Quelle

1/2022 - Jahresrechnung Netz

Weisung 1/2022 der ElCom Jahresrechnung Netz

8. März 2022

1 Ausgangslage

Artikel 11 StromVG verlangt, dass die Betreiber und Eigentümer von Verteil- und Übertragungsnetzen für jedes Netz je eine Jahresrechnung erstellen, die von den übrigen Tätigkeitsbereichen entflochten ist. Des weiteren sind die Netzbetreiber nach Artikel 12 Absatz 1 StromVG i.V.m. Artikel 10 Strom VV verpflichtet, die für die Netznutzung nötigen Informationen leicht zugänglich bereit zu stellen und unter anderem die Jahressumme der Netznutzungsentgelte sowie die Jahresrechnungen bis spätestens am 31. August zu veröffentlichen.

Die Jahresrechnung Netz soll ein den Tatsachen entsprechendes Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen. Die Entflechtung der Jahresrechnung Netz hat aufgrund der Werte aus der Finanzbuchhaltung zu erfolgen.

Diese Weisung findet erstmals für die Jahresrechnung Netz 2022 Anwendung. Für die Jahresrechnung Netz bis 2021 gilt die Weisung 3/2011.

2 Minimalanforderungen an die Jahresrechnung Netz

Die Jahresrechnung Netz des abgelaufenen Jahres muss bis am 31. August des Folgejahres über das Netzbetreiberportal der ElCom eingereicht werden und wird anschliessend auf der Strompreiswebseite der ElCom unter http://www.strompreis.elcom.admin.ch publiziert.

Die Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung und der Buchführung sind einzuhalten. Insbesondere gelten die Prinzipien der Stetigkeit, Klarheit und Verständlichkeit.

Die ElCom stellt folgende Minimalanforderungen an eine Jahresrechnung Netz:

  • Die Jahresrechnung Netz umfasst die Bilanz und die Erfolgsrechnung des Netzes.

  • Zwingend auszuweisen in der Erfolgsrechnung des Netzes sind: ⎥ Erträge Netz: separate Position für Jahressumme der Netznutzungsentgelte, interne Erträge, aktivierte Eigenleistungen, andere Erträge;

Christoffelgasse 5, CH-3003 Bern Tel. +41 58 462 58 33, Fax +41 58 462 02 22 info@elcom.admin.ch www.elcom.admin.ch

⎥ Aufwände Netz: getrennte Position für Aufwand für Vorliegernetze und Systemdienstleistungen, Materialaufwand / Fremdleistungen, Personalaufwand, andere Aufwände; ⎥ Verwendung / eintarifierte Deckungsdifferenzen1; ⎥ Abschreibungen; ⎥ Finanzaufwand und Finanzertrag; ⎥ Gewinn bzw. Verlust; ⎥ Zwischensumme und Totale.

▪ Mit der Veröffentlichung des Jahresberichts Netz sind die Vorjahreszahlen ebenfalls auszuweisen.

▪ Es sind Zahlenwerte auszuweisen. Der Geschäftsbericht bzw. Jahresbericht in beschreibender Form reicht alleine nicht.

▪ Falls eine Jahresrechnung des Unternehmens eingereicht wird, muss mindestens eine Segmentrechnung im Geschäftsbericht zum Netz vorhanden sein, welche den Minimalanforderungen genügt (vgl. oben bzw. beispielsweise gemäss IFRS 8 erstellt ist).

Die ElCom favorisiert die Bruttomethode (d.h. die Aufwände und die Erträge sind jeweils separat auszuweisen.

Position 1000 in der Kostenrechnung.