9/2025 - Jahresrechnung Netz
Weisung 9/2025 der ElCom Jahresrechnung Netz
18. November 2025
1 Ausgangslage
Artikel 11 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung vom 23. März 2007 (Stromversorgungsgesetz, StromVG; SR 734.7) verlangt, dass die Betreiber und Eigentümer von Verteil- und Übertragungsnetzen f ür jedes Netz je eine Jahresrechnung erstellen, die von den übrigen Tätigkeitsbereichen entf lochten ist. Des Weiteren sind die Netzbetreiber nach Artikel 12 Absatz 1 StromVG i.V.m. Artikel 7b Absatz 1 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV, SR 734.71) verpflichtet, die für die Netznutzung nötigen Informationen über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar bereit zu stellen und unter anderem die Jahressumme der Netznutzungsentgelte (Art. 12 Abs. 1 Bst. e StromVG) sowie die Jahresrechnungen (Art. 12 Abs. 1 Bst. g StromVG) bis spätestens am 31. August zu veröffentlichen. Ab der Jahresrechnung Netz 2026 müssen die Verteilnetzbetreiber gemäss Artikel 13f Absatz 1 Buchstabe c StromVV zudem bei den erzeugungsbedingten Verstärkungen die erhaltenen Vergütungen, Abgeltungen und getätigten Netzverstärkungen jährlich in der Jahresrechnung des Netzes ausweisen1.
Die Jahresrechnung Netz soll ein den Tatsachen entsprechendes Bild über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen. Die Entf lechtung der Jahresrechnung Netz hat auf grund der Werte aus der Finanzbuchhaltung zu erf olgen.
2 Zeitlicher Geltungsbereich
Die vorliegende Weisung gilt erstmals f ür die Jahresrechnung Netz 2026.
Für die Jahresrechnung Netz bis und mit 2021 gilt die Weisung 3/2011; f ür die Jahresrechnung Netz ab 2022 bis und mit 2025 gilt die Weisung 1/2022.
3 Minimalanforderungen an die Jahresrechnung Netz
Die Jahresrechnung Netz des abgelaufenen Jahres muss bis am 31. August des Folgejahres über das Netzbetreiberportal der ElCom eingereicht werden und wird anschliessend auf der Strompreiswebs eite der ElCom unter http://www.strompreis.elcom.admin.ch publiziert.
Die Grundsätze der ordnungsgemässen Rechnungslegung und der Buchführung sind einzuhalten. Insbe-
Anpassung aufgrund des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) und der entsprechenden Verordnungsänderungen (AS 2025 706).
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sondere gelten die Prinzipien der Stetigkeit, Klarheit und Verständlichkeit.
Die ElCom stellt f olgende Minimalanforderungen an eine Jahresrechnung Netz:
Die Jahresrechnung Netz umf asst die Bilanz, die Erf olgsrechnung und den Anhang.
Auszuweisen in der Erf olgsrechnung des Netzes sind: ⎥ Erträge Netz: separate Position für Jahressumme der Netznutzungsentgelte, interne Erträge, aktivierte Eigenleistungen, andere Erträge; ⎥ Auf wände Netz: getrennte Position für