26.4027
Gespräche USA–Iran auf dem Bürgenstock. Wie viel kostet dieses Gipfeltreffen, das dann vertagt wurde (auf wann?), die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler?
Wortlaut
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hatte angekündigt, auf dem Bürgenstock würden Gespräche zwischen den Vereinigten Staaten, dem Iran, Katar und Pakistan organisiert. Um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten, bewilligte der Bundesrat ein umfassendes Dispositiv, das unter anderem den subsidiären Einsatz der Armee (mit bis zu 2000 Armeeangehörigen), die Sperrung des Luftraums und weitreichende Sicherheitsmassnahmen beinhaltete.
Später wurde dann bekannt gegeben, dass die geplanten Gespräche verschoben worden waren. Das EDA teilte mit, die Vorbereitungsarbeiten auf dem Bürgenstock würden trotzdem weitergeführt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie hoch sind die Gesamtkosten des Bundes für die Vorbereitung des geplanten Treffens auf dem Bürgenstock?
Welche Beträge haben das EDA, das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, die Armee, das Bundesamt für Polizei und die anderen involvierten Bundesstellen aufgewendet?
Wie viele Armeeangehörige wurden tatsächlich mobilisiert oder für den Assistenzdienst aufgeboten und welche Kosten sind dadurch entstanden?
Welche Ausgaben wurden für Sicherheitsmassnahmen, Sperrung des Luftraums, Logistik, Transport, Infrastruktur und andere Vorbereitungsarbeiten getätigt?
Welcher Teil dieser Ausgaben erweist sich aufgrund der Verschiebung der Gespräche nun definitiv als überflüssig?
Falls die Gespräche gar nicht mehr auf dem Bürgenstock stattfinden: Wie hoch sind dann insgesamt die Nettokosten des Bundes?
Hat der Bund die Möglichkeit, sich die Kosten von den involvierten Ländern oder Delegationen oder anderen Beteiligten ganz oder teilweise zurückerstatten zu lassen? Wenn ja, in welchem Umfang?
Welche Massnahmen zieht der Bundesrat in Betracht, damit dem Bund künftig keine erheblichen organisatorischen Kosten für internationale Veranstaltungen entstehen, deren tatsächliche Durchführung noch nicht ausreichend gesichert ist?
Stellungnahme des Bundesrates
1-4: Die Gesamtkosten liegen noch nicht vor.
Der Bund hat keine organisatorischen Kosten übernommen, die innerhalb des Bürgenstock-Resorts im Zusammenhang mit Logistik oder Übernachtungen entstanden sind.
Die Armee erbrachte im Rahmen des ordentlichen Budgets des VBS Leistungen in der Höhe von ungefähr 5,4 Millionen Franken. Es standen 1300 Armeeangehörige pro Tag im Einsatz.
Der Bund kann sich auf Gesuch des Kantons Nidwalden an jenen Sicherheitskosten beteiligen, die ihm in Verbindung mit den Schutzaufträgen des Bundes entstanden sind. Dazu liegen die definitiven Zahlen noch nicht vor.
Dem EDA sind Kosten in der Höhe von 33'000 Franken im Zusammenhang mit der Sicherstellung der medialen Dokumentation und Berichterstattung vor Ort entstanden.
5-8: Der historische Gipfel zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran fand mit einer zweitägigen Verzögerung statt, was in komplexen Verhandlungskontexten nicht unüblich ist. Trotz des anspruchsvollen organisatorischen und sicherheitspolitischen Rahmens ist es erfolgreich gelungen, die zentralen Akteure für die Lancierung des Friedensprozesses in die Schweiz zu bringen.
Der «Lake Lucerne Summit» erlangte weltweit grosse mediale Aufmerksamkeit. Die Schweiz wurde dabei überwiegend als vertrauenswürdige, diskrete und verlässliche Fazilitatorin wahrgenommen, deren Gute Dienste auch in einem zunehmend polarisierten geopolitischen Umfeld gefragt sind. Ausserdem verschaffte der Gipfel der Region Vierwaldstättersee und der gesamten Schweiz über seine diplomatische Bedeutung hinaus internationale Sichtbarkeit.
Schliesslich bleiben die Guten Dienste ein zentrales Instrument der Schweizer Aussenpolitik. Wird die Schweiz gebeten, diese zur Verfügung zu stellen, erfolgt vor jeder Zusage jeweils eine sorgfältige Abwägung der Risiken und Chancen. Diese Rolle erfordert Flexibilität und ist mit Kosten verbunden, was indessen zweifellos im Interesse der Schweiz liegt. Wie der Bundesrat in der Botschaft über die Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat 2026–2029 dargelegt hat (BBI 2025 2205), soll sich die Schweiz auch weiterhin als Standort für wichtige Konferenzen positionieren.