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Gefährdete Familien im Gazastreifen. Warum erteilt das Staatssekretariat für Migration keine Visa?
Wortlaut
Im Gazastreifen herrscht eine absolute Notsituation. Seit Oktober 2023 ist die Bevölkerung dort intensiven israelischen Bombardierungen ausgesetzt, von denen auch lebenswichtige Infrastrukturen wie Spitäler betroffen sind. Wer nicht flüchten kann, lebt in den Trümmern und ist Kälte, Wind und Bombardierungen schutzlos ausgeliefert. Der Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen ist stark eingeschränkt und die allgemeine Mangellage hat zur Folge, dass die Grundnahrungsmittel knapp sind und zu hohen Preisen weiterverkauft werden.
Das Schweizer Parlament hat 2013 das Botschaftsasyl abgeschafft. In den Debatten wurde das humanitäre Visum als Lösung zur Füllung der entsprechenden Lücke genannt. Die Kriterien für die Erteilung eines solchen Visums sind allerdings sehr restriktiv: Die Personen müssen einen engen und aktuellen Bezug zur Schweiz nachweisen (beispielsweise nahe Familienangehörige) und belegen, dass sie ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet sind. Sie müssen sich in einer besonderen Notsituation befinden, die ein behördliches Eingreifen zwingend erforderlich macht und die Erteilung eines Einreisevisums für die Schweiz rechtfertigt. Dabei befreit die Erteilung eines Visums nicht von der Pflicht, ein Asylgesuch zu stellen, das anschliessend im Inland nach den geltenden Vorschriften geprüft wird.
Doch mehreren Familien und Personen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, wurden Visa verweigert. Die Westschweizer Organisation «Observatoire romand du droit d'asile et des étrangers» (ODAE) hat insbesondere den Fall einer fünfköpfigen Familie, die im Gazastreifen festsitzt, detailliert dokumentiert. Die Eltern und die Schwester des Vaters leben schon seit vielen Jahren in der Schweiz und sind bereit, die Familie zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele Visumgesuche von Menschen, die im Gazastreifen (über-)leben, wurden abgelehnt? Wie viele abgelehnte Visumgesuche betreffen Menschen, die im Gazastreifen (über-)leben und einen engen und aktuellen Bezug zur Schweiz nachweisen können? Wie viele Menschen wurden demgegenüber – ausserhalb der im Herbst 2025 mit «Ärzte ohne Grenzen» durchgeführten Aktion – aufgenommen?
2. Auf welche Grundlagen stützt sich die Lagebeurteilung durch die Schweizer Vertretung in Ramallah, wenn diese wie im von der ODAE dokumentierten Fall behauptet, es bestehe keine unmittelbare Gefahr?
3. Wie kommt es, dass die Schweiz keinen Notaufnahmemechanismus eingerichtet hat analog zu jenem, der für die vor der russischen Invasion fliehenden Ukrainerinnen und Ukrainer geschaffen wurde – dies trotz den Erkenntnissen der UNO-Untersuchungskommission, den verschiedenen Berichten der Sonderberichterstatterin Francesca Albanese und den Berichten zahlreicher internationaler Organisationen wie Amnesty International?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Seit dem 7. Oktober 2023 haben die zuständigen Behörden 142 Gesuche um Erteilung eines humanitären Visums abgelehnt (Stand 30. Mai 2026). Im gleichen Zeitraum wurden 73 humanitäre Visa erteilt. Der Bezug der betroffenen Personen zur Schweiz wird statistisch nicht erfasst.
2. Die Schweizer Vertretung im Besetzten Palästinensischen Gebiet verfolgt die Lage im Gazastreifen sehr aufmerksam. Die Lebensbedingungen der gesamten Bevölkerung sind nach wie vor äusserst prekär. Gemäss der Rechtsprechung zum Vorliegen einer unmittelbaren Gefährdung muss offensichtlich sein, dass die betroffene Person unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist und dass sie der Gefahr stärker ausgesetzt ist als der Rest der Bevölkerung. Jedes Visumgesuch wird unter Berücksichtigung aller einzelfallspezifischen Umstände geprüft. Gegen einen ablehnenden Entscheid der Vertretung kann Einsprache und Beschwerde erhoben werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine näheren Angaben zum konkreten Fall gemacht werden.
3. Der Status S hat zum Ziel, den Behörden zu ermöglichen, eine ausserordentliche Zunahme schutzsuchender Personen zu bewältigen, wie ihn die Schweiz im Jahr 2022 infolge des Kriegs in der Ukraine erlebt hat. Im Vergleich dazu ist die Zahl der Asylgesuche von Personen aus dem Gazastreifen gering, sodass die Behörden diese im Rahmen des ordentlichen Asylverfahrens prüfen konnten. Angesichts der äussert prekären Lage haben Bund und einige Kantone im Herbst 2025 im Rahmen einer humanitären Evakuierungsaktion 20 verletzte Kinder mit ihren Familienangehörigen, insgesamt 98 Personen, aus dem Gazastreifen aufgenommen.