25.088
Bundesgerichtsgesetz (BGG). Teilrevision
Zusammenfassung
Botschaft vom 5. Dezember 2025 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.12.2025
Bundesgerichtsgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Der Bundesrat will die fachlich sinnvollen und politisch mehrheitsfähigen Aspekte aus der gescheiterten Revision zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) aus dem Jahr 2018 umsetzen. Dies mit dem Ziel, die Rechtslage zu verbessern und damit die Rechtssicherheit zu stärken. An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.
Der Bundesrat möchte punktuelle Mängel des heutigen Bundesgerichtsgesetzes korrigieren. Dafür will er die fachlich sinnvollen und politisch mehrheitsfähigen Reformanliegen aus der gescheiterten Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) aus dem Jahre 2018 umsetzen. Ende letzten Jahres hat er eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Von den Ergebnissen hat er an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 Kenntnis genommen und die Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden hat in der Vernehmlassung die Vorschläge des Bundesrats begrüsst. So hat dieser im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Aufgrund der Vernehmlassung will der Bundesrat die Obergrenze der Gerichtsgebühren bei besonderen Fällen weniger stark erhöhen. Zudem trägt er dem Wunsch nach einer stärkeren anwaltschaftlichen Vertretung für Kinder Rechnung. Er schlägt dazu neu eine Bestimmung zur Kindsvertretung im bundesgerichtlichen Verfahren vor.
In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat namentlich redaktionelle, rechtstechnische und organisationsrechtliche Änderungen vor. Sie betreffen beispielsweise den Abteilungsvorsitz, die Gerichtsorganisation oder die Mitteilung von Strafurteilen an die Opfer von Straftaten. Weiter sollen die Verjährungsfrist von Ersatzforderungen bei unentgeltlicher Rechtspflege künftig ausdrücklich geregelt oder neue Ausnahmen beim Fristenstillstand festgelegt werden. Ausserdem will der Bundesrat das Klageverfahren durch eine Vertretungsbefugnis des Departements vereinfachen. Gesamthaft gesehen führt die Revision zu einer klaren Verbesserung der Rechtslage, nicht zuletzt durch die Stärkung der Rechtssicherheit.
Verhandlungen
Debatte im Ständerat, 16.03.2026
Zustimmung
Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 21.08.2026
Die Kommission hat die Beratung der Vorlage zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes (25.088) abgeschlossen und den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Dabei folgt sie weitgehend den Beschlüssen des Ständerats und beantragt ihrem Rat, dessen Ergänzungen zu übernehmen, insbesondere die Möglichkeit, dass bereits zwei Richterinnen oder Richter – und damit eine qualifizierte Minderheit einer Abteilung – eine gemeinsame Beschlussfassung der betroffenen Abteilungen im Koordinationsverfahren verlangen können (13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Der Kommission lagen zudem Anträge vor, welche die Voraussetzungen für die Revision eines Urteils aufgrund eines Entscheids eines internationalen Gerichts, namentlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, neu regeln wollten. Um die Vorlage nicht zu überfrachten, beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, diesen Teil abzutrennen und die Arbeiten an einem zweiten Entwurf unabhängig von der Kernvorlage weiterzuführen.
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)
rk.caj@parl.admin.ch