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«Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelzinitiative)». Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Tierschutzgesetzes)
Zusammenfassung
Botschaft vom 28. Mai 2025 zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelzinitiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Tierschutzgesetzes)
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.05.2025
Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» verabschiedet. Er empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung und legt einen indirekten Gegenvorschlag vor. Mit diesem will er die Ein- und Durchfuhr von mit tierquälerischen Methoden erzeugten Pelzen und Pelzprodukten sowie den Handel damit verbieten. Dieses Verbot soll im Tierschutzgesetz verankert werden.
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung. Er erachtet sie aus handelsrechtlicher Sicht als problematisch, weil sich das Importverbot nicht auf internationale Normen abstützt. Dabei geht es insbesondere um die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) sowie den Abkommen mit der EU (Landwirtschaftsabkommen sowie Freihandelsabkommen von 1972). Auch ist es nicht stufengerecht, ein Einfuhrverbot in der Bundesverfassung zu verankern, statt auf Gesetzesebene.
Um der wichtigen Thematik Rechnung zu tragen und den Tierschutz zu fördern, stellt der Bundesrat der Pelz-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sieht vor, sowohl den Import wie auch den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen im Tierschutzgesetz zu verbieten. Mit der Verankerung eines Handelsverbots innerhalb der Schweiz geht der Gegenvorschlag noch einen Schritt weiter als die Volksinitiative, die lediglich ein Importverbot vorsieht. Die für den Gegenvorschlag massgebende Definition von «tierquälerisch» sind die internationalen Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH). Als nicht tierquälerisch gilt unter anderem eine Tierhaltung, die das arttypische Verhalten ermöglicht und bei welcher den Tieren keine Schmerzen, Verletzungen und kein Leid zugefügt werden.
Händler müssen tierschutzkonforme Produktion belegen
Schweizer Pelzfachgeschäfte, Modegeschäfte und Onlineanbieter müssen beim Einkauf von Pelzprodukten deren Herstellungsmethode künftig abklären und einen Nachweis über eine nicht-tierquälerische Gewinnungsart erbringen. Der Bund wird im Rahmen von Kontrollen im Inland und an den Grenzen überprüfen, ob dieser Nachweis vorliegt. Widerrechtlich importierte und gehandelte Pelze und Pelzprodukte werden aus dem Verkehr gezogen und fehlbare Personen strafrechtlich verfolgt. Damit setzt die Schweiz ein Zeichen für den Tierschutz.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Pelz-Initiative und seinen indirekten Gegenvorschlag für Änderungen im Tierschutzgesetz verabschiedet. Er empfiehlt dem Parlament die Volksinitiative zur Ablehnung und beantragt Annahme des indirekten Gegenvorschlags.
Da es dem Bundesrat ein Anliegen ist, rasch ein Importverbot für tierquälerische Pelze einzuführen, hat er an seiner heutigen Sitzung bereits ein Importverbot auf Verordnungsstufe erlassen. Es tritt am 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft (siehe Medienmitteilung «Neue Deklarationspflichten» vom 28.05.2025).
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 17.09.2025
Nationalrat will Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen stoppen
Der Import von und der Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen sollen verboten werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. Er hat am Mittwoch entsprechende Änderungen des Tierschutzgesetzes deutlich gutgeheissen.
Anlass für die Reform ist die Volksinitiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)". Diese verlangt ein Importverbot für Pelzprodukte, deren Herstellung gegen Schweizer Recht verstösst.
Wie der Bundesrat hält dies auch der Nationalrat für handelsrechtlich problematisch. Stattdessen sollen mit einem indirekten Gegenvorschlag neue gesetzliche Regeln geschaffen werden.
Schweizer Geschäfte und Online-Anbieter sollen beim Einkauf von Pelzprodukten künftig deren Herstellungsmethode abklären und einen Nachweis über eine nicht tierquälerische Gewinnungsart erbringen müssen. Widerrechtlich in Verkehr gebrachte Pelze und Pelzprodukte will der Bundesrat beschlagnahmen und einziehen können.
Erlaubt bleiben soll das Einführen von Pelzen für den Eigengebrauch im Reiseverkehr. Erbstücke sollen importiert, aber nicht verkauft werden dürfen. Ob das Ein- und Durchfuhrverbot eingehalten wird, soll der Bund kontrollieren. Den Kantonen wiederum soll es obliegen, ein Auge darauf zu haben, dass das Handelsverbot eingehalten wird.
"Geschmacklos protziger Modefehlgriff"
In der gut zweistündigen Debatte im Nationalrat war zu spüren, dass das Kernanliegen der Pelz-Initiative auf Anklang stösst, über die links-grüne Seite hinaus. "Wie man diesen Tieren unermessliche Qualen zumuten kann, nur, um ihre Haut dann als geschmacklos protzigen Modefehlgriff zu tragen, ist mir schleierhaft", sagte Niklaus-Samuel Gugger (EVP/ZH).
