26.3854
Fonds für eine umfassende Sicherheitspolitik
Wortlaut
Angesichts der ausserordentlichen sicherheitspolitischen Situation wird der Bundesrat beauftragt, folgende Massnahmen umzusetzen:
Der Bundesrat wird aufgefordert, einen verschuldungsfähigen Fonds für eine umfassende Sicherheitspolitik zu schaffen. Dieser soll der Finanzierung der vom Parlament beschlossenen Ausweitung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP sowie der Bereitstellung von mindestens 0.7 Prozent des BNE für die Internationale Zusammenarbeit dienen.
Ausserordentliche Einnahmen aus Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und allfällige Rechnungsüberschüsse sollen während zehn Jahren anstatt dem Amortisationskonto dem entsprechenden verschuldungsfähigen Fonds gutgeschrieben werden. Die Rückzahlung der Covid-Schulden soll folglich zeitlich gestreckt werden.
Die Armee soll ab 2027 ihre Kosten senken, indem sie strukturelle Reformen und Effizienzsteigerungen umsetzt, den Mitteleinsatz stärker auf wahrscheinliche Bedrohungsszenarien priorisiert und die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Europa vertieft.
Begründung
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, hybride Bedrohungen, Cyberangriffe, Desinformationskampagnen und die rasche technologische Entwicklung stellen auch die Schweiz vor neue Herausforderungen. Sicherheit darf jedoch nicht nur militärisch verstanden werden, sondern umfasst auch die Internationale Zusammenarbeit, weil sie zur globalen Resilienz und zur Prävention künftiger Krisen beiträgt.
Das Parlament hat beschlossen, die Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP zu erhöhen. Gleichzeitig bleibt das international verankerte Ziel von mindestens 0.7 Prozent des BNE für die Internationale Zusammenarbeit sicherheitspolitisch zentral. Beide Bereiche dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Die ausserordentliche Lage rechtfertigt eine befristete Finanzierung über einen verschuldungsfähigen Fonds. Ausserordentliche SNB-Ausschüttungen und allfällige Rechnungsüberschüsse sollen während zehn Jahren gezielt dafür eingesetzt werden, während die Rückzahlung der Covid-Schulden zeitlich gestreckt wird.
Gleichzeitig muss die Armee ihren Beitrag leisten: Zusätzliche Mittel müssen mit strukturellen Reformen, Effizienzsteigerungen, einer Priorisierung auf wahrscheinliche Bedrohungsszenarien und einer engeren sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Europa verbunden werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat will einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds zur Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz schaffen. Er hat am 12. August 2026 die Botschaft über die Finanzierung von Rüstungsausgaben der Armee durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Schaffung eines Rüstungsfonds verabschiedet. Die Rüstungsausgaben sollen vollständig über diesen Fonds finanziert werden. Der Bundesrat lehnt jedoch einen Fonds für eine umfassende Sicherheitspolitik und damit einer gemeinsamen Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit und der Armee ab. Die Transparenz für die beiden Aufgabenbereiche des Bundes würde gesenkt. Zudem leistet die Armee im Rahmen der Friedensförderung bereits heute einen Beitrag zur globalen Resilienz und zur Prävention künftiger Krisen.
Die ausserordentlichen Einnahmen aus Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank sind für den Abbau der coronabedingten Verschuldung vorgesehen. Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung der Motion 26.3070 darauf hingewiesen, dass die anderweitige Verwendung dieser Mittel den Abbau der Corona-Schulden gefährden würde. Dazu kommt, dass das Parlament die Frist für den Abbau der Corona-Schulden bereits bis 2035 erstreckt hat, wobei die Frist einmalig bis 2039 verlängert werden kann. Eine weitere Fristerstreckung würde die Verbindlichkeit des Schuldenabbaus unterminieren und die Schuldenbremse schwächen.
Wie in der Antwort zur Motion 26.3266 dargelegt, ist der Bundesrat mit einer höheren Priorisierung der Verteidigung gegenüber Verwaltungs- und Nebenaufgaben im VBS einverstanden. Hierzu hat das VBS ein internes Sparprogramm in den Bereichen Kommunikation, Personal und Finanzen lanciert, das bis Ende 2028 umgesetzt werden soll. Zudem hat der Bundesrat mit der Armeebotschaft 2026 eine Priorisierung auf die wahrscheinlichen Bedrohungsszenarien vorgenommen. Weiter hat er strukturelle Reformen der Armee in den Leitlinien des Bundesrates für die Verteidigung dargelegt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.