1/2014 - Transparente und vergleichbare Rechnungsstellung
Weisung 1/2014 der ElCom Transparente und vergleichbare Rechnungsstellung
11. März 2014
1 Ausgangslage
Die Netzbetreiber müssen ab 1. Januar 2009 für die Netznutzung transparent und vergleichbar Rechung stellen. Insbesondere sind die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen, die Zuschläge auf die Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes sowie, falls Endverbraucher beliefert werden, die gelieferte Elektrizität auf der Rechung gesondert ausweisen.
Zudem müssen die Netzbetreiber den Beteiligten die für die Energielieferung notwendigen Messdaten und Informationen fristgerecht, einheitlich und diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Die Bezeichnung des Messpunktes ist eine dieser Informationen.
Gesetzliche Grundlagen: Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 12 Absatz 2 Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7), Artikel 8 Absatz 3 Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71).
Diese Weisung ersetzt die ElCom Weisung 2/2011 vom 12. Mai 2011.
Übergangsfrist: Alle Netzbetreiber haben den Messpunkt auf den Rechnungen spätestens ab 1. Januar 2015 zu bezeichnen.
Christoffelgasse 5, 3003 Bern Tel. +41 58 462 58 33, Fax +41 58 462 02 22 info@elcom.admin.ch www.elcom.admin.ch
2 Minimale Anforderungen an die Rechnungsstellung
Die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Vergleichbarkeit ist nur gewährleistet, wenn die einzelnen Elemente in übersichtlicher und für den Endverbraucher verständlicher Weise aufgeführt werden. Aus diesem Grund sind die folgenden minimalen Anforderungen an die Rechnungsstellung zu beachten:
A. Netznutzung (inkl. Systemdienstleistungen) Total CHF Grundtarif Netznutzung (falls vorhanden) in CHF/Monat Total CHF Leistungstarif Netznutzung (falls vorhanden) in CHF/kW Total CHF Arbeitstarif Netznutzung in Rp./kWh Total CHF B. Energielieferung Total CHF Grundtarif Energie (falls vorhanden) in CHF/Monat Total CHF Leistungstarif Energie (falls vorhanden) in CHF/kW Total CHF Arbeitstarif Energie in Rp./kWh Total CHF
C Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen in Rp./kWh Total CHF
D. Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer in Rp./kWh Total CHF und Fische E. Bezeichnung des Messpunktes in Zahlen (z.B. CHXXXXX01234500000000000000XXXXX)
Bitte beachten Sie zudem die Bestimmungen über die Stromkennzeichnung gemäss Energiegesetz und -verordnung. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Energie unter Herkunftsnachweis für Elektrizität und Stromkennzeichnung (admin.ch).