Der bessere Weg zum Ziel als eine Verankerung eines Pelz-Importverbots in der Verfassung sei aber der vom Bundesrat erarbeitete Gegenvorschlag, so der Tenor. Diese Vorlage geht teilweise über die Initiative hinaus. So wird auch der Handel mit tierquälerisch hergestellten Pelzen und Pelzprodukten und nicht nur die Einfuhr verboten.
Dies ermögliche es, Kontrollen nicht nur an der Grenze, sondern auch im Inland, in den Bekleidungsgeschäften und im Onlinehandel, durchzuführen, lautete der Tenor. Die Einfuhr und der Handel von Pelzen und Pelzprodukten, die nicht mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, sollen weiterhin möglich bleiben.
In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 183 zu 9 Stimmen gut. Initiative und Gegenvorschlag gehen nun an den Ständerat. Das Initiativkomitee hat bereits angekündigt, das Volksbegehren zurückzuziehen, falls das Parlament einen griffigen Gegenvorschlag verabschieden sollte.
Schweiz und nicht Ausland soll zertifizieren
Griffig ist dieser Gegenvorschlag aus Sicht der Initianten auch deshalb, weil der Nationalrat auf eine von seiner zuständigen Kommission beantragte Änderung verzichtet hat. Demnach wären Ausnahmen vom Importverbot möglich gewesen für Pelzprodukte, die sich auf international anerkannte Zertifizierungssysteme stützen.
Laut den Gegnerinnen und Gegnern dieser Regelung hätte das Tür und Tor geöffnet für Missbräuche. "Wenn von der Pelzindustrie selbst zertifizierte Produkte ausgenommen würden, würde das ganze Gesetzesprojekt zur Makulatur", sagte Kilian Baumann (Grüne/BE).
Regina Durrer-Knobel (Mitte/NW) bezeichnete den Vorschlag der Mehrheit der Nationalratskommission als "Witz". Es brauche ein Tierschutzgesetz, das seinen Namen verdiene. "Die Pelzindustrie kann selber definieren, was Tierquälerei ist und was nicht. Wie absurd ist das?", fragte Gabriela Suter (SP/AG) rhetorisch.
Der Nationalrat folgte in diesem zentralen Punkt des Gegenvorschlags schliesslich dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit - mit 127 zu 59 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Demnach sieht das revidierte Gesetz ein Zertifizierungsprogramm des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vor. So sei eine transparente, einheitliche und objektive Zertifizierung der Produktionsmethoden gewährleistet, die Schweizer Kriterien bezüglich des Tierwohls berücksichtigten, argumentierte die Mehrheit.
Deklarationspflicht ohne Nutzen
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider versicherte, dass mit dieser Lösung kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehe, wie dies von der Mehrheit der Nationalratskommission befürchtet wurde. Seit dem 1. Juli sei diese Regelung auf Verordnungsstufe bereits in Kraft. "Es wird nicht mehr Ressourcen brauchen."
Dass der Bundesrat beim Pelz auf Verbote setzen will, liegt am Verhalten der Branche und dem Scheitern der Deklarationspflicht. Geschäfte und Anbieter missachteten in den vergangenen Jahren flächendeckend die Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte, schreibt die Landesregierung im Bericht zur Vorlage, und das trotz Verwarnungen und Strafverfahren.
Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vom 18.08.2026
Die WBK-S hat die Vorberatung der Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelzinitiative)» und des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates (25.059) abgeschlossen. Anfang des Jahres hatte sie in diesem Zusammenhang Vertretungen aus der Pelzbranche, der Forschung und dem Tierschutz sowie Fachleute für die Zertifizierungssysteme angehört.
Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf den Gegenvorschlag eingetreten. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sie sich dafür aus, dass sich der Bundesrat neben den Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) zum Tierwohl an international anerkannten Regelwerken und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Die WBK-S hat zudem über die Zertifizierung von importierten Pelzen diskutiert und beantragt mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten (Michel, RL), dass die Zertifizierung durch eine von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle anerkannte Zertifizierungsstelle erfolgt. Diese muss bescheinigen, dass die importierten Produkte nicht mit tierquälerischen Methoden erzeugt worden sind. Dazu gelten die Anforderungen des Bundesrates, die sich nach wissenschaftlichen Kriterien oder einem international anerkannten Zertifizierungsprogramm richten sollen. Minderheiten möchten in diesen beiden Punkten am Entwurf des Bundesrates festhalten, um das Zertifizierungsprogramm des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) möglichst zügig einsetzen zu können.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Gegenvorschlag mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Im Weiteren beantragt sie mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Minderheit beantragt, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Der Ständerat wird das Geschäft in der Herbstsession beraten.
Auskünfte
Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)
wbk.csec@parl.admin.ch