26.3729
Aufenthaltsbewilligungen, interkantonale Koordination und organisiertes Verbrechen. Welche Lehren lassen sich aus dem Fall im Misox ziehen?
Wortlaut
Im Februar 2026 führte eine internationale Operation, an der die Schweiz, Italien und Frankreich beteiligt waren, zur Festnahme mehrerer Personen mit Wohnsitz im Misox. Diese standen im Verdacht, in internationalen Drogenhandel, Geldwäscherei und Verbindungen zum organisierten Verbrechen verwickelt zu sein. Nach dem, was bekannt wurde, soll mindestens eine der beteiligten Personen zuvor von den Behörden des Kantons Tessin aus Gründen, die mit Vorstrafen und Sicherheitsbedenken zusammenhingen, keine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, später dann im Kanton Graubünden hingegen schon. Die zuständigen Behörden sagten, die Entscheide stünden im Einklang mit dem geltenden Recht. Zudem seien bestimmte relevante Informationen erst zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt worden bzw. hätten nicht übermittelt werden können.
Unabhängig vom Schweregrad und den Risiken macht der konkrete Falls deutlich, wie wichtig eine wirksame Koordination zwischen den Behörden sowie ein zeitnaher und umfassender Informationsaustausch sind, insbesondere in heiklen Fällen, wie solchen, die im Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen stehen.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie beurteilt er die Tatsache, dass eine Person, der ein Kanton wegen Vorstrafen und aus Sicherheitsgründen eine Aufenthaltsbewilligung verweigert hat, diese dann in einem anderen Kanton erhalten kann?
Können die zuständigen kantonalen Behörden (nicht nur die Polizei, sondern auch die Verwaltungsbehörden) mit den heute vorhandenen Instrumenten vorgängige negative Entscheide, Meldungen und Risikobewertungen anderer Kantone ausreichend Kenntnis haben und berücksichtigen? Wenn nicht oder nur teilweise, warum?
Weshalb erhalten die zuständigen Behörden Informationen, die als sicherheitsrelevant gelten, erst nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung? Hält der Bundesrat die derzeitigen Prozesse zur Koordination und zum Informationsaustausch zwischen den Kantonen, dem SEM und dem Fedpol für angemessen?
Hält er es für angebracht, unter Wahrung der kantonalen Zuständigkeiten, strengere Koordinierungsmassnahmen zu prüfen bzw. – sofern bereits vorhanden – sie konsequenter durchzusetzen, wenn bereits eine andere Behörde in der Schweiz eine Person negativ beurteilt oder Meldung erstattet hat über einen Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. – 2. Der Bundesrat hat die geltenden Regeln und seine Haltung bezüglich der Abklärungen im Vorfeld der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen in seiner Stellungnahme zur Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 26.3130 «Keine Aufenthaltsbewilligungen für Kriminelle» und zur gleichlautenden Motion Chiesa 26.3229 dargelegt. Der Informationsaustausch zwischen den Behörden funktioniert grundsätzlich gut. Bereits heute verlangen verschiedene kantonale Migrationsbehörden vor der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung eine Selbstdeklaration zu allfälligen Vorstrafen oder laufenden Strafverfahren im Ausland.
3. – 4: Mit der Verabschiedung der Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) stärkt der Bundesrat die Zusammenarbeit unter Behörden zur Bekämpfung der OK. Zur Umsetzung der Strategie wird zurzeit ein nationaler Aktionsplan ausgearbeitet. Anpassungen im Bundesrecht zur Bekämpfung der OK werden voraussichtlich Ende 2027 den Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen zur Konsultation unterbreitet. Insbesondere sollen im Migrationsbereich neue Prozesse für ein koordiniertes Vorgehen bei Fällen mit Bezug zu OK etabliert werden. Dadurch wird eine kohärente Vollzugspraxis in allen Kantonen sichergestellt und insbesondere Ausweichbewegungen von mutmasslichen Mitgliedern krimineller Organisationen von einem Kanton in andere verhindert.
Zur Stärkung der Sicherheit und Verbesserung des Datenaustauschs hat der Bundesrat zudem ein Verhandlungsmandat für ein Abkommen mit der EU zu einer Teilnahme der Schweiz an European Criminal Records Information System (ECRIS) und ECRIS-Third Country Nationals (ECRIS-TCN) verabschiedet unter der Voraussetzung, dass weder die zuständigen Fachkommissionen noch die Kantone wesentliche Vorbehalte anbringen werden. Die Verhandlungen können voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 beginnen. Im Weiteren laufen Arbeiten zur Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches über die polizeiliche Abfrageplattform (POLAP).