Quelle

26.032

Raumfahrtgesetz

Zusammenfassung

Botschaft vom 25. Februar 2026 zum Raumfahrtgesetz

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.02.2026

Bundesrat überweist Raumfahrtgesetz: zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für Schweizer Akteure

Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Raumfahrt zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz will er Akteuren in der Schweiz die Nutzung technologischer und wirtschaftlicher Chancen im Weltraum ermöglichen. Zudem setzt er ein Zeichen für eine zukunftsgerichtete und verantwortungsvolle Raumfahrtnation Schweiz.

Das neue Bundesgesetz über die Raumfahrt regelt erstmals die Anforderungen für den Betrieb von Schweizer Satelliten im Weltraum. Gemäss Bundesrat soll jede Raumfahrtaktivität bewilligt und beaufsichtigt werden und internationalen Standards entsprechen. Das Gesetz regelt zudem Haftungsfragen und schafft ein nationales Register für Weltraumgegenstände. Der Bund leistet damit einen Beitrag zur sicheren, verantwortungsvollen und nachhaltigen Nutzung des Weltraums. Ein klarer Rechtsrahmen in der Schweiz erleichtert private Investitionen in diesen wachstumsstarken Sektor, stärkt so die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Akteuren und erlaubt es dem Bund, sicherheitspolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit Weltraumaktivitäten zu begegnen.

Breite Zustimmung in der Vernehmlassung

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Gesetzesentwurf von Kantonen, Parteien, Wirtschaft und Bevölkerung breit unterstützt wird. Es besteht ein Bedürfnis nach verlässlichen und zukunftsorientierten Regeln im Einklang mit den Weltraumverträgen der UNO und gleichzeitig der Wunsch nach möglichst wenig Bürokratie für Wirtschaft und Wissenschaft. Verschiedene Anliegen aus der Vernehmlassung sind im überarbeiteten Gesetzesentwurf aufgenommen.


Verantwortung im Weltraum übernehmen

Das Raumfahrtgesetz ist Ausdruck eines zukunftsgerichteten und verantwortungsvollen Selbstverständnisses der Raumfahrtnation Schweiz. Mit ihm will der Bundesrat Rechtssicherheit schaffen und zur Erhaltung und Förderung der Standortattraktivität der Schweiz sowie zur Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Raumfahrtsektors beitragen.

Verhandlungen

Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 14.08.2026

Nachdem die Kommission im vergangenen Mai ohne Gegenantrag auf das Bundesgesetz über die Raumfahrt 26.032 eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung durchgeführt. Wie bereits in der Eintretensdebatte begrüsst die Kommission den Gesetzesentwurf in der aktuellen bundesrätlichen Fassung in weiten Teilen.

Sie schlägt jedoch gewisse Anpassungen vor, unter anderem die folgenden:

  • Der Zweck der Gesetzgebung soll auch für Forschungsorgane und weitere Akteure gelten (24 zu 0 Stimmen).

  • Massnahmen zur Cybersicherheit und Resilienz sollen ausdrücklich als bundesrätliche Kompetenz erwähnt werden (24 zu 0 Stimmen).

  • Bei der Festlegung der Mindestversicherungssumme in der Haftpflichtversicherung soll die Standortattraktivität berücksichtigt werden (16 zu 5 Stimmen).

  • Für bestimmte nicht-kommerzielle und gemeinnützige Projekte sollen Gebührenreduktionen und -befreiungen möglich sein (24 zu 0 Stimmen).

  • Zusätzlich wurden Minderheiten zur Vereinfachung von Bewilligungsverfahren für Unternehmen, zur (Cyber-)Sicherheit, zum Umweltschutz sowie zu den Vorgaben für die Beendigung von Raumfahrtaktivitäten eingereicht.

Mit diesen Anpassungen, so die Kommission, würde der Geltungsbereich ausgeweitet und gleichzeitig zusätzliche Schritte zur Förderung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Schweiz unternommen. Gleichzeitig wird dem Sicherheitsaspekt verstärkt Rechnung getragen.

In der Gesamtabstimmung beantragte die Kommission einstimmig die Annahme des Gesetzes in seinem angepassten Wortlaut. Sie unterstreicht die Relevanz des Gesetzes sowie die dadurch gewonnene Rechtssicherheit, insbesondere auch im Bereich der Haftungsfrage. Das Geschäft wird nun in der Herbstsession vom Nationalrat beraten.

Auskünfte

Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)

wbk.csec@parl.admin.ch

Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)