26.3961
Impulsprogramm für Schweizer Hülsenfrüchte. Vom Anbau bis zum Absatz
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, für die Jahre 2027–2032 ein nationales Impulsprogramm für Schweizer Körnerleguminosen zur Verwendung in der menschlichen Ernährung und in Branchen mit hoher Wertschöpfung, insbesondere für Eiweisserbsen und Ackerbohnen, zu schaffen.
Für das Programm soll ein mehrjähriger Rahmenkredit von mindestens 20 Millionen Franken für die Dauer von sechs Jahren bereitgestellt werden. Das Programm wird vorrangig mit den bestehenden Instrumenten des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) umgesetzt, namentlich in den Bereichen Innovation, angewandte Forschung, Beratung, Verarbeitung, Qualität, Nachhaltigkeit und Absatzförderung.
Das Programm unterstützt insbesondere:
Anbauverträge und Modelle, die den Produzentinnen und Produzenten einen Mindestabsatz garantieren;
Infrastrukturen für Reinigung, Trocknung, Lagerung, Schälung und Verarbeitung;
die Sortenzüchtung, agronomische Versuche und die Beratung der Produzentinnen und Produzenten;
die Entwicklung schweizerischer Lebensmittel auf der Basis von Eiweisserbsen, Ackerbohnen und anderen Hülsenfrüchten;
die Absatzförderung im Detailhandel, in der Gemeinschaftsgastronomie und in Wertschöpfungsketten mit Labelprodukten;
Projekte von Produzentenorganisationen, Verarbeitungsbetrieben, anerkannten Labels, Branchenorganisationen und innovativen Unternehmen. Der Bundesrat legt messbare Ziele in Bezug auf Anbauflächen, produzierte Mengen, in der Schweiz verarbeitete Mengen und Absatzmärkte fest. Er erstattet dem Parlament spätestens vier Jahre nach Programmstart Bericht über den Stand der Umsetzung.
Begründung
Die Entwicklung der Schweizer Hülsenfrüchte hängt nicht nur von den Direktzahlungen ab, sondern von einer vollständigen Wertschöpfungskette: Produktion, Reinigung, Lagerung, Verarbeitung, Vermarktung und Absatz. Ohne realistische Vermarktungsperspektiven werden sich die Produzentinnen und Produzenten nicht verpflichten; ohne ausreichende Mengen, konstante Qualität und wettbewerbsfähige Preise werden Verarbeitungsbetriebe und Detailhändler keine Produkte lancieren.
Das BLW kann Forschung, Beratung, Absatz, Qualität und Nachhaltigkeit fördern. Die Instrumente sind in einem sichtbaren, koordinierten und befristeten Programm zu bündeln, das mit der AP30+ vereinbar ist: Rahmenbedingungen, Wertschöpfung, Innovation und nachhaltige Ernährung.
20 Millionen Franken über sechs Jahre sind ein bescheidener Betrag, mit dem eine fragile Nische in eine echte Schweizer Wertschöpfungskette verwandelt werden kann.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Dem Bundesrat ist bewusst, dass inländische Körnerleguminosen zu Speisezwecken über einen vergleichsweisen geringen Grenzschutz im Wettbewerb mit Importen verfügen. Die grösste Herausforderung stellt indes die geringe Nachfrage dar. Der Pro-Kopf-Konsum von Körnerleguminosen beträgt lediglich 1 kg pro Jahr.
Wie in der Stellungnahme zur Motion 26.3962 dargelegt, beabsichtigt der Bundesrat mit der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) Ackerkulturen zur direkten menschlichen Ernährung und damit die Körnerleguminosen zu stärken. Er ist aber überzeugt, dass Impulse für den Anbau dieser Kulturen von der Nachfrage bzw. vom Markt ausgehen sollen, insbesondere um ein Überangebot und damit Deklassierungen zu Futterzwecken zu vermeiden.
Die vorliegend geforderten Mittel von mindestens 20 Millionen Franken müssten innerhalb des Agrarkredits kompensiert werden. Der Bund kann sich bereits heute über bestehende Instrumente an der Finanzierung von Projekten beteiligen, die bestenfalls von Marktakteuren angestossen und über Wertschöpfungsstufen hinweg koordiniert werden, etwa für Marktabklärungen, Pflanzenzüchtung oder Sortenprüfung. Zudem kann er im Rahmen der Absatzförderung die Kommunikation für Körnerleguminosen wie für andere Schweizer Landwirtschaftsprodukte subsidiär unterstützen. Die Bemessung von Flächen- und Produktionszielen liegt seit der um die Jahrtausendwende eingeleiteten Marktliberalisierung bei den Akteuren entlang der Wertschöpfungsketten.
Insgesamt ist aus Sicht des Bundesrates ein vom Bund initiiertes Programm nicht angezeigt. Er erachtet das Risiko als zu hoch, dass es an den effektiven Marktbedürfnissen vorbei Anreize setzt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.