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Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie Personen mit einer vorläufigen Aufnahme werden vom Bund übernommen
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und notwendige Massnahmen zu ergreifen, damit die gesamten Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie vorläufig Aufgenommenen kostenneutral ausserhalb der ordentlichen Krankenkassen durch den Bund getragen werden.
Begründung
Die heutige Praxis, wonach Gesundheitskosten von Asylsuchenden, Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommenen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert werden, belastet die Prämien- und Steuerzahler erheblich. Insbesondere, weil diese Personen zuvor keine Prämien als Vorleistung einbezahlt haben. Die häufig benötigte Prämienverbilligung wird dabei durch die öffentliche Hand getragen.
Der Bund entscheidet über die Gewährung von Asyl, die Anerkennung als Flüchtling, den Schutzstatus S sowie die vorläufige Aufnahme. Es ist deshalb folgerichtig, dass er mit dem bestehenden Budget auch für die Kosten seiner Entscheide aufkommt, und zwar langfristig sowie kostenneutral. Dies hat zur Folge, dass der Bund an anderer Stelle seine Leistungen und Ausgaben beschränkt, um damit mehr Mittel für die medizinischen Leistungen freizusetzen. Dem Bund soll zudem ermöglicht werden, den Leistungskatalog für diese Personen einzuschränken und auf das Nötigste zu begrenzen, um haushälterisch mit den Bundesmitteln umzugehen. In der Vergangenheit wurden missbräuchliche bzw. aussichtslose Asylgesuche gestellt, beispielsweise von Personen aus Georgien, um in den Genuss unserer medizinischen Leistungen zu kommen. Es reicht nicht aus, Asylgesuche mit diesem Zweck allein zu unterbinden, da dieser kaum als alleinige Motivation nachgewiesen werden kann. Unser hervorragendes Gesundheitssystem darf keine Sogwirkung für aussichtslose Asylgesuche entfalten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Ein Ausschluss von Asylsuchenden, Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommenen aus der obligatorischen Krankenversicherung sowie eine Finanzierung durch den Bund ausserhalb des bestehenden Krankenversicherungssystems würde rechtlich, administrativ und finanziell einen erheblichen Mehraufwand verursachen, ohne dass dadurch insgesamt Kosten eingespart werden könnten. Im Gegenteil würden zusätzliche Parallelstrukturen geschaffen, welche die Schweizer Bevölkerung stärker belasten als die aktuelle Regelung.
Solange Asylsuchende, Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommene in einem Bundesasylzentrum untergebracht sind, trägt der Bund im Rahmen der Sozialhilfe auch die entsprechenden Gesundheitskosten. Nach erfolgter Zuweisung an einen Kanton ist der entsprechende Kanton für die Leistung von Sozialhilfe zuständig. Eine Änderung dieser Zuständigkeitsordnung, wonach der Bund auch nach der Kantonszuweisung die Gesundheitskosten direkt übernehmen soll, anstatt die entsprechenden Sozialhilfekosten der Kantone zu subventionieren, würde die verfassungsrechtliche Aufgabenteilung im Sozialhilfebereich tangieren.
Bereits heute bestehen Möglichkeiten, den Leistungsumfang einzuschränken. Bund und Kantone können die Wahl des Versicherers für Asylsuchende, Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommene beschränken, besondere Versicherungsmodelle vorsehen und die Wahl der Leistungserbringer einschränken. Dies erlaubt, den Zugang zum Gesundheitssystem für diese Gruppen bedarfsgerecht zu steuern und öffentliche Gelder wirtschaftlich einzusetzen.
Das Staatssekretariat für Migration SEM macht von diesen Möglichkeiten für Personen, welche in den Bundesasylzentren untergebracht sind, bereits Gebrauch. Seit dem 1. Januar 2026 werden Asylsuchende in Bundesasylstrukturen in einem separaten Hausarztmodellnur für Asylsuchende versichert. Das SEM entrichtet die Prämien in einen Prämientopf, der nur für Asylsuchende bestimmt ist. Dadurch entstehen anderen Prämienzahlenden keine Belastung.
Der Bundesrat verweist auf die Stellungnahmen zu den Motionen Schwander 24.3718 sowie Thalmann-Bieri 24.3752 «Zeitnahe Entlastung des Gesundheitswesens durch Übernahme der Gesundheitskosten von asylsuchenden Personen durch den Bund», Pahud 24.4584 «Krankenkassenprämien senken, indem Asylsuchende aus dem KVG entlassen werden» und der Anfrage Farinelli 25.1040 «Gesundheitskosten und KVG-System. Transparenz und Kohärenz in der Versorgung von Asylsuchenden und Inhaberinnen und Inhabern des Status S».
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.