26.4048
Evaluation der Aufsichtsstruktur und -praxis im Finanzmarkt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der die Umsetzung und Wirkung der Aufsichtsstrukturen im Finanzmarkt während der letzten fünf Jahre evaluiert. Dabei sind insbesondere die seit Inkrafttreten von FINIG und FIDLEG (1. Januar 2020) bestehenden Regelungen im Bereich der unabhängigen Vermögensverwalter sowie die Aufsicht über Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler und weitere Finanzintermediäre zu berücksichtigen.
Der Bericht soll die Effizienz, Verhältnismässigkeit, Transparenz und Kostenfolgen der bestehenden Aufsichtsmodelle untersuchen und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen.
Begründung
Fünf Jahre nach Inkrafttreten von FINIG und FIDLEG rechtfertigt es sich, eine systematische Evaluation der Aufsichtsstrukturen im Finanzmarkt vorzunehmen.
Im Bereich der unabhängigen Vermögensverwalter wird geltend gemacht, dass zentrale Zielsetzungen der Reform – insbesondere eine effiziente und verhältnismässige Aufsicht – bislang nur unzureichend erreicht worden sind. Zudem bestehen Hinweise auf strukturelle Schwächen wie hohe Kosten, Doppelspurigkeiten und mangelnde Transparenz.
Gleichzeitig bestehen im Finanzmarkt unterschiedliche Aufsichtsmodelle: Während gewisse Bereiche – etwa Versicherungsunternehmen – direkt der FINMA unterstellt sind, gilt in anderen Bereichen ein zweistufiges System mit Aufsichtsorganisationen. Ungebundene Versicherungsvermittler sind sogar doppelt, d.h. auf Stufe Arbeitgeber (Einzelunternehmung oder juristische Person) und Mitarbeitende mit Kundenkontakt, registrierungspflichtig und überwacht. Diese Unterschiede werfen Fragen nach der Kohärenz, Effizienz und Gleichbehandlung der Beaufsichtigten auf.
Eine sektorübergreifende Evaluation soll aufzeigen, ob die bestehenden Strukturen den regulatorischen Zielsetzungen entsprechen, wo Ineffizienzen bestehen und ob Anpassungen angezeigt sind.
Der Bericht soll insbesondere folgende Aspekte untersuchen:
Kosten und Gebühren: Entwicklung und Verteilung der Aufsichtskosten in den verschiedenen Finanzmarktsektoren sowie deren Verhältnis zum jeweiligen Risikoprofil;
Effizienz der Aufsichtsmodelle: Vergleich zwischen zweistufigen Strukturen (Aufsichtsorganisationen und FINMA) und direkter Aufsicht sowie Identifikation von Doppelspurigkeiten;
Transparenz der Aufsicht: Nachvollziehbarkeit von Risikoeinstufungen, Prüfprozessen und Aufsichtspraxis;
Verhältnismässigkeit: Angemessenheit der regulatorischen Anforderungen im Verhältnis zu Grösse, Komplexität und Risiko der beaufsichtigten Institute;
Nutzung bestehender Flexibilitäten: Anwendung risikobasierter Instrumente und regulatorischer Erleichterungen;
Governance: Analyse möglicher Interessenkonflikte und institutioneller Verflechtungen in den Aufsichtsstrukturen;
Kohärenz des Aufsichtssystems: Vergleich der unterschiedlichen Aufsichtsregime im Finanzmarkt, insbesondere zwischen Vermögensverwaltung und Versicherungen;
Wirkung und Akzeptanz: Beurteilung der praktischen Auswirkungen der Aufsicht auf die beaufsichtigten Akteure.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD beabsichtigt, die schweizerische Finanzmarktregulierung und den regulatorischen Aufsichtsrahmen auf Möglichkeiten zur administrativen Entlastung und den Abbau von Doppelspurigkeiten zu prüfen. Zur Unterstützung der Arbeiten hat das EFD eine externe Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die betroffenen Branchen und Behörden anhören und dem EFD ihre Analyse und Handlungsempfehlungen unterbreiten wird. Diese fliessen in den Bericht des EFD ein, der dem Bundesrat mit Empfehlungen für Folgearbeiten bis Ende 2027 vorgelegt werden soll.
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Rahmen dieser Überprüfung umzusetzen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.