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KI-Modelle und die Cybersicherheit der Schweiz

26.3914 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 19. Juni 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/26-3914/de/ki-modelle-und-die-cybersicherheit-der-schweiz

Abgerufen am 3. Sept. 2026

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Quelle

26.3914

KI-Modelle und die Cybersicherheit der Schweiz

Wortlaut

Im April 2026 lancierte Anthropic das KI-Modell Claude Mythos Preview und das Konsortium Project Glasswing. Das Modell entdeckte in wenigen Wochen über 10'000 schwerwiegende Sicherheitslücken in allen grossen Betriebssystemen und Browsern, darunter Lücken, die seit 27 Jahren unentdeckt geblieben waren. Es kann nicht nur Schwachstellen finden, sondern eigenständig funktionierende Exploits entwickeln. Es ist anzunehmen, dass vergleichbare Fähigkeiten sehr bald auch bei anderen Modellen verfügbar sein werden.

Die Frage des Zugangs zu solchen Modellen ist nicht mehr hypothetisch: Die US-Regierung hat Mitte Juni 2026 den Zugang zu weiterentwickelten Mythos-Versionen mit Verweis auf Exportkontrolle vorübergehend gesperrt, selbst für grosse US-Technologieunternehmen. Schweizer Behörden und kritische Infrastrukturen stehen damit vor der Frage, ob sie im Ernstfall auf die leistungsfähigsten defensiven KI-Werkzeuge zugreifen können.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie schätzt der Bundesrat Chancen und Risiken der neuen KI-Modelle für die Cybersicherheit der Schweiz ein, insbesondere im Hinblick auf agentische Systeme, die Schwachstellen autonom finden und ausnutzen können?

  2. Wie will die Schweiz sicherstellen, dass Behörden und Wirtschaft rechtzeitig Zugang zu leistungsfähigen KI-Modellen für defensive Zwecke erhalten?

  3. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat angesichts der Unsicherheit über den US-Exportrahmen für KI-Modelle, um die technologische Handlungsfähigkeit der Schweiz langfristig zu sichern?

  4. Inwiefern sind KI-Hersteller heute verpflichtet, über Cyberrisiken ihrer Modelle transparent zu informieren, und sieht der Bundesrat Handlungsbedarf?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1) Der Bundesrat hat im Bericht zum Postulat 23.3861 «Chancen und Risiken von KI-Systemen in der Cybersicherheit» dargelegt, welche Auswirkungen KI-Modelle auf die Cybersicherheit haben. Die neuesten KI-Modelle stellen einen Entwicklungssprung der KI in den für die Cybersicherheit relevanten Bereichen dar. Neue KI-Modelle erhöhen die Geschwindigkeit, Skalierbarkeit und auch Automatisierung sowohl defensiver als auch offensiver Cyberaktivitäten deutlich. Die Dynamik in der Cybersicherheit beschleunigt sich dadurch stark. Die tatsächlichen Fähigkeiten autonom handelnder Systeme sowie deren Auswirkungen auf reale Zielumgebungen können derzeit noch nicht abschliessend beurteilt werden. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, die Fähigkeiten von KI-Modellen rasch und zielgerichtet für den Schutz vor Cyberbedrohungen einzusetzen.

Zu 2) und 3) Es trifft zu, dass der Zugang zu den neuesten KI-Modellen für den Schutz vor Cyberbedrohungen und die technologische Handlungsfähigkeit der Schweiz wichtig ist. Die bestehenden Abhängigkeiten lassen sich nicht unmittelbar beseitigen, aber durch eine gute fachliche internationale Vernetzung können ihre Risiken gemindert werden. Die Schweiz bringt sich dabei aktiv in die internationale Zusammenarbeit ein, etwa durch den Vorsitz des BACS in der OECD-Arbeitsgruppe für «Digital Security». Insbesondere die stark vernetzte Forschungs- und Innovationslandschaft der Schweiz ist dabei von Vorteil. Mit der Swiss AI Initiative und dem offenen Modell Apertus sowie der Beteiligung an europäischen Initiativen, werden die schweizerischen und europäischen KI- und Rechenkapazitäten gezielt gestärkt. Damit wird der Zugang zu internationalen Spitzenmodellen zwar nicht ersetzt; die Schweiz verbessert jedoch ihre Fähigkeit, eigene KI-Lösungen zu entwickeln, sicherheitsrelevante Modelle unabhängig zu evaluieren und ihre Abhängigkeit von einzelnen Anbietern langfristig zu reduzieren. Die KI-Kompetenzen der für Cybersicherheit zuständigen Bundesstellen sollen gezielt ausgebaut werden, um die Auswirkungen von KI auf die Cybersicherheit unabhängig beurteilen zu können.

Zu 4) Derzeit bestehen in der Schweiz keine allgemeinen gesetzlichen Verpflichtungen für Hersteller von KI-Modellen, die Cyberrisiken ihrer Modelle gegenüber der Öffentlichkeit oder staatlichen Stellen transparent offenzulegen. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und die dafür notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vorzunehmen (https://www.bakom.admin.ch/de/kuenstliche-intelligenz). Dafür erarbeitet das EJPD in Zusammenarbeit mit dem UVEK und dem EDA eine Vernehmlassungsvorlage. Dabei werden insbesondere gesetzliche Massnahmen in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht geprüft. Ob und inwiefern darüberhinausgehende Transparenzpflichten für Cyberrisiken von KI-Modellen erforderlich sind, wird im Rahmen dieser Arbeiten geprüft.