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Wirkungsevaluation des Gleichstellungsgesetzes. Wie lassen sich Verzerrungen bei den Antworten minimieren?

26.3954 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 19. Juni 2026

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/26-3954/de/wirkungsevaluation-des-gleichstellungsgesetzes-wie-lassen-sich-verzerrungen-bei-den-antworten-minimieren

Abgerufen am 4. Sept. 2026

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Quelle

26.3954

Wirkungsevaluation des Gleichstellungsgesetzes. Wie lassen sich Verzerrungen bei den Antworten minimieren?

Wortlaut

Im Februar 2025 veröffentlichte der Bundesrat die Zwischenbilanz über die Umsetzung der Artikel 13a bis 13i des Gleichstellungsgesetzes (GlG). Diese ergänzenden Artikel, die vor sechs Jahren in Kraft getreten sind, verpflichten bestimmte Unternehmen in der Schweiz zu einer Lohngleichheitsanalyse. Die Zwischenbilanz zeigt, dass sich die Mehrheit der Arbeitgebenden nicht an das Gesetz hält. Aufgrund des enttäuschenden Ergebnisses hat der Bundesrat die Wirkungsevaluation auf Ende 2027 vorverlegt.

Die Zwischenbilanz hebt die Rücklaufquote der Antworten von 39,9 Prozent hervor; die antwortenden Unternehmen beschäftigen rund 1 Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie weist jedoch auf mehrere Auswahlverzerrungen hin, darunter insbesondere die Verzerrung, wonach tendenziell vor allem Arbeitgebende geantwortet haben, die sich der Problematik der Lohngleichheit bewusst sind.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende zwei Fragen zu beantworten:

  1. Bestätigt der Bundesrat, dass die Zwischenbilanz die Anzahl der Arbeitgebenden, die sich an das Gesetz halten, aufgrund der erwähnten Verzerrungen möglicherweise überschätzt?

  2. Wie gedenkt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement diese Verzerrungen in der Wirkungsevaluation zu verringern oder zu umgehen?

  3. Inwieweit erschweren die Auswahlverzerrungen eine fundierte Situationsanalyse?

  4. Aus der Zwischenbilanz geht ausserdem hervor, dass bei 15 Arbeitgebenden, die nicht geantwortet hatten, eine telefonische Nachfrage durchgeführt wurde. Könnten solche Nachfragen wiederholt und vermehrt stattfinden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Im Schlussbericht vom 30. August 2024 der Forschungsgemeinschaft Berner Fachhochschule und PrivatePublicConsulting zur Zwischenbilanz wird darauf hingewiesen, dass die Resultate bei einer schriftlichen Befragung, bei der etwas «zugegeben» werden muss, verzerrt sein können. Auch im Bericht des Bundesamtes für Justiz (BJ) vom 6. Februar 2025 über die Ergebnisse der Zwischenbilanz, den der Bundesrat am 7. März 2025 zur Kenntnis genommen hat, wird auf das Problem der Limitationen der Befragung hingewiesen. Eine solche Verzerrung könnte tatsächlich, wie von der Interpellantin erwähnt, zu einer Überschätzung des Anteils gesetzeskonformer Unternehmen führen. Die Tatsache, dass die Zusammensetzung der Antwortenden bei den Arbeitgebenden bezüglich beobachtbarer Merkmale nicht erheblich von der Grundgesamtheit abweicht, schwächt den Vorbehalt der Verzerrung jedoch ab. Anderseits verdeutlichen die Umfrageergebnisse den mangelnden Einsatz einer Vielzahl von Unternehmen bei der Umsetzung von Massnahmen zur Förderung der Lohngleichheit.

2./4. Das BJ hat das Thema der Verzerrung, insbesondere das Problem der nicht antwortenden Unternehmen, als wichtigen Punkt ins Pflichtenheft für die Schlussevaluation aufgenommen. Die beauftragten Evaluatorinnen und Evaluatoren sollen mit verschiedenen Massnahmen dafür sorgen, dass allfällige Verzerrungen möglichst eingegrenzt und bei der Diskussion der Ergebnisse berücksichtigt werden.

3. Auch wenn verschiedene Massnahmen getroffen werden, um Verzerrungen zu verhindern, können diese nicht völlig beseitigt werden. Für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Löhne stützt sich die Schlussevaluation zusätzlich auf Daten der Lohnstrukturerhebung. Dieser Teil der Analyse ist daher nicht vom Rücklauf der Unternehmensbefragung abhängig.