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Agrarpolitische Instrumente zur umfassenden Gesundheitsvorsorge im Rinderbereich. Finanzierung und Lückenschliessung bis 2030
Wortlaut
Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann nur mit gesunden Tieren nachhaltig hochwertige Lebensmittel produzieren. Die Förderung der Tiergesundheit setzt optimale Haltungsbedingungen, konsequente Krankheitsprävention, regelmässige Weiterbildung sowie eine tierärztliche Bestandesbetreuung voraus. Diese Massnahmen stärken die Widerstandskraft der Tiere, reduzieren Krankheitsausbrüche und tragen zur Biosicherheit bei.
Die Bevölkerung erwartet einen möglichst tiefen Antibiotikaeinsatz in der Human- und Veterinärmedizin. Die vom BLV veröffentlichten Daten zeigen jedoch, dass insbesondere bei Kälbern und Milchkühen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Innovative Präventionskonzepte sind deshalb notwendig, um den Antibiotikaverbrauch nachhaltig zu senken, ohne die Tiergesundheit zu gefährden.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Mit welchen konkreten agrarpolitischen Massnahmen plant der Bundesrat, die Förderung der Tiergesundheit, Biosicherheit und Seuchenprävention in den Jahren 2027–2030 finanziell zu unterstützen? Ist er bereit, entsprechende Präventions- und Biosicherheitsleistungen gestützt auf das Landwirtschaftsgesetz finanziell abzugelten?
Mit welchen Instrumenten will der Bund innovative Branchenkonzepte zur gesundheitlichen Vorsorge und tierärztlichen Bestandesbetreuung fördern, um den Antibiotikaeinsatz in der Rinderhaltung nachhaltig zu reduzieren?
Wie gedenkt der Bundesrat die agrarpolitische Lücke zu schliessen, die durch die Sistierung der AP22+ und das Fehlen systemischer Tiergesundheitsmassnahmen seit der Aufhebung der Tiergesundheitsbeiträge entstanden ist?
Begründung
Die Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls ist ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion und entspricht dem One-Health-Ansatz des Bundes. Mit der Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) und dem One-Health-Aktionsplan 2024–2027 wurden ambitionierte Ziele formuliert. Produzentenorganisationen, Bildungsinstitutionen und die RGS haben dafür bereits praxistaugliche Präventions- und Gesundheitsprogramme entwickelt. Deren breite Umsetzung scheitert jedoch häufig an fehlenden finanziellen Anreizen. Die Kosten verbleiben weitgehend bei den Tierhaltenden, während der Nutzen der Allgemeinheit zugutekommt. Vor diesem Hintergrund erscheint ein verstärktes agrarpolitisches Engagement des Bundes notwendig.
Stellungnahme des Bundesrates
1.+3. Der Bundesrat misst der Tiergesundheit und dem Tierwohl grosse Bedeutung bei. Prävention, Biosicherheit und ein nachhaltiger Antibiotikaeinsatz sind zentral in einem One-Health-Ansatz. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Agrarpolitik ab 2022 eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen, um ein vom Verein Nutztiergesundheit Schweiz (NTGS) betriebenes Kompetenz- und Innovationsnetzwerk Tiergesundheit (KIN TG; https://www.ntgs.ch/kin) zu unterstützen. Dieses Netzwerk spielt eine Schlüsselrolle und finanziert Massnahmen zur Prävention, zur Früherkennung und zum Wissenstransfer. Es schliesst damit die erkannte Lücke und fördert die Umsetzung innovativer Lösungen in die Praxis. Die Unterstützung im Rahmen der Agrarpolitik erfolgt auch zukünftig über Finanzhilfen an konkrete Projekte aus der Branche, etwa für eine nachhaltige Milchproduktion und zugunsten der Mutter-Kalb-Haltung. Hinzu kommen bestehende Beiträge wie besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS), regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS), Weidebeitrag und die längere Nutzungsdauer von Kühen. Ausserdem will der Bund auch sein Engagement im Rahmen der StAR und des One-Health-Ansatzes fortsetzen.
2. Der Bund fördert mit bestehenden Instrumenten innovative Konzepte zur gesundheitlichen Vorsorge. Zu nennen ist hier z. B. die Task Force Kälbergesundheit, die aus dem vom Bund mitfinanzierten Kälbergesundheitsdienst hervorgegangen ist. Diese Task Force gab den Anstoss zur Erarbeitung eines Branchenkonzepts zur Impfung der Kälber gegen die Kälbergrippe, das 2025 in die Praxis implementiert wurde. Weiter baut die NTGS derzeit eine Begleitgruppe zur Optimierung des Antibiotikaeinsatzes auf und leistet Unterstützung bei der Implementierung von Biosicherheitsmassnahmen und Bestandsbetreuung.