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Verbesserungspotential bei der Innovationsförderung gemäss Klimaschutzgesetz

26.3723 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 18. Juni 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/26-3723/de/verbesserungspotential-bei-der-innovationsforderung-gemass-klimaschutzgesetz

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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  3. Curia Vista – Parlamentsgeschäfte
Quelle

26.3723

Verbesserungspotential bei der Innovationsförderung gemäss Klimaschutzgesetz

Wortlaut

Mit der Annahme des Klimaschutzgesetzes und dem Inkrafttreten der Innovationsförderung wurde ein kraftvolles Instrument (Programm ITINERO) geschaffen, um die Dekarbonisierung der Wirtschaft über neuartige Technologien und Prozesse voranzubringen (Art. 6 KIG). Rückmeldungen aus der Wirtschaft sowie die geringe Anzahl von finanzierten Projekten lassen jedoch Zweifel zu, dass diese Innovationsförderung seine Wirkung in der Praxis entfalten kann. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von administrativer Komplexität bis zu den hohen Anforderungen im Bereich des Innovationsgrads.

Begründung

Der Bundesrat wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten

  1. Wie viele Projekte (Anzahl, finanzielles Volumen) wurden bisher ins Programm ITINERO aufgenommen und wie bewertet der Bundesrat diese auch bezüglich ihrer technischen Ausrichtung und innovationsbezogenen Bedeutung generell und bezüglich der berücksichtigten Unternehmen?

  2. Welche Annahmen hat der Bundesrat getroffen bezüglich der künftigen Inanspruchnahme der jährlich verfügbaren Mittel? Wie gedenkt der Bundesrat, die Vergabe der von Parlament und Volk gutgeheissenen 1,2 Mrd. CHF innerhalb der Laufzeit bis 2030 sicherzustellen?

  3. Wie können die Prozesse vereinfacht bzw. angepasst werden, damit das Kreditvolumen ausgeschöpft werden kann, bei Berücksichtigung des technischen Reifegrads (Technology Readiness Level TRL) und der volkswirtschaftlichen Relevanz der Projekte?

  4. Der Einsatz neuer Technologien führt in der Markteinführung über einen längeren Zeitraum zu einer Kostendifferenz im Vergleich zu etablierten Verfahren. Wäre entsprechend zu prüfen, ob auch für solche erhöhten Betriebskosten entsprechende befristete Beiträge ausgeschüttet werden können? Und könnten die Anforderungen an den Innovationsgehalt allenfalls angepasst werden, damit neue Technologien über längere Zeit von einer Förderung profitieren könnten?

  5. Mit der Kürzung des Pilot- und Demonstrationsprogramms (P&D) des Bundesamts für Energie (BFE) im Rahmen des Entlastungspakets 27 entfällt in den nächsten Jahren ein Instrument, um innovative Projekte an den Markt heranzuführen. Wäre es für den Bundesrat bei dieser Ausgangslage notwendig und denkbar, Pilotanlagen auch gestützt auf Art. 6 KIG im Rahmen des Programm ITINERO zuzulassen?

  6. Ein wichtiger Hebel für eine grössere Wirkung der Innovationsförderung ist der Wissenstransfer in weitere Unternehmen und Branchen zur Förderung des breiten Einsatzes neuer Technologien. Unter welchen Bedingungen könnten solche Massnahmen im Rahmen des Programms ITINERO gefördert werden?

  7. Schliesslich interessiert die Frage, wie der Bundesrat die Wirkung der bisher bewilligten ITINERO-Projekte auf die Erreichung des Ziels von Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 (gemäss At. 5 KIG) der berücksichtigten Unternehmen einschätzt und wie er die Wirkung des Programms ITINERO gesamthaft beurteilt hinsichtlich seines Beitrags zur Erreichung des generellen Netto-Null-Ziels für die Schweiz im Jahre 2050?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bisher wurden sechs Projekte sowie ein Branchenprogramm mit einer Gesamtsumme von rund 105 Millionen Franken verfügt. Elf weitere Projekte mit einem beantragten Fördervolumen von insgesamt 218,3 Millionen Franken werden derzeit evaluiert. Die neuartigen Projekte stammen aus verschiedenen Branchen, darunter Chemie, Pharma, Gütertransport, Recycling, Asphaltproduktion und Wasserstoff- sowie Synthesegaserzeugung. Die zwei Hauptziele gemäss Klima- und Innovationsgesetz (KlG; SR 814.310) sind die Neuartigkeit und die Reduktion der Treibhausgasemissionen. Diese Ziele werden mit den verfügten und beantragten Projekten auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen erreicht.

2. Der Verpflichtungskredit von 1.2 Milliarden Franken ist für einen Zeitraum von sechs Jahren ab 2025 vorgesehen. Die Mittelzuteilung auf die einzelnen Jahre wird über den Voranschlagsprozess gesteuert. Die erforderlichen Mittel werden unter anderem in Abhängigkeit von den beantragten und bewilligten Projekten eingestellt. Diese hängen wiederum von der Nachfrage der Unternehmen ab. Die Projekte und Programme werden in der Reihenfolge ihres Eingangs direkt evaluiert. Die Mittel können bis Ende 2030 verpflichtet werden.

3. Die sorgfältige Prüfung der inhaltlich anspruchsvollen Anträge stellt die effiziente Mittelverwendung und die Vermeidung von Mitnahmeeffekten sicher. Während des Aufbaujahrs 2025 konnte die Effizienz bei der Bearbeitung der Gesuche gesteigert werden. Weitere Vereinfachungen im Prozess sind in Prüfung.

4. Die Finanzhilfen können für Investitions- und Betriebskosten gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Klimaschutz-Verordnung (KlV; SR 814.310.1) ausgerichtet werden. Die Betriebsbeiträge können bis zu sieben Jahre, jedoch nicht länger als bis zum 31. Dezember 2037, gewährt werden (Art. 15 Abs. 2 KlV). Die Anforderungen an den Innovationsgehalt gelten unabhängig von der Art der Finanzhilfe (Investitions- oder Betriebsbeiträge).

5. Projekte zur Verminderung von Emissionen in direkt vor- oder nachgelagerten Prozessen und zur Speicherung von CO2 in Produkten oder im Untergrund, die in der Entwicklungsphase Demonstrationszwecken dienen, können schon heute gefördert werden (Anhang 2 Ziffer 2 und 3 KlV). Dafür müssen die entsprechenden Mindestschwellenwerte an Tonnen CO2-Äquivalenten erreicht werden.

6. Unter Wahrung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses werden Informationen zu den geförderten Massnahmen und Branchenprogrammen veröffentlicht (Art. 20 KlV). Publiziert werden die Namen aller beteiligten Unternehmen und Betriebsstätten sowie die Branchenfahrpläne (www.itinero.admin.ch > Aktuell > Mitteilung vom 31. März 2026). Die Veröffentlichung fördert den Wissenstransfer und unterstützt die Umsetzung von Massnahmen bei anderen Unternehmen.

7. Die Förderung des ITINERO-Programms unterstützt Unternehmen bei der Anwendung von neuartigen Technologien, um die Netto-Null-Fahrpläne zu realisieren. Die Gesamtwirkung des Programms wird angesichts der Art der geförderten neuartigen Projekte sowie angesichts der erzielten Einsparungen von Treibhausgasemissionen und damit des Beitrags zur Erreichung des Netto-Null-Ziels der Schweiz als sehr zufriedenstellend bewertet.