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Virtuelle Zäune für die Schweizer Landwirtschaft verfügbar machen!
Wortlaut
Wer als Landwirtin oder Landwirt auf Vieh und Kleinviehweiden arbeitet, weiss, was es bedeutet, auf steilem Gelände Zäune zu flicken, zu versetzen und zu unterhalten. Das kostet Zeit, Kraft und Geld – alles Ressourcen, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb chronisch knapp sind. Eine Technologie, die diesen Alltag grundlegend erleichtern könnte, ist in der Schweiz bis heute verboten: der virtuelle Zaun.
Dabei hat Agroscope die Technologie in den Sommern 2021 bis 2023 sowohl im Tal als auch im Berggebiet wissenschaftlich getestet – mit klarem Ergebnis: Kühe lernen das System rasch und ohne langanhaltende Stressreaktionen. Stresshormone, Milchleistung und Fresslust unterschieden sich nicht von konventionell eingezäunten Tieren. Der elektrische Impuls des Halsbands ist zudem rund 25-mal schwächer als derjenige eines herkömmlichen Elektrozauns. Dieses Ergebnis deckt sich mit dem internationalen Forschungsstand. In Norwegen, Schweden, Grossbritannien, Irland und den USA ist die Technologie bereits kommerziell im Einsatz.
Betriebe berichten von Einsparungen bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche. Flächen, die für physische Zäune schlicht unzugänglich sind, können beweidet werden. Wildtiere passieren das Gelände ungehindert. Das britische Animal Welfare Committee bestätigte 2022 die Tierschutzkonformität. Die Schweiz hinkt ohne sachlichen Grund hinterher.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat das Potenzial von Virtuellen Zäunen für die Schweizer Landwirtschaft im allgemeinen und für das Berggebiet im speziellen?
2. Welche Anpassungen im geltenden Rechtsrahmen sind notwendig um die Technologie der virtuellen Zäune auch in der Schweiz zu ermöglichen?
3. Ist der Bundesrat bereit die nötigen Anpassungen vorzunehmen um den Einsatz von virtuellen Zäunen in der Schweiz zu ermöglichen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat anerkennt das Potenzial virtueller Zaunsysteme für die Landwirtschaft, insbesondere zur Reduktion des Arbeitsaufwands und für eine flexiblere Weideführung im Berggebiet. Zudem ermöglichen sie eine nachhaltige Weidewirtschaft, da sensible Gebiete (z. B. erosionsgefährdete Gebiete) leicht ausgeschlossen werden können und die negativen Auswirkungen von Zäunen auf die Wildtiere verringert werden. Die angesprochene Studie von Agroscope fokussierte auf Tierverhalten, Tierwohl und technische Machbarkeit unter experimentellen und praktischen «On Farm» Bedingungen auf der Alp mit Rindern. Die Untersuchungen zeigten keine negativen Auswirkungen auf die Produktivität und das Tierwohl. Die virtuellen Zäune waren wirksam, und die Tiere gewöhnten sich grossenteils rasch daran.
Neben diesen positiven Ergebnissen bestehen jedoch offene Fragen hinsichtlich der Anwendungssicherheit für die Tiere. Es ist beispielsweise nicht klar, wie Tiere, welche nicht sorgfältig trainiert wurden, mit dem System zurechtkommen, und wie man mit den Einzeltieren umgehen muss, welche den Umgang mit dem System nicht oder nur verzögert lernen. Bei der Mutterkuhhaltung sind die Kälber ohne Halsband unterwegs. So hat eine Studie gezeigt, dass die virtuellen Zäune bei Kühen mit Kälbern weniger gut funktionieren als ohne Kälber. Zudem liegen für den Einsatz von virtuellen Zäunen bei Schafen und Ziegen kaum Studien vor. Die Flächen in Ländern wie Schweden oder den USA sind viel weiträumiger und weniger dicht besiedelt als in der Schweiz. Die Konsequenzen, wenn ein Tier den virtuellen Zaun verlässt, z.B. weil der GPS-Sender nicht richtig funktioniert, sind damit weniger gravierend.
Neben den tierbezogenen Effekten ist zu beachten, dass keine Auswirkungen virtueller Zäune auf die Lenkung und Sicherheit von Personen (z.B. Wanderer) im Bereich der Weidenutzung bekannt sind. In der Praxis übernehmen physische Zäune heute neben der Weideführung auch eine wichtige Orientierungs- und Sicherheitsfunktion im Berggebiet.
2. Aufgrund von Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe m der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) ist der Einsatz von Zaunsystemen, die über ein Empfängergerät am Körper des Tieres elektrisierend wirken, in der Schweiz verboten. Eine Verwendung von virtuellen Zaunsystemen würde eine entsprechende Anpassung dieses Artikels erfordern.
3. Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verfolgt den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand sowie praktische Erfahrungen aus dem Vollzug in anderen Ländern. Diese bilden die Grundlage für die fachliche Einordnung virtueller Zaunsysteme in Bezug auf eine tiergerechte Verwendung. Da hinsichtlich der Anwendungssicherheit für die Tiere in der Praxis aktuell noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen (vgl. Antwort 1), ist eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Sollte Artikel 16 Absatz 2 TSchV entsprechend geändert werden und damit den Einsatz virtueller Zaunsysteme ermöglichen, ist deren Anwendung schrittweise und unter klar definierten Rahmenbedingungen zuzulassen.