Quelle

25.074

Heilmittelgesetz (Revision 3a). Änderung

Zusammenfassung

Botschaft vom 3. September 2025 zur Änderung des Heilmittelgesetzes

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.09.2025

Revision des Heilmittelgesetzes: Medikationssicherheit wird erhöht

Das Heilmittelgesetz soll gewährleisten, dass in der Schweiz nur qualitativ hochwertige, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Mit einer Revision des Gesetzes will der Bundesrat die Digitalisierung im Behandlungsprozess fördern und damit die Medikationssicherheit erhöhen. Zudem werden Arzneimittel für neuartige Therapien klarer reguliert, um den Zugang der Bevölkerung zu innovativen Behandlungsformen zu verbessern. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Gesetzesrevision an seiner Sitzung vom 3. September 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln kann es zu Missverständnissen und Fehlern kommen, die die Patientensicherheit gefährden. Durch einen konsequenten Einsatz digitaler Instrumente bei der Medikation können solche Fehler reduziert werden.

Der Bundesrat schlägt mit einer Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) entsprechende Änderungen vor. So müssen Verschreibungen künftig elektronisch ausgestellt und eingelöst werden. Damit kann jede Verschreibung eindeutig gelesen und digital übertragen werden, was das Risiko falscher Medikamentenabgaben reduziert und die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten erhöht. Das elektronische Rezept trägt dazu bei, Fälschungen oder missbräuchliche Mehrfacheinlösungen von Verschreibungen zu reduzieren.

Medikationsplan erhöht Patientensicherheit

Neu sollen Patientinnen und Patienten zudem einen elektronischen Medikationsplan erhalten, der auch im elektronischen Patientendossier EPD abgelegt werden kann. Er enthält eine Liste der einzunehmenden Arzneimittel und Informationen über deren Anwendung. Damit sollen Fehleinnahmen reduziert und die Therapietreue erhöht werden. Ein Medikationsplan verbessert zudem den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Gesundheitsfachpersonen, reduziert Medikationsfehler und hilft, Wechselwirkungen zwischen eingenommenen Arzneimitteln frühzeitig zu erkennen.

Mit der vorliegenden Revision des HMG sollen Gesundheitsfachpersonen künftig verpflichtet werden, den Medikationsplan elektronisch zu erstellen und laufend zu aktualisieren. Die Patientin oder der Patient kann bei Bedarf einen Ausdruck des elektronischen Medikationsplans verlangen.

Für das elektronische Rezept und den Medikationsplan müssen Systeme verwendet werden, die einen sicheren Datenaustausch gewährleisten und interoperabel sind. Diese Systeme sollen durch private Akteure angeboten werden. Auf ein System, das vom Bund betrieben wird, wird zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.

Arzneimittelsicherheit in der Pädiatrie

Bei Kindern ist die Medikation eine besondere Herausforderung. Es gibt nur wenige Arzneimittel, die spezifisch für Kinder zugelassen sind. Zudem müssen die Dosierungen jeweils individuell pro Kind anhand von Alter, Gewicht, Körpergrösse und weiteren relevanten Faktoren berechnet werden.

Der Einsatz von elektronischen Systemen zur Berechnung der Dosierungen (sogenannte «Clinical Decision Support Systems») kann Berechnungsfehler verhindern und damit die Anwendungssicherheit erhöhen. Die Pflicht zur Verwendung solcher Systeme gilt zunächst für Spitäler. In einem zweiten Schritt kann der Bundesrat die Pflicht auf weitere ambulante Bereiche ausweiten.

Zugang zu Arzneimitteln für neuartige Therapien

Neue wissenschaftliche Fortschritte in der Biomedizin haben zur Entwicklung verschiedener neuer Therapieformen geführt. Diese Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products; ATMP) werden mit der vorliegenden Revision im Heilmittelgesetz klarer geregelt.

