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Nationale Offensive für attraktive Wohnquartiere
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Offensive für attraktive Wohnquartiere anzugehen, damit die Schweiz im Wohnungsbau an ihre früheren Pionierleistungen anknüpfen kann. Das erfordert Erleichterungen bei der Planung und Realisierung von Wohnquartieren, wie sie der Bundesrat im Bericht in Erfüllung des Postulats 25.4857 Jauslin vorzeichnet. Erleichterungen sind aber an Kriterien zu knüpfen, damit auch tatsächlich attraktive Wohnquartiere erstellt werden, welche zu einer nachhaltigen Innenentwicklung beitragen.
Begründung
Die Wohnungsnot nimmt den Menschen Lebensqualität und schränkt ihre Mobilität ein. Damit junge Familien und ältere Menschen in Städten und Agglomerationen wieder einfacher bezahlbare Wohnungen finden, braucht es in der Tradition der Schweizer Ingenieursnation eine nächste Pionierleistung. Es gilt nicht nur mehr, sondern passenderen Wohnraum zu realisieren. Statt neuen grauen Blöcken sind lebendige Quartiere mit Grünflächen und hoher Wohnqualität zu verwirklichen. Erleichterungen bei den Verfahren sind deshalb an eine hohe Attraktivität der Quartiere zu knüpfen. Die Wohnquartiere sollen (i) von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität sein, (ii) an gut erschlossenen oder erschliessbaren Lagen erstellt werden, (iii) einen Wohnungsmix für vielfältige gesellschaftliche Gruppen vorsehen, (iv) eine Mindestgrösse und -verdichtung aufweisen, (v) ausreichend Grünflächen und eine hohe Energieeffizienz bieten und (vi) dank einer Mischnutzung kurze Arbeitswege ermöglichen.
Erfüllen neue Wohnquartiere die genannten Kriterien, sollen sie von einfacheren und schnelleren Verfahren profitieren. Missbräuchliche Beschwerden sind einzuschränken und der Instanzenzug wo immer möglich auf die kantonalen Gerichte zu beschränken, damit die Quartiere nicht unnötig jahrelang blockiert werden. Kantone und Gemeinden sollen verpflichtet werden, solche Wohnbauquartiere prioritär zu behandeln und die Quartiere sollen als von «nationalem Interesse» deklariert werden, um ihnen bei der Interessenabwägung das nötige Gewicht zu verleihen. Den Kantonen sind kürzere Genehmigungs- und Einsprachefristen sowie weitergehende Erleichterungen explizit zu ermöglichen. Zu prüfen sind auch weitergehende Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes über bestehende Förderinstrumente der Wohnbauförderung oder über die Agglomerationsprogramme.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
In der Begründung zur Motion werden Massnahmen genannt, die in den Hoheitsbereich der Kantone fallen und deshalb eine vorgängige Verfassungsänderung erfordern würden. Dies betrifft insbesondere die Priorisierung von Bewilligungsverfahren für Wohnquartiere, die Verkürzung von Genehmigungs- und Einsprachefristen in kommunalen und kantonalen Planungs- und Bewilligungsverfahren sowie die Beschränkung des innerkantonalen Instanzenzugs. Ausserdem ist nicht ersichtlich, weshalb nur qualitativ hochwertige Quartiere von einfacheren und schnelleren Verfahren profitieren sollen.
Vorzuziehen ist deshalb der vom Bundesrat eingeschlagene Weg. Der Bundesrat hat das UVEK am 22. April 2026 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Verfahrensbeschleunigung im Planungs- und Baurecht zu erarbeiten. Diese Vorlage sieht verfassungskonforme Massnahmen vor, die allen Bauvorhaben zugutekommen. Dazu gehören insbesondere die stärkere Berücksichtigung des Wohnungsbaus in planerischen Interessenabwägungen durch dessen Deklaration als nationales Interesse. Bei der Ausarbeitung der Kriterien für entsprechende Wohnbauprojekte werden auch qualitative Aspekte vertieft geprüft. Hinzu kommen Massnahmen zur Eindämmung rechtsmissbräuchlicher Einsprachen und anderer Rechtsmittel.
Bereits heute bestehen verschiedene Programme des Bundes zur Förderung attraktiver Wohnquartiere und Siedlungsräume, die kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden. Dazu zählen die Instrumente der Wohnraumförderung des Bundes, die Umsetzung des Aktionsplans Wohnungsknappheit, das Netzwerk Lebendige Quartiere, die Modellvorhaben sowie die Finanzierung städtebaulicher Massnahmen im Rahmen der Agglomerationsprogramme. Weitergehende Unterstützungen für qualitativ hochwertige Quartiere werden laufend geprüft, müssen aber einen klaren Mehrwert schaffen und finanzierbar sein.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.