Quelle

1/2008 - Umgang mit vertraulichen Daten

Kommissionssekretariat

Weisung 1/2008 der ElCom Umgang mit vertraulichen Daten

27. März 2008

Die vom Gesetzgeber mit Artikel 20 StromVG an die nationale Netzgesellschaft übertragenen Aufgaben machen es notwendig, dass swissgrid Daten direkt von den Höchstspannungs- wie auch Verteilnetzbetreibern bzw. -eigentümern, Kraftwerken und Bilanzgruppen einfordert.

Die für den Netzbetrieb des Übertragungsnetzes und das Bilanzmanagement erforderlichen Daten sind zum Teil marktrelevant und vertraulich. Die ElCom geht davon aus, dass die Vertraulichkeit dieser Daten von Seiten swissgrid bereits heute sichergestellt ist.

Sollten Daten aus betrieblichen Gründen Dritten zugänglich gemacht werden müssen, so ist dies in den von den Netzbetreibern gemäss Artikel 8 StromVV festzulegenden Richtlinien zum Messwesen und den Informationsprozessen transparent darzustellen.

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