Die Schweiz gleicht ihre Bestimmungen zu den Arzneimitteln für neuartige Therapien an das EU-Recht an und schafft damit vergleichbare regulatorische Grundlagen. Gleichzeitig werden die Wettbewerbsfähigkeit und die Kompatibilität zwischen den Märkten der EU und der Schweiz verstärkt. Ziel ist es, der Bevölkerung einen einfachen und sicheren Zugang zu innovativen und qualitativ hochstehenden Produkten zu gewährleisten.

Arzneimittel für neuartige Therapien in der Tiermedizin

Auch in der Tiermedizin ist in Zukunft mit weiteren innovativen Behandlungsansätzen zu rechnen. Mit der vorliegenden Revision werden die Grundlagen geschaffen, damit Arzneimittel für neuartige Therapien auch im Veterinärbereich zugelassen werden können. Um Handelshemmnisse zu vermeiden und die Versorgungssicherheit mit Tierarzneimitteln zu gewährleisten, sind zudem verschiedene Anpassungen im Bereich der Zulassung notwendig. Um der Entwicklung von Resistenzen gegen Antibiotika und andere antimikrobielle Wirkstoffe entgegenzuwirken, soll der Bundesrat neue Massnahmen vorsehen können.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 12.03.2026

Pflicht für elektronische Arztrezepte nimmt erste Hürde

Der Nationalrat will eine Pflicht für die elektronische Verschreibung und Einlösung von Arztrezepten. Das Schweizer Gesundheitswesen soll damit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung machen.

Der Rat nahm eine entsprechende Revision des Heilmittelgesetzes am Donnerstag in der Gesamtabstimmung mit 128 gegen 62 Stimmen bei einer Enthaltung an. Der elektronische Medikationsplan soll eine Liste der einzunehmenden Arzneimittel und Informationen über deren Anwendung enthalten.

Eintreten auf die Vorlage war im Rat unbestritten. Sie leiste einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, so der Grundtenor. Die Vorlage "setzt dort an, wo es sinnvoll ist", sagte etwa Kris Vietze (FDP/TG) namens ihrer Fraktion. "Fortschritte bei der Digitalisierung in diesem Bereich werden die Sicherheit von Patientinnen und Patienten deutlich verbessern", sagte Patrick Hässig (GLP/ZH).

Eine Minderheit im Rat, bestehend aus Vertretenden der SVP, wollte eine "Kann"-Formulierung für die elektronische Verschreibung von Medikamenten im Gesetz verankern. Haftungsverschärfungen zulasten der Ärzteschaft lehne die SVP ab, sagte Thomas De Courten (SVP/BL). Daher lehne die Partei ein Obligatorium für E-Rezepte ab. Dieses würde die Patientensicherheit nicht erhöhen.

Der Rat war aber der Meinung, dass eine "Kann"-Formulierung Effizienzgewinne wieder neutralisieren würde - und lehnte den Minderheitsantrag ab.

Eine weitere Minderheit aus der Ratslinken, welche eine befristete Anwendung neuartiger Arzneimittel nur dann zulassen wollte, wenn ein gleichwertiges Mittel nicht "rechtzeitig" verfügbar ist, obsiegte derweil im Rat.

Risiko von Fehlern reduzieren

Die Revision soll laut der Landesregierung dabei helfen, Missverständnisse bei der Verschreibung und dem Einnehmen von Arzneimitteln zu vermeiden. Durch einen elektronischen Medikationsplan werde das Risiko von Fehlern reduziert. Auch trage das E-Rezept dazu bei, Fälschungen und missbräuchliche Einlösungen von Rezepten zu reduzieren.

Im Rahmen der Revision werden weiter auch Spitäler verpflichtet, bei der Berechnung von Medikamenten-Dosierungen elektronische Systeme einzusetzen. Auch hat der Bundesrat die Kompetenz, die Pflicht auf weitere ambulante Bereiche auszuweiten.

