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Eiweisserbsen und Ackerbohnen. Sicherstellen, dass der Einzelkulturbeitrag tatsächlich einen Anreiz für den Anbau schafft
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Einzelkulturbeitragsverordnung zu ändern und falls nötig eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vorzulegen, mit dem Ziel, die Unterstützung des Anbaus von Eiweisserbsen, Ackerbohnen und anderen Körnerleguminosen zur menschlichen Ernährung gezielt zu verstärken.
Ab 2027 soll darum der Einzelkulturbeitrag für Flächen mit Eiweisserbsen, Ackerbohnen und vergleichbaren Körnerleguminosen pro Hektare und Jahr 2100 Franken betragen, sofern die Kulturen im Rahmen des Vertraganbaus oder organisierter Wertschöpfungsketten mit dem Ziel der Verwertung in der Schweiz angebaut werden. Diese Massnahme soll mindestens sechs Jahre gelten. Danach soll der Bundesrat die Wirksamkeit der Massnahme evaluieren, indem er untersucht, wie sich die Anbauflächen, die in der Schweiz verarbeiteten Mengen, die Zahl der beteiligten Betriebe und der Beitrag dieser Kulturen zur Ernährungssicherheit der Schweiz entwickelt haben.
Begründung
Eiweisserbsen und Ackerbohnen sind für die Schweizer Landwirtschaft von strategischer Bedeutung. Sie sorgen für eine vielfältigere Fruchtfolge, verbessern die Bodenfruchtbarkeit, verringern die Abhängigkeit von der Einfuhr pflanzlicher Proteine und begünstigen eine nachhaltigere Ernährung im Einklang mit den geltenden Ernährungsempfehlungen.
Die Entwicklung dieser Kulturen ist aber nach wie vor unsicher. Zwar hat die Anbaufläche zugenommen. Ohne klare wirtschaftliche Signale könnte sie aber rasch wieder schrumpfen. Die heutigen Beiträge schaffen keinen genügenden Ausgleich für die agronomischen Risiken, für die Anforderungen an Sortierung und Qualität, für die unsicheren Absatzmärkte und für die Konkurrenz durch Einfuhren.
Das geeignete Instrument existiert bereits: Einzelkulturbeiträge, die von den Kantonen ausgerichtet werden und mit denen für die Versorgung des Landes wichtige Kulturen ohne zusätzliche Bürokratie unterstützt werden können. Körnerleguminosen sollten ähnlich behandelt werden wie Zuckerrüben, deren Förderung weitergeführt wird, um die heimische Produktion zu stabilisieren.
Damit kann ein bestehendes Instrument für eine Kultur eingesetzt werden, deren Anbau im Einklang steht mit den Zielen der AP 30+, der Ernährungssicherheit und der Ernährungsstrategie. Mit höheren Beiträgen über mehrere Jahre erhalten die Betriebe die notwendige Sicherheit für ihre Investitionen, für den Abschluss von Verträgen und für den Ausbau der heimischen Produktionskette. Ohne Vorhersehbarkeit kann sich keine Branche konsolidieren.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Wie in seinem Bericht über die «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vom 22. Juni 2022 (22.068) ausgeführt, teilt der Bundesrat die grundsätzliche Zielsetzung der Motion, die Ackerfläche vermehrt zur direkten menschlichen Ernährung zu nutzen. Entsprechend hat er die Einzelkulturbeitragsverordnung (SR 910.17) so angepasst, dass seit 2023 für alle bekannten Arten von Körnerleguminosen, die sich für den Anbau unter den klimatischen Gegebenheiten eignen, unabhängig vom Verwendungszweck ein Einzelkulturbeitrag von 1’000 Franken je Hektare und Jahr ausgerichtet wird.
Anlässlich seiner Aussprache zur künftigen Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) hat der Bundesrat im Februar 2026 den Grundsatzentscheid getroffen, pflanzliche Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung selektiv stärker zu fördern. Im Kontext Ernährungssicherheit und Ressourcennutzung sollen Produktionsanreize für Kulturen verstärkt werden, die sich für den Anbau unter den klimatischen Bedingungen der Schweiz eignen und für die eine Nachfrage besteht. Durch die Erhöhung bzw. Einführung entsprechender Einzelkulturbeiträge sollen diese Kulturen auf Stufe Produktion wirtschaftlich attraktiver und gegenüber importierten Rohstoffen wettbewerbsfähiger werden.
Der Bundesrat wird die Vernehmlassung zur AP30+ voraussichtlich im dritten Quartal 2026 eröffnen. Er erachtet es als nicht angebracht, den Ergebnissen der Vernehmlassung vorzugreifen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.