26.4025
Swisscom-Auslandabenteuer in Italien. Auf welchen Grundlagen beruht die Einschätzung des Bundesrates?
Wortlaut
Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Frage 26.7334 fest, dass das Ziel der Swisscom-Tochter Fastweb + Vodafone, die Kosten für Funkmasten zu reduzieren, nicht im Widerspruch zu den strategischen Zielen der Swisscom stehe. Gleichzeitig sind in Italien mehrere Gerichtsverfahren hängig. Zudem hat die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM ein formelles Kartellverfahren gegen das von TIM und Fastweb + Vodafone gegründete Joint Venture eröffnet.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Auf welche konkreten Informationen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Risikobeurteilungen oder Szenarioanalysen stützt sich der Bundesrat bei seiner Einschätzung, dass das Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll und mit den strategischen Zielen der Swisscom vereinbar ist?
Wie beurteilt der Bundesrat die finanziellen Risiken aus den laufenden Gerichtsverfahren, möglichen Schadenersatzforderungen, einer allfälligen Unwirksamkeit der Kündigung des bestehenden Vertrags sowie aus dem Kartellverfahren der AGCM?
Welche Auswirkungen könnte das Vorhaben auf Verschuldung, Finanzkraft, Ausschüttungsfähigkeit und strategische Handlungsspielräume der Swisscom haben?
Auf welche konkreten Erwägungen stützt sich der Bundesrat bei seiner Einschätzung, dass kein Reputationsrisiko besteht?
Wurde der Bundesrat vor der Kündigung des bestehenden Vertrags und vor dem Entscheid zum Joint Venture mit TIM informiert? Falls ja, wann und in welcher Form?
Welche Lehren zieht der Bundesrat aus früheren Auslandengagements bundesnaher Unternehmen bei der Beurteilung der finanziellen, rechtlichen und reputationsbezogenen Risiken solcher Projekte?
Begründung
Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Swisscom. Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 26.7334 enthält weitreichende Aussagen zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den strategischen Zielen der Swisscom sowie zu den angeblich fehlenden Reputationsrisiken. Gleichzeitig bestehen mehrere Gerichtsverfahren und ein formelles Kartellverfahren in Italien. Die Grundlagen dieser Einschätzungen sind deshalb von öffentlichem und eigentümerpolitischem Interesse.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat steuert die Swisscom über strategische Ziele. Der Entscheid, ob die Swisscom einen Teil ihrer Mobilfunkmasten in Italien mietet oder im Rahmen eines Joint Ventures selbst baut und betreibt, obliegt dem Verwaltungsrat der Swisscom.
Vor diesem Hintergrund können die Fragen wie folgt beantwortet werden:
1. Der Bundesrat stützt sich auf die Einschätzung des Verwaltungsrats. Fastweb kam zum Schluss, dass der Ausbau eigener Infrastruktur kostengünstiger ist als die Miete von INWIT.
2./3. Das Risiko im Zusammenhang mit der Kündigung des Dienstleistungsvertrages mit INWIT besteht darin, dass das Gericht zum Schluss kommen könnte, dass der Vertrag eine Laufzeit bis 2038 hat. In diesem Fall würde Fastweb die angestrebten Kostenreduktionen nicht erzielen können. Im Zusammenhang mit dem Joint-Venture gibt es keine nennenswerten Risiken. Die Finanzierung des Joint-Ventures wird weitestgehend durch einen Drittinvestor und durch Fremdkapital sichergestellt. Zu berücksichtigen ist, dass auch der Status Quo für die Swisscom Risiken beinhaltet. Werden die Funkmasten weiterhin gemietet, bleibt die Swisscom abhängig vom entsprechenden Anbieter.
4. Der Bundesrat stützt sich auf die Tatsache, dass eine Prüfung des Joint-Ventures durch die Wettbewerbsbehörden aufgrund des hohen gemeinsamen Marktanteils von Fastweb und TIM zu erwarten ist. Die Ursache für ein solches Verfahren liegt daher nicht in einem vermeintlichen Fehlverhalten der Swisscom. Schon bei der Ankündigung des Joint-Ventures verwies Swisscom darauf, dass das Joint-Venture noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Behörden steht.
5. Es handelt sich um einen operativen Entscheid der Swisscom. Die Eignerstellen wurden gleichzeitig mit den anderen Aktionären über die Entscheide via Ad hoc-Mitteilung informiert. Die Ad hoc-Publizität verpflichtet kotierte Unternehmen, kursrelevante Tatsachen klar und zeitnah mittels Ad hoc-Mitteilung zu veröffentlichen. Dies fördert Transparenz im Markt und gewährleistet die Gleichbehandlung der Marktteilnehmenden.
6. Die Eignerstellen begleiten die Übernahme von Vodafone Italia durch Swisscom eng. Sie prüfen dabei, ob die mit der Übernahme verbunden Zielsetzungen erreicht werden. Bis jetzt hat der Verwaltungsrat seine mit der Übernahme von Vodafone Italia verbundenen Ziele erreicht.