Schliesslich soll eine klare Regulierung der Arzneimittel für neuartige Therapien dafür sorgen, dass die Bevölkerung raschen Zugang zu innovativen Behandlungsformen erhält.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 11.06.2026

Pflicht für elektronische Arztrezepte nimmt nächste Hürde

Weg frei für elektronische Arztrezepte

Das Parlament will eine Pflicht für die elektronische Verschreibung und Einlösung von Arztrezepten. Das Schweizer Gesundheitswesen soll damit einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung machen.

Der Ständerat hat am Donnerstag entsprechende Änderungen im Heilmittelgesetz in der Gesamtabstimmung gutgeheissen - mit 33 zu 1 Stimmen. Ziel der Revision ist eine höhere Medikationssicherheit. Der Nationalrat hatte der Vorlage im Grundsatz bereits zugestimmt.

Gesundheitsfachpersonen sollen neu verpflichtet werden, Verschreibungen ausschliesslich elektronisch vorzunehmen. Das gilt sowohl für Rezepte als auch für Medikationspläne. Damit soll das Risiko falscher Medikamentenabgaben reduziert werden. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Gesundheitsakteuren verbessert werden. Die Patientin oder der Patient soll jedoch bei Bedarf einen Ausdruck des elektronischen Medikationsplans verlangen können.

"Keine weitere digitale Leiche"

"Das elektronische Rezept trägt dazu bei, Fälschungen oder missbräuchliche Mehrfacheinlösungen von Verschreibungen zu reduzieren", sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. Mit einem konsequenten Einsatz der elektronischen Medikation werde die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben, sagte Kommissionssprecher Hannes Germann (SVP/SH).

Peter Hegglin (Mitte/ZG) plädierte dafür, "keine weitere digitale Leiche" zu produzieren - und wies damit auf die schwierige Einführung des elektronischen Patientendossiers hin. Ziel der Revision des Heilmittelgesetzes ist es denn auch, dass Patientinnen und Patienten ihren Medikationsplan künftig im elektronischen Gesundheitsdossier ablegen können.

Für das elektronische Rezept und den Medikationsplan müssen Systeme verwendet werden, die einen sicheren Datenaustausch gewährleisten und interoperabel sind. Diese Systeme sollen gemäss Gesetzesvorlage durch private Akteure angeboten werden. Auf ein System, das vom Bund betrieben wird, soll zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden.

Bessere Medikamentendosierungen

Weiter regelt die Revision den Einsatz von elektronischen Systemen zur Berechnung der Dosierungen - sogenannte "Clinical Decision Support Systems". Gerade bei Kindern müssen die Dosierungen jeweils individuell anhand von Alter, Gewicht, Körpergrösse und weiteren relevanten Faktoren berechnet werden.

Im Rahmen der Revision werden die Spitäler verpflichtet, bei der Berechnung von Medikamentendosierungen elektronische Systeme einzusetzen. Auch hat der Bundesrat die Kompetenz, die Pflicht auf weitere ambulante Bereiche auszuweiten.

Ausserdem sollen im Heilmittelgesetz Arzneimittel für neuartige Therapien klarer reguliert werden, um den Zugang der Bevölkerung zu innovativen Behandlungsformen zu verbessern. Auch in der Tiermedizin ist in Zukunft mit weiteren innovativen Behandlungsansätzen zu rechnen. Mit der vorliegenden Revision werden deshalb die Grundlagen geschaffen, damit Arzneimittel für neuartige Therapien auch im Veterinärbereich zugelassen werden können.

Versand von rezeptfreien Medikamenten

Zwischen den Räten bestehen noch Differenzen in rund einem Dutzend Bestimmungen auf der 133-seitigen Gesetzesfahne. Der Ständerat votierte beispielsweise für eine Abschaffung des Verbots des Versandhandels mit frei verkäuflichen Arzneimitteln. Heute werden nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei Vorlage eines ärztlichen Rezepts Ausnahmen genehmigt.

Der Ständerat verankerte zudem einen Zusatz, der den Bund verpflichtet, national harmonisierte Empfehlungen über die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln in der Pädiatrie zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll die weitere Finanzierung der Datenbank Swiss Ped Dose sichergestellt werden. Die Subvention wurde im Rahmen der Sparmassnahmen per Ende 2025 gestrichen.

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 03.07.2026

Die Kommission hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung mit der Revision 3a des Heilmittelgesetzes (25.074) befasst.

In der Sommersession nahm der Ständerat in diese umfassende Revision eine Bestimmung auf, die den Versandhandel mit Arzneimitteln gestattet (Art. 27). In den Augen der Kommission hat diese Änderung weitreichende Auswirkungen und sollte daher eingehend geprüft werden. Der Bundesrat wiederum möchte diese Frage im Rahmen der Revision 3b regeln und hat kürzlich seinen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Die Kommission möchte eine kohärente Gesetzgebung gewährleisten, weshalb sie einstimmig beschlossen hat, entsprechende Anträge erst nach Vorliegen der Vernehmlassungsergebnisse im vierten Quartal auszuarbeiten. Zudem hat sie die Verwaltung um Auskünfte zur Regelung der Hospital Exemptions für nicht zugelassene neuartige Therapien (Art. 9c) ersucht. Sie wird die Beratung dieser beiden Differenzen im November fortsetzen.

Bei den anderen Differenzen hat sie die folgenden Anträge beschlossen:

  • Betreffend Artikel 9a Absatz 1 Buchstabe c zur befristeten Zulassung beantragt sie ohne Gegenantrag, sich dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen.

  • In Bezug auf die Versorgung mit Tierarzneimitteln beantragt die Kommission ohne Gegenantrag, die vom Ständerat beschlossenen Änderungen der Artikel 14 und 14a zu übernehmen. Da sie diese Massnahmen für die Sicherstellung der Versorgung jedoch für unzureichend hält, beantragt sie mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, am neuen Artikel 14b festzuhalten, welchen der Nationalrat angenommen hatte.

  • Der Ständerat beschloss, Finanzhilfen des Bundes für die Betreiber von elektronischen Systemen für Medikationspläne vorzusehen (Art. 26abis). Die Kommission beantragt mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese neue Bestimmung zu streichen, da sie der Meinung ist, dass die Entwicklung dieser Instrumente dem Markt überlassen bleiben sollte.

  • Die Kommission ist der Auffassung, dass im Rahmen von stationären pädiatrischen Behandlungen für alle Arzneimittel – und nicht nur für Arzneimittel, die ausserhalb der Zulassung angewendet werden – ein elektronisches System zur Entscheidunterstützung genutzt werden sollte. Sie beantragt ohne Gegenantrag, Artikel 26b Absatz 1 entsprechend zu präzisieren.

  • Bei Artikel 43a beantragt sie mit 15 zu 10 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Sie erachtet die Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit bei Tierarzneimitteln für neuartige Therapien als verhältnismässig und notwendig.

  • Bei der Nachbeobachtung der Wirksamkeit und der unerwünschten Wirkungen (Art. 59a) spricht sich die Kommission ohne Gegenantrag für den präziseren Wortlaut des Ständerates aus.

  • Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin beantragt die Kommission, am neuen Artikel 64h festzuhalten, der vorsieht, dass die Pflicht zur Nutzung des Informationssystems Antibiotika in der Veterinärmedizin auf Arzneimittel mit antiparasitären oder anderen antimikrobiellen Wirkstoffen ausgeweitet werden kann.

  • Zu guter Letzt lehnt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Bestimmung ab, wonach der Bund verpflichtet werden soll, weiterhin die Datenbank SwissPedDose zu finanzieren (Art. 67a).

Im Hinblick auf die Beratung der Differenzen im Nationalrat, die voraussichtlich in der Wintersession stattfindet, wurden mehrere Minderheitsanträge eingereicht.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)

sgk.csss@parl.admin.ch

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)