Quelle

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Fossile Unabhängigkeit

Wortlaut

Der aktuelle Krieg im Iran sowie die damit verbundenen Spannungen im Nahen Osten haben erneut zu steigenden Ölpreisen und Unsicherheiten auf den internationalen Energiemärkten geführt. Solche Entwicklungen verdeutlichen die anhaltende Abhängigkeit der Schweiz von importierten fossilen und nuklearen Energieträgern und die damit verbundenen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Risiken. Bereits frühere Krisen – von den Ölkrisen der 1970er-Jahre über geopolitische Konflikte im Nahen
Osten bis hin zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine – haben gezeigt, dass die starke Abhängigkeit von fossilen Energieimporten erhebliche Kosten verursacht und die Versorgungssicherheit der Schweiz beeinträchtigt. Die Schweiz importiert sämtliche Erdölprodukte, Erdgas sowie Uran aus dem Ausland. Gemäss Berechnungen flossen dafür im 2024 brutto rund acht Milliarden Franken ins Ausland. Der sogenannte Energie-Unabhängigkeitstag fällt aktuell auf den 27. April 2026. Ab diesem Datum ist die Schweiz rechnerisch vollständig auf Energieimporte angewiesen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat die sicherheitspolitischen Risiken der aktuellen Abhängigkeit von fossilen und nuklearen Energieimporten vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen? Welche zusätzlichen Massnahmen plant er, um die strategische Energieunabhängigkeit und Versorgungssicherheit der Schweiz zu stärken?
2. Wie hoch schätzt er die zusätzlichen volkswirtschaftlichen Kosten ein, die der Schweiz aufgrund ihrer anhaltenden Abhängigkeit von importiertem Öl und Gas seit dem Start der russischen Invasion in die Ukraine durch Preisschocks, geopolitische Krisen und Versorgungssicherheitsmassnahmen entstanden sind? Wie hoch beurteilt er diese Kosten unter Einbezug der Importabhängigkeit und Preisentwicklung bei Uran?
3. Mit welchen Kosten rechnet er künftig in diesem Zusammenhang und welche Massnahmen plant er, um diese Risiken zu reduzieren?
4. Wie hoch schätzt er das Potenzial zur Reduktion fossiler Energieimporte bis 2030 und 2040 ein, wenn die bestehenden energie- und klimapolitischen Ziele konsequent
umgesetzt werden?
5. Mit welchen kurzfristigen Massnahmen bis 2030 stellt der Bundesrat sicher, dass die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten und die damit verbundenen Kosten- und
Sicherheitsrisiken deutlich reduziert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Um die Versorgung des Landes im Fall von Versorgungsengpässen (z.B. aufgrund von geopolitischen Spannungen) zu gewährleisten kann der Bund, bei Bedarf, Pflichtlager von Erdölprodukten freigeben. In Zusammenhang mit dem Iran-Krieg hat es der Bund bis jetzt noch nicht als notwendig erachtet, die Pflichtlager freizugeben. Auch bei den nuklearen Energieträgern ist die mittelfristige Versorgung dank der möglichen Lagerung und der global breit diversifizierten Produktion gesichert. Mit dem Klimaziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050, das im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG, SR 814.310) verankert ist, sowie dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) bestehen langfristige Strategien und Massnahmen, um die Nutzung fossiler Energieträger zu reduzieren, die Energieeffizienz zu stärken und die einheimischen erneuerbaren Energieträger auszubauen.

2. und 3. Auch wenn die Strompreise nach der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine deutlich gestiegen sind, erwies sich die schweizerische Volkswirtschaft als robust, dies auch in Anbetracht der gestiegenen amerikanischen Zölle und der damit verbundenen Unsicherheiten. Eine genaue Schätzung der Kosten ist aufgrund der weiterhin bestehenden geopolitischen Risiken derzeit schwierig. Aus demselben Grund sind auch die künftigen volkwirtschaftlichen Kosten schwer abzuschätzen. Für die Schweiz als mittelgrosse und offene Volkswirtschaft sind geregelte Handelsbeziehungen zentral. Mit der Umsetzung der Aussenwirtschaftsstrategie des Bundesrats, namentlich mit multi- und bilateralen Freihandels- und Investitionsabkommen, werden die Beziehungen zu den Handelspartnern weiter gefestigt.

4. Die Energieperspektiven 2050+ (www.bfe.admin.ch > Politik > Energieperspektiven 2050+) haben gezeigt, dass das Netto-Null-Ziel technisch machbar ist, inklusive der Zwischenschritte für 2030 und 2040. Mit dem KIG wurde zudem die rechtliche Basis für die Zielerreichung geschaffen. Das Bundesamt für Energie ist aktuell daran, die Energieperspektiven 2060 zu erarbeiten, bei denen die Netto-Null-Zielsetzung bzw. die Dekarbonisierung der Energieversorgung eine klare Zielvorgabe darstellt und die Grundlage für die Weiterentwicklung der Energie- und Klimapolitik darstellt. Der Bundesrat unterstreicht jedoch, dass die Erreichung des Netto-Null-Ziels per 2050 mit sehr grossen Herausforderungen verbunden ist.

5. Die Schweiz hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Dazu setzt die Schweiz Klimaschutzmassnahmen im In- und Ausland um. Die konkreten Massnahmen, wie beispielsweise die CO2-Abgabe, das Emissionshandelssystem sowie die Emissionsvorschriften für Fahrzeuge, sind im CO2-Gesetz (SR 641.71) festgelegt.