen und die internationalen Abkommen einzuhalten, will der Bundesrat für Produkte aus der Stopfmast eine Deklarationspflicht einführen. Die Konsumierenden sollen erkennen können, wie das Produkt hergestellt wurde. Diese Transparenz kann zu einer Sensibilisierung der Konsumierenden führen. Die Deklarationspflicht wird in einer Verordnung umgesetzt und voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft treten. Gleichzeitig setzt der Bundesrat weitere Kennzeichnungspflichten für die Herstellungsmethode um. So sollen tierische Erzeugnisse künftig deklariert werden müssen, wenn sie ohne Schmerzausschaltung gewonnen wurden. Dies kann zum Beispiel bei
Froschschenkeln der Fall sein. Damit erfüllt der Bundesrat die vom Parlament angenommene Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der WBK-S.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 18.03.2026
Eine Deklarationspflicht soll den Appetit auf Foie gras senken
Der Nationalrat will Esserinnen und Essern den Appetit auf Stopfleber nehmen. Er will aber kein Einfuhrverbot, sondern er will auf eine Deklarationspflicht und nötigenfalls weitere Massnahmen setzen, um die kommerzielle Importmenge zu senken.
Manchen gilt Stopfleber als festtägliche Delikatesse. Für andere hingegen ist sie ein tierquälerisch erzeugtes Produkt. Die von Tierschützerinnen und Tierschützern eingereichte und am Mittwoch im Nationalrat diskutierte Volksinitiative verlangt ein Importverbot für Stopfleber-Produkte.
Der Nationalrat empfiehlt das Begehren mit 105 zu 58 Stimmen zur Ablehnung. Für die Initiative stimmten vor allem Mitglieder von SP, Grünen und GLP. Allerdings enthielten sich 21 Ratsmitglieder der Stimme.
In der Westschweiz und im Tessin beliebt
Der Nationalrat will das Anliegen der Initiantinnen und Initianten mit Gesetzesbestimmungen aufgreifen, die auf der bereits geltenden Deklarationspflicht beruhen. Zeigt sich, dass durch diese die gewerblichen Importmengen dennoch nicht zurückgehen, braucht es weitere Massnahmen.
Mit 96 zu 76 Stimmen sowie mit 12 Enthaltungen hiess der Rat den von seiner zuständigen Kommission ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag gut, Nein-Stimmen kamen aus der SVP- und der FDP-Fraktion. Nun entscheidet der Ständerat.
"Stopfen gilt als Tierquälerei", sagte Andreas Meier (Mitte/AG) namens der Mehrheit. Vor allem an Festtagen und in der gehobenen Gastronomie sei Foie gras beliebt. Gänse oder Enten werden über ein in ihren Schlund gestecktes Metallrohr zwangsgefüttert, damit sich ihre Leber stark vergrössert und verfettet.
"15 Kilogramm Spaghetti am Tag"
In der Schweiz ist Stopfmast seit über 40 Jahren verboten, der Import aber erlaubt. Rund 200 Tonnen Foie gras gelangen jährlich ins Land, vor allem aus Frankreich. Der Anteil des Konsums im Inland wurde im Rat auf ein Prozent des weltweiten Konsums beziffert.
"Mit einem Verbot geht es keiner Gans besser", sagte Ernst Wandfluh (SVP/BE). Ein Verbot spalte die Gesellschaft, argumentierten die Gegner - Foie gras ist vor allem in der Westschweiz und im Tessin beliebt. Jean-Luc Addor (SVP/VS) pochte auf die Freiheit, essen zu dürfen, was man möge und auf das zu verzichten, was man nicht möge.
"Es kann nicht sein, dass der Staat uns immer mehr vorschreibt, was wir essen sollen und was nicht", sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Stopfleber-Produkte müssten bereits deklariert werden. Wer sie kaufe, wisse deshalb um die Herstellungsbedingungen.
Kilian Baumann (Grüne/BE) wollte ein Ja zur Initiative. Er kritisierte, dass mit einer im Inland verbotenen Methode erzeugte Produkte weiterhin importiert werden dürften.
"Geht es um Stopfgänse, werde ich zum Angry Bird", sagte Meret Schneider (Grüne/ZH). Auf Menschen umgerechnet, entspreche die Geflügel-Zwangsfütterung etwa 15 Kilogramm Spaghetti am Tag. "Und das für ein Luxusprodukt".
"Ein Verbot ist eine Haltung"
Auch aus der SP erhielt die Initiative Zustimmung. Die Schweiz stehe in der Verantwortung, ein tierquälerisches Produkt nicht mehr zu importieren, sagte Anna Rosenwasser (SP/ZH). "Jede Tradition hat es verdient, hinterfragt zu werden." - "Eine Deklaration ist ein Hinweis, ein Verbot eine Haltung", fügte Gabriela Suter (SP/AG) bei.
Die Mehrheit war angesichts der internationalen Verpflichtungen der Schweiz gegen ein Verbot und für den Gegenvorschlag. SP, Grüne und GLP wünschten erfolglos griffigere Bestimmungen. Im Gesetz wollten sie ausdrücklich verankert wissen, dass die Einfuhrmengen "merklich" zurückgehen müssen, damit es keine weiteren Massnahmen braucht.
SVP und FDP wollten keinen Gegenvorschlag. Ernst Wandfluh (SVP/BE) warnte vor Einkaufstourismus im Ausland, sollten Gewerbebetriebe die Stopfleber nicht mehr einführen können. Mit dem Gegenvorschlag überwache der Staat die Einkäufe und den Konsum, fügte Simone de Montmollin (FDP/GE) hinzu.
Auch der Bundesrat lehnt den Gegenvorschlag ab. Die Forderung könne mit den geltenden Gesetzen erreicht werden, machte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider geltend. Importbeschränkungen und -verbote von Tierprodukten aufgrund des Tierschutzes seien bereits möglich. Baume-Schneider gab zu bedenken, dass ein Verbot nur als letzter Weg in Frage komme, wenn mildere Massnahmen zu wenig bewirkten.
Siehe 25.404 Pa.Iv. Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative
Auskünfte
Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)
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