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Neue Kernkraftwerke sind ein Sicherheitsrisiko!
Wortlaut
Der Bundesrat beruft sich in seiner Botschaft zur Änderung des Kernenergiegesetzes ausdrücklich auf die "militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine" als Argument für neue Kernkraftwerke. Gleichzeitig blendet er vollständig aus, was dieser Krieg über AKW in Kriegsgebieten lehrt.
Seit 2022 wurden ukrainische Kernkraftwerke wiederholt beschossen, ihre Stromversorgung mehrfach unterbrochen, Drohnen schlugen in unmittelbarer Nähe von Brennelementlagern ein. Im Mai 2026 setzte eine Drohne einen Generator des AKW Barakah (VAE) in Brand und die externe Stromversorgung fiel aus. Im Februar 2025 durchschlug eine Drohne die Schutzhülle des Tschernobyl-Sarkophags und löste wochenlange Schwelbrände aus.
Kriegs- und Drohnenangriffsszenarien kommen in der Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Kernenergiegesetzes nicht vor, weder als Risikoanalyse noch als Anforderung an künftige Bewilligungsverfahren. Der Bundesrat instrumentalisiert den Ukraine-Krieg als Versorgungssicherheitsargument, ohne die sicherheitspolitische Kehrseite desselben Krieges zu berücksichtigen.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Weshalb enthält die Botschaft zur Revision des Kernenergiegesetzes keine Risikoanalyse zu bewaffneten Angriffen auf Kernkraftwerke?
Welche konkreten Anforderungen an den Schutz vor militärischen Angriffen und Drohnenangriffen müsste ein neues Schweizer Kernkraftwerk gemäss geltendem Kernenergiegesetz und den zugehörigen Verordnungen erfüllen, und hält der Bundesrat diese Anforderungen angesichts der aktuellen Bedrohungslage für ausreichend?
Die bestehenden Schweizer Kernkraftwerke wurden zu einer Zeit konzipiert, in der Drohnenangriffe auf zivile Infrastruktur nicht als realistisches Szenario galten. Wie beurteilt der Bundesrat die Schutzwirkung dieser Anlagen gegenüber heutigen Drohnenwaffen, und welche Nachrüstungsmassnahmen wurden seit 2022 geprüft oder eingeleitet?
Der Bundesrat zitiert die veränderte geopolitische Lage als Argument für neue Kernkraftwerke. Hat er dabei auch evaluiert, ob dieselbe geopolitische Lage Kernkraftwerke zu bevorzugten Angriffszielen macht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist der Bundesrat bereit, eine unabhängige sicherheitspolitische Lagebeurteilung in Auftrag zu geben, die explizit das Risiko bewaffneter Angriffe auf neue und bestehende Schweizer Kernkraftwerke bewertet?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Kernkraftwerke werden so gebaut, dass sie gegen externe Einwirkungen gut geschützt sind. Konkrete Schutzanforderungen, die erfüllt sein müssen, sind insbesondere:
robuste Bauweise des Reaktorgebäudes und des Sicherheitsbehälters u.a. zum Schutz vor Flugzeugabstürzen und schweren Erdbeben;
gebunkerte, autarke Sicherheitssysteme (inkl. Strom- und Wasserversorgung) für die Beherrschung von Störfällen;
redundante, an verschiedenen Orten gelagerte Mittel zur Ereignisbewältigung für die Bekämpfung von auslegungsüberschreitenden Störfällen.
Ein neues Kernkraftwerk in der Schweiz würde nach den aktuellen Erkenntnissen und Sicherheitsanforderungen realisiert werden und würde den neuesten Sicherheitskonzepten entsprechen. Daher könnte ein höheres Sicherheitsniveau im Vergleich zu den bestehenden Anlagen erreicht werden.
In der Botschaft zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) verfolgt der Bundesrat das Ziel, im Interesse der Technologieoffenheit die Option einer künftigen Nutzung der Kernenergie offenzuhalten (BBl 2025 2563). Der indirekte Gegenvorschlag hebt dabei lediglich das gesetzliche Neubauverbot auf; er entscheidet weder über den Bau eines konkreten Kernkraftwerks noch über dessen Standort, Typ oder Ausgestaltung.
Eine spezifische Risikoanalyse zu bewaffneten Angriffen auf Kernkraftwerke war deshalb nicht Gegenstand der Botschaft. Solche Szenarien können erst anhand eines konkreten Projekts sachgerecht beurteilt werden und wären gegebenenfalls in den entsprechenden Bewilligungsverfahren zu prüfen.
3., 4. und 5. Die Kernkraftwerke verfügen insbesondere aufgrund ihrer robusten Reaktorgebäude und der gebunkerten Notstandsysteme über einen guten Schutz gegenüber externen Einwirkungen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) adressiert in seinem Regelwerk seit über zehn Jahren ausdrücklich auch das Szenario eines Drohnenangriffes. Die konkreten Anforderungen betreffend dieses Szenario und die Massnahmen für den physischen Schutz (nukleare Sicherung) der Kernkraftwerke in der Schweiz unterliegen der Geheimhaltung.
Kernkraftwerke geniessen zudem durch das humanitäre Völkerrecht sowie durch Prinzipien der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) einen besonderen rechtlichen Schutz vor Angriffen. Für kritische Objekte – dazu gehören auch bestehende Kernkraftwerke - erstellen kantonale und militärische Stellen auf Grundlage der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen vertrauliche Dossiers, in denen sie den Schutz dieser Anlagen festlegen. Die Leistungen sind auch auf hybride und bewaffnete Konflikte ausgerichtet. Im Rahmen des Projekts Bevölkerungsschutz im bewaffneten Konflikt werden die Prozesse – etwa die Priorisierung der zu schützenden Objekte – überprüft. Auch die Armee hat Planungen zum Schutz kritischer Infrastruktur erstellt. Im Ergebnis sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf für eine unabhängige sicherheitspolitische Lagebeurteilung.