26.3935
Hassreden und demokratische Teilhabe
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Entwicklung von Hassreden (Hate Speech) in der öffentlichen und politischen Debatte in der Schweiz zu untersuchen und ihre Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe abzuschätzen.
Im Bericht sollen insbesondere die folgenden Punkte untersucht werden:
die Verbreitung von Hassreden und Einschüchterungskampagnen im Netz, die sich gegen Personen richten, welche sich in der Politik, in den Medien, in der Zivilgesellschaft und in den Institutionen engagieren;
die Auswirkungen dieses Phänomens auf die Teilnahme an der öffentlichen Debatte und die Wahrnehmung der politischen Rechte;
die spezifischen Folgen für Frauen, Jugendliche, Minderheiten und andere besonders betroffene Personengruppen;
die Massnahmen, die andere demokratische Länder ergriffen haben;
Massnahmen zur Vorbeugung, zur Sensibilisierung und zur Unterstützung der Betroffenen.
Begründung
Die Qualität der Demokratie hängt davon ab, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, sich in der politischen Debatte frei zu äussern.
In den letzten Jahren lässt sich jedoch beobachten, dass der Ton in den politischen Diskussionen, insbesondere in den sozialen Medien und auf den digitalen Plattformen, zunehmend aggressiv wird. Immer mehr Menschen, die sich im öffentlichen Leben engagieren, sind von Drohungen, Beleidigungen, koordinierten Einschüchterungskampagnen und anderen Formen von Gewalt und Hass im Netz betroffen.
Dieses Phänomen betrifft nicht nur die direkt Betroffenen. Es kann weit mehr Menschen abschrecken, sie von der politischen Teilhabe abhalten und so die Vielfalt der Stimmen in der demokratischen Debatte einschränken.
Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass diese Entwicklung unverhältnismässig oft Frauen, Jugendliche, Angehörige von Minderheiten und andere Personengruppen, die in den Entscheidungsgremien ohnehin schon untervertreten sind, trifft.
Das Ziel dieses Postulats besteht weder darin, die Meinungsäusserungsfreiheit einzuschränken, noch darin, neue Einschränkungen für die politische Debatte einzuführen. Es geht vielmehr darum, die Tragweite dieses Phänomens und die Auswirkungen auf das Funktionieren der Schweizer Demokratie besser zu verstehen sowie die möglichen Massnahmen zur Vorbeugung und zur Sensibilisierung zu erkennen.
Eine solide Wissensgrundlage ist unerlässlich, um zu gewährleisten, dass die demokratische Debatte allen zugänglich, vielfältig und respektvoll bleibt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die geforderten Analysen und Massnahmen sind in den letzten Jahren bereits in umfassender Weise an die Hand genommen worden.
Die Verbreitung von Hassrede und die Auswirkungen auf die demokratische Teilhabe waren Gegenstand des Berichts «Intermediäre und Kommunikationsplattformen» (www.bakom.admin.ch > Digital > Digitale Kommunikation > Intermediäre und Kommunikationsplattformen) sowie des Berichts «Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?» in Erfüllung des Postulats 21.3450 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SiK-S). In der Folge hat der Bundesrat einen Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen in die Vernehmlassung gegeben. Zudem hat das BAKOM Studien zum Thema digitale Hassrede unterstützt (www.bakom.admin.ch > Grundlagenforschung). Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat zudem eine Studie finanziert, die Anfeindungen gegenüber politischen Akteurinnen und Akteuren sowie deren Auswirkungen auf die politische Tätigkeit untersucht.
Verschiedene Bundesstellen analysieren die Betroffenheit einzelner Gruppen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und bieten zudem Sensibilisierungs- und Präventionsangebote an: Das BAKOM hat zwei Call for Projects zum Thema digitale Hassrede durchgeführt; die daraus hervorgegangenen Studien und weitere unterstützte Forschungsprojekte untersuchen insbesondere die Verbreitung digitaler Hassrede, betroffene Gruppen, Erscheinungsformen sowie mögliche Gegenmassnahmen (www.bakom.admin.ch > Medien > Grundlagenforschung > Digitale Öffentlichkeit). Die vom Bundesrat verabschiedete nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus definiert gemeinsame Ziele und Handlungsansätze für die Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus. Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) koordiniert die Umsetzung in Form eines Aktionsplans (www.frb.admin.ch > Strategie und Aktionsplan). Die FRB stellt mit dem Rassismus-Monitoring (www.rassismus-in-zahlen.ch) zudem Grundlagen zur Analyse rassistischer Diskriminierung und Hassrede zur Verfügung. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) analysiert im Rahmen des Postulats 24.3001 «Prüfung von Massnahmen zur Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen» der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und hat dazu einen politikwissenschaftlichen und juristischen Forschungsbericht in Auftrag gegeben. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) erarbeitet in Co-Federführung mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) gemeinsam mit Kantonen, Städten und Gemeinden aktuell eine nationale Strategie gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt mit Prüfung der digitalen Dimension. Die Direktion für Völkerrecht (DV) arbeitet daran, neue und anhaltende Herausforderungen im Zusammenhang mit Online-Hassrede gegen religiöse Gruppen und Minderheiten zu identifizieren sowie Good Practices und praktische Ansätze zur Stärkung der Umsetzung des Rabat Plan of Action (RPA) im digitalen Kontext aufzuzeigen. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) unterhält die Meldeplattform für rassistische Online-Hassrede (https://www.reportonlineracism.ch/), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) stellt mit der Plattform «Jugend und Medien» verschiedene Angebote in den Bereichen Sensibilisierung und Prävention bereit.
Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als nicht angezeigt, einen weiteren Bericht im Sinne des Postulats zu erarbeiten. Die geforderten Analysen liegen bereits weitgehend vor; mit den laufenden regulatorischen Arbeiten sind die Beobachtung und Weiterentwicklung in diesem Bereich sichergestellt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.