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Verfolgung der Bahá'í in mehreren Ländern. Wie kann die Schweiz diese Gemeinschaft unterstützen?
Wortlaut
Der Fall Iran
Seit 1979 werden die Bahá’í vom iranischen Regime systematisch verfolgt. Vor dem Hintergrund des Krieges und der nationalen Krise hat sich die Unterdrückung weiter verschärft. Die UNO und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dokumentieren eine Zunahme von Festnahmen und willkürlichen Inhaftierungen und eine systematische Stigmatisierungskampagne gegen die Bahá’í-Gemeinschaft im Iran. Human Rights Watch erachtet dies als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
So erhielt beispielsweise Boshra Mostafavi, eine schwangere Bahá’í aus Rafsanjan, nach der Aufhebung ihres Freispruchs eine Haftstrafe, obwohl die gegen sie erhobenen Vorwürfe zuvor als unbegründet eingestuft worden waren.
Ein weiteres trauriges Beispiel sind Borna Naimi und Peyvand Naimi. Sie wurden willkürlich inhaftiert, gefoltert und Scheinhinrichtungen ausgesetzt, um falsche Geständnisse zu erzwingen.
Welche konkreten Massnahmen beabsichtigt der Bundesrat zu ergreifen, um die iranischen Behörden dazu zu bewegen, die Verfolgung der Bahá’í zu beenden?
Der Fall Katar
Mehr als 40 Prozent der Bahá’í-Bevölkerung in Katar müssen derzeit befürchten, ausgewiesen zu werden oder keine Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Dies lässt vermuten, dass diese seit Langem im Land ansässige religiöse Minderheit schrittweise aus dem Land verdrängt wird.
Wie beurteilt der Bundesrat die Vereinbarkeit solcher Massnahmen mit den internationalen Verpflichtungen Katars hinsichtlich der Religionsfreiheit und der Nichtdiskriminierung? Wird der Bundesrat diese Frage gegenüber den katarischen Behörden zur Sprache bringen?
Der Fall Ägypten
Die Bahá’í in Ägypten sind Schikanen seitens der staatlichen Behörden, insbesondere der nationalen Sicherheitsdienste, ausgesetzt. Sie werden häufig verhört, ihre Bewegungs- und Vereinigungsfreiheit wird eingeschränkt, und die Ausübung der grundlegenden Aktivitäten ihrer Religionsgemeinschaft wird ihnen erschwert. Insbesondere verweigern die Behörden die rechtliche Anerkennung von Ehen.
Wird der Bundesrat diese Situation gegenüber den ägyptischen Behörden zur Sprache bringen? Wie beurteilt er die Vereinbarkeit solcher Praktiken mit den internationalen Verpflichtungen Ägyptens hinsichtlich der Religionsfreiheit und der Nichtdiskriminierung?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Schutz von Minderheiten ist gemäss der Aussenpolitischen Strategie 2024-2027 (www.eda.admin.ch > Das EDA > Publikationen > Aussenpolitik) und der Leitlinien Menschenrechte 2026-2029 (www.eda.admin.ch > Das EDA > Publikationen > Frieden und Menschenrechte) ein Schwerpunkt der Schweizer Menschenrechtsdiplomatie. Die Schweiz spricht diese Thematik sowohl auf bilateraler wie multilateraler Ebene an.
Mit dem Iran besteht ein regelmässiger Menschenrechtsdialog, in dessen Rahmen Menschenrechtsfragen – einschliesslich der Rechte von Minderheiten – bilateral mit den iranischen Behörden thematisiert werden. Der letzte Dialog fand 2025 statt. Auf multilateraler Ebene unterstützte die Schweiz im Januar 2026 im UNO-Menschenrechtsrat die Verlängerung der Mandate des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran sowie der Fact-Finding-Mission zu Iran. Zudem empfahl die Schweiz dem Iran im Januar 2025 im Rahmen der letzten allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) im Menschenrechtsrat, Massnahmen gegen die Diskriminierung von Angehörigen aller ethnischen oder religiösen Minderheiten zu ergreifen.
Auch mit Katar und Ägypten spricht die Schweiz Menschenrechtsthemen regelmässig auf bilateraler Ebene an und setzt dabei einen Fokus auf den Schutz von Minderheiten. So hat die Schweizer Botschaft in Katar die Situation der Bahá’í 2025 mit dem National Committee for Human Rights besprochen. Auf multilateraler Ebene hat die Schweiz 2024 Katar im letzten UPR empfohlen, Massnahmen zu ergreifen, damit Entzüge von Aufenthaltsgenehmigungen durch Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit erfolgen. Im Fall von Ägypten formulierte die Schweiz im UPR 2025 eine Empfehlung zur Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Untersuchungshaft, da besonders Minderheiten von willkürlichen Inhaftierungen betroffen sind.