Quelle

26.052

Finanzierung der Reservekraftwerke

Zusammenfassung

Botschaft vom 12. Juni 2026 zum Bundesbeschluss über die Finanzierung der Reservekraftwerke

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.06.2026

Bundesrat unterbreitet Botschaft über die Finanzierung der Reservekraftwerke

Der Bundesrat plant, ab ca. 2030 neue Reservekraftwerke in Betrieb zu nehmen, die während 15 Jahren zur Verfügung stehen sollen. Dafür beantragt er beim Parlament für den Bau sowie die Bereitstellung der Reservekraftwerke einen Kredit von rund 2,3 Milliarden Franken. Für den Bund sind die unter den beantragten Krediten anfallenden Ausgaben haushaltsneutral. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 verabschiedet.

Die Unwägbarkeiten für eine sichere Energieversorgung haben angesichts der durch die geopolitische Lage weiterhin bestehenden Versorgungsrisiken zugenommen. Risikoanalysen des Bundes berechnen eine dreimonatige Strommangellage im Winter mit Schäden von bis zu 84 Milliarden Franken.

Reservekraftwerke als unverzichtbarer Bestandteil der Stromreserve

Reservekraftwerke bilden einen unverzichtbaren Bestandteil der Stromreserve. Nur diese Anlagen können innerhalb kurzer Zeit hohe Leistungen von mehreren hundert Megawatt (MW) bereitstellen und über längere Zeit durchgehend Energie liefern. Um kritischen Situationen begegnen zu können, empfiehlt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) zusätzlich zur Wasserkraftreserve eine dauerleistungsfähige Reservekapazität von mindestens 500 MW ab 2030.

Die entsprechende Botschaft zum Bundesbeschluss über die Finanzierung der Reservekraftwerke wird durch das Parlament voraussichtlich in der Herbst- und Wintersession 2026 beraten.

Der Bundesrat nimmt davon Kenntnis, dass die Verträge mit den Anbietern im ersten Halbjahr 2026 unterzeichnet wurden.

Reservekraftwerke ab 2030

Im Mai 2025 haben vier Anbieter den Zuschlag für Reservekraftwerke vom UVEK erhalten. Ab ca. 2030 tragen diese mit CO2-neutralem Brennstoff betriebenen Anlagen zur Absicherung der Stromversorgung in ausserordentlichen Situationen bei. Die Reserve der vier Kraftwerke von insgesamt 583 MW entspricht der Empfehlung der ElCom.

Verhandlungen

Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates

Medienmitteilung der Finanzkommission des Nationalrates vom 26.06.2026

Die FK-N hat die finanzpolitischen Aspekte des Bundesratsentwurfs zur Finanzierung der Reservekraftwerke (26.052 n) geprüft. Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt sie der in dieser Sache zuständigen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N), die Beratung der Vorlage zu sistieren, bis im Frühjahr 2027 der neue ElCom-Bericht über die Versorgungssicherheit veröffentlicht wird. Es ist sicherzustellen, dass die vorgesehene Gesamtleistung tatsächlich nötig ist und in einem angemessenen Verhältnis zum Energiebedarf steht. Diese offenen Fragen dürfte der ElCom-Bericht beantworten können. Die Minderheit ist angesichts der geopolitischen Unsicherheiten der Auffassung, dass diese Reservekraftwerke für die Gewährleistung einer sicheren und raschen Stromversorgung unerlässlich sind. Eine Sistierung der Behandlung erachtet sie als zu riskant für die Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung.

Auskünfte

Sekretariat der Finanzkommissionen (FK)

fk.cdf@parl.admin.ch

Finanzkommission (FK)

Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 11.08.2026

Die Energiekommission des Nationalrates ist zwar auf die Vorlage zur Finanzierung von neuen Reservekraftwerken eingetreten, hat deren Beratung jedoch sistiert. Bevor sich die Kommission über den Verpflichtungskredit von 2,18 Milliarden für vier neue Reservekraftwerke aus-spricht, will sie den für Frühjahr 2027 angekündigten Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Elektrizitätskommission (ElCom) abwarten. Hingegen sieht die Kommission vor, sich be-reits in ihrer nächsten Sitzung über zwei Zusatzkredite auszusprechen.
Mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen ist die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) auf die Vorlage (26.052) eingetreten, die einen Verpflichtungskredit von 2,18 Milliarden Franken für vier neue Reservekraftwerke beantragt. Diese Anlagen sollen ab 2030 15 Jahre lang als Reservekraftwerke für den Fall einer Strommangellage dienen. Wegen der hohen Kreditsumme möchte die Kommission vorerst weitere Informationen einholen, bevor sie entscheidet. Unter anderem publiziert die ElCom regelmässig Berichte zur Stromversorgungssicherheit. Der nächste Bericht, geplant für Frühjahr 2027, soll in die Entscheidung der Kommission einfliessen. Aus diesem Grund hat die Kommission die Beratung des neuen Verpflichtungskredits mit 16 Stimmen bei 9 Enthaltungen sistiert.

Der Bundesrat beantragt mit dieser Vorlage ebenfalls zwei Zusatzkredite in einer Gesamthöhe von 131,3 Millionen Franken. Ein Zusatzkredit von 100 Millionen Franken soll Projektierungen und Vorleistungen für Reservekraftwerke finanzieren, während 31,3 Millionen Franken für das Reservekraftwerk Monthey, das bis zum Jahr 2030 als Überganslösung dienen soll, vorgesehen sind. Die Kommission hat mit 17 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, sich bereits an ihrer nächsten Sitzung über diese Zusatzkredite auszusprechen. Denn die Kommission befürchtet, dass die Kosten bei einer Verzögerung dieser Zusatzkredite erhöht werden.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)

urek.ceate@parl.admin.ch

Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)