Quelle

2/2019 - Deckungsdifferenzen

Weisung 2/2019 der ElCom Deckungsdifferenzen Netz und Energie aus den Vorjahren

5. März 2019

1 Ausgangslage

Das Netznutzungsentgelt darf die anrechenbaren Kosten sowie die Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen nicht übersteigen. Das Netznutzungsentgelt ist somit kostenbasiert. Massgeblich sind dabei die Kosten eines Geschäftsjahres (Art. 14 Abs. 1 StromVG i.V.m. 7 Abs. 1 StromVV). Der Tarifanteil für die Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung orientiert sich an den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und an langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers (Art. 4 Abs. 1 StromVV i.V.m. Art. 6 Abs. 1 StromVG). Damit sind auch die Elektrizitätstarife in der Grundversorgung kostenbasiert. In der Vergangenheit erzielte Überdeckungen sind gemäss Artikel 19 Absatz 2 StromVV durch Senkung der Netznutzungs- bzw. Elektrizitätstarife in der Zukunft zu kompensieren. Entsprechend können auch Unterdeckungen in den Folgejahren ausgeglichen werden. Diese Weisung ersetzt die Weisung 1/2012 vom 19. Januar 2012/13. Juni 2013.

2 Berechnung der Deckungsdifferenzen Netz und Energie aus den Vorjahren

Im Rahmen der Berücksichtigung der Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren werden Differenzen zwischen den anrechenbaren Kosten und den realisierten Erlösen einer Kalkulationsperiode ausgeglichen. Dabei werden insbesondere Differenzen berücksichtigt,

a) die sich aus Abweichungen zwischen dem prognostizierten und dem tatsächlichen Mengengerüst ergeben, b) die sich aus Abweichungen zwischen Plankosten und tatsächlichen Kosten ergeben, c) die im Rahmen einer Prüfung durch die ElCom festgestellt werden oder d) die daraus resultieren, dass kostenwirksame Sondereffekte nicht in voller Höhe in einer Kalkulationsperiode erfasst werden sollen, um so die Tarife zu glätten. Die Berechnung ist für jedes Geschäftsjahr durchzuführen. Die Berücksichtigung des zu saldierenden Betrags eines Geschäftsjahres erfolgt jeweils im Rahmen der Kostenkalkulation für das übernächste Geschäftsjahr. Die Deckungsdifferenzen sind gemäss dem Erhebungsbogen bzw. der Kostenrechnung in der jeweils gültigen Fassung (siehe Anhang) herzuleiten und wesentliche Beträge auf in der Regel drei aufeinander folgende Kalkulationsperioden zu verteilen. Beim Netz sind dabei die zu saldierenden Beträge sachgerecht auf die einzelnen Netzebenen zu verteilen. Eine sachgerechte Verteilung setzt voraus, dass die jeweiligen Deckungsdifferenzen auf der Netzebene berücksichtigt werden, auf der sie entstanden sind.

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Die nationale Netzgesellschaft berechnet zudem die Deckungsdifferenzen für die Systemdienstleistungen. Die gemäss Erhebungsbogen ermittelten Saldi der Deckungsdifferenzen sind mit dem jeweils gültigen durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz (WACC) zu verzinsen. Dabei dürfen Unterdeckungen (negativer Saldo) höchstens mit dem WACC verzinst werden, währenddessen bei Überdeckungen (positiver Saldo) mindestens dieser Satz angewandt werden muss. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC dabei jährlich neu fest. Massgeblich für die Verzinsung der Deckungsdifferenzen Netz und Energie ist der WACC des folgenden Tarifjahres (t+2)1.

Anhang: Erhebungsbogen DN_2 Erhebungsbogen DE_2

Beispiel: Die Deckungsdifferenz des Jahres 2017 (t) wird im Jahr 2018 (t+1) berechnet und ist mit dem

WACC des darauffolgenden Jahres 2019 (t+2) zu verzinsen