26.4001
Transparenz bei politischer Online-Werbung stärken
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit politische Werbung auf digitalen Plattformen während eidgenössischer Abstimmungs- und Wahlkampagnen transparent ausgewiesen wird.
Insbesondere soll sichergestellt werden, dass:
1. die Auftraggeberinnen und Auftraggeber politischer Werbung klar erkennbar sind;
2. die für politische Werbung eingesetzten finanziellen Mittel offengelegt werden;
3. ein öffentlich zugängliches Archiv politischer Online-Werbung geschaffen oder sichergestellt wird;
4. die Herkunft von bezahlten politischen Inhalten nachvollziehbar ist.
Begründung
Die politische Meinungsbildung verlagert sich zunehmend auf digitale Plattformen. Während klassische politische Werbung in Zeitungen, auf Plakaten oder in Fernsehspots für die Öffentlichkeit sichtbar ist, können digitale Werbeanzeigen gezielt an bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgespielt werden, ohne dass andere Stimmberechtigte diese wahrnehmen.
Diese Entwicklung erschwert die öffentliche Kontrolle politischer Kampagnen und kann die Transparenz demokratischer Prozesse beeinträchtigen. Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wer politische Werbung finanziert und welche Botschaften im Rahmen von Abstimmungs- und Wahlkämpfen verbreitet werden.
Ziel des Vorstosses ist nicht die Einschränkung politischer Meinungsäusserung, sondern die Schaffung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit im digitalen Raum. Damit wird das Vertrauen in die direkte Demokratie gestärkt.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass digitale Plattformen für die politische Meinungsbildung eine zunehmend wichtige Rolle spielen und dass die mangelnde Transparenz der dort verbreiteten politischen Werbung problematisch sein könnte, insbesondere angesichts der Möglichkeiten zur Personalisierung («Mikro-Targeting»).
Die in der Motion aufgeworfenen Fragen weisen einen engen Zusammenhang zu weiteren parlamentarischen Vorstössen auf: zur Motion 26.3864 Klopfenstein Broggini « Ausländische Finanzierung von politischer Werbung zu Schweizer Abstimmungen und Wahlen unterbinden», zur Motion 26.4002 Mahaim «Einsatz künstlicher Intelligenz in Abstimmungs- und Wahlkampagnen. Massnahmen zum Schutz der schweizerischen Demokratie» und zur Motion 26.3815 Gysin «Transparenz beim Einsatz künstlicher Intelligenz in Wahl- und Abstimmungskampagnen». Diese Vorstösse behandeln zwar jeweils spezifische Themen, sie betreffen jedoch alle die digitale politische Kommunikation.
Der Vernehmlassungsentwurf zum Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) enthält Transparenzvorgaben zum Schutz der Informations- und Meinungsfreiheit. Anbieterinnen sehr grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen müssen Werbung kennzeichnen, ein Werbearchiv einrichten sowie über systemische Risiken ihrer Dienste berichten. Politische Werbung sowie Risiken für Wahl- und Abstimmungsprozesse sind dabei miterfasst, da sie Teil der öffentlichen Meinungsbildung sind. Nicht verlangt wird, dass transparent gemacht wird, wer die Werbeauftraggeber sind oder woher die finanziellen Mittel stammen.
Das Parlament hat sich im Übrigen mit der Frage der Transparenz bei der Politikfinanzierung bereits befasst. In seinem am 18. Juni 2021 verabschiedeten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative beschloss es, mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) neue Regelungen zur Stärkung der Transparenz einzuführen. Künftig müssen die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und Akteure, die in der Schweiz mehr als 50'000 Franken für eine politische Kampagne aufwenden, ihre Einnahmen sowie die Namen der Personen, von denen sie Zuwendungen von mehr als 15'000 Franken erhalten haben, offenlegen (Art. 76b und 76c BPR). Diese Regelungen gelten unabhängig von den verwendeten Kommunikationsmitteln und erfassen daher unter anderem auch Werbung auf digitalen Plattformen.
Vor diesem Hintergrund scheint es nicht sinnvoll, neue Gesetzgebungsaufträge zu erteilen, die spezifische Fragen isoliert behandeln. Hingegen könnte es nach Ansicht des Bundesrates zielführend sein, den verbleibenden Handlungsbedarf in einem gemeinsamen Bericht zu prüfen, der die verschiedenen Probleme im Bereich der digitalen politischen Werbung beleuchtet.
Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte der Erstrat die Motion trotz dieser Vorbehalte annehmen, wird der Bundesrat dem Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfauftrag abzuändern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.