26.3938
Wie steht es um das Versprechen des Bundesrates, "Transparenz und Kostenwahrheit" in der künftigen Agrarpolitik umzusetzen?
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist es auf nationaler Ebene üblich und mit dem Parlamentsgesetz vereinbar, dass der Bundesrat sich gegen den ausdrücklichen Auftrag einer Ratskammer stellt, zu einem Thema einen Postulatsbericht zu verfassen? Wenn ja, weshalb und welche Beispiele gibt es? Wenn nein, wie begründet er sein Vorgehen und bis wann erstellt er den in Auftrag gegebenen Bericht?
Ist das Handlungsfeld «Transparenz und Kostenwahrheit erhöhen» weiterhin eines von vier zentralen Handlungsfeldern der AP2030+? Wenn ja, welche Unterschiede gibt es zu den Ankündigungen im Bericht des Bundesrates zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik? Wenn nein, warum nicht?
Ab wann und in welchen Zeitrahmen werden «Transparenz und Kostenwahrheit» im Schweizer Lebensmittelsektor erhöht werden?
Begründung
Gemäss Bericht des Bundesrates zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022, stellt das Thema «Transparenz und Kostenwahrheit erhöhen» eines von vier zentralen Handlungsfeldern zur Erreichung des Zukunftsbildes 2050 dar. Es soll auf alle vier strategischen Stossrichtungen der Agrarpolitik 2030+, zur des Ernährungssystems wirken.
In seiner Antwort auf mein Postulat 22.4556 «Transparenz und Kostenwahrheit erhöhen» sowie auf das gleichlautende Postulat 22.4440 Giacometti, die beide vom Nationalrat an den Bundesrat überwiesen wurde, schreibt dieser: «Der Bundesrat plant für 2026 eine Vernehmlassung zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik durchzuführen. Darin wird er die Konkretisierung der Massnahmen bezüglich Transparenz und Kostenwahrheit zur Diskussion stellen.»
In seiner Antwort auf die Frage 24.7112 schreibt der Bundesrat schlussendlich: «Die Postulate 22.4440 und 22.4556 werden nicht Gegenstand eines spezifischen Postulatsberichts sein.»
Stellungnahme des Bundesrates
1. Ein vom Rat überwiesenes Postulat verpflichtet den Bundesrat nach Artikel 124 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10), in einem separaten Bericht, im Geschäftsbericht oder in einer Botschaft zu einem Erlassentwurf der Bundesversammlung Bericht zu erstatten. Wie im Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2025 (BBl 2026 1163) in Aussicht gestellt, wird der Bundesrat voraussichtlich im Herbst 2026 eine Vernehmlassung zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik ab dem Jahr 2030 (AP30+) eröffnen. Darin wird der Bundesrat die Konkretisierung der Massnahmen bezüglich Transparenz und Kostenwahrheit zur Diskussion stellen. Die Verabschiedung der Botschaft erfolgt voraussichtlich im 4. Quartal 2027. Die Postulate 22.4440 und 22.4556 sollen im Rahmen der Botschaft zur AP30+ zur Abschreibung beantragt werden.
2. und 3. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Aussprache im Februar 2026 vier Kernelemente für die AP30+ festgelegt: (1) Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren, (2) Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen, (3) Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern und (4) Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern. Unter den Kernelementen (2) und (4) sieht der Bundesrat konkrete Massnahmen zur Stärkung der Transparenz und Kostenwahrheit vor wie beispielsweise den gezielten Ausbau der Marktbeobachtung, die Erhöhung der Transparenz bei der Festlegung von Richtpreisen, die Einführung von Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel oder die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Nachweispflicht bei der Kennzeichnung für importierte tierische Produkte. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur AP30+ ist im Herbst 2026 geplant. Die Massnahmen sollen voraussichtlich auf den 1.1.2030 in Kraft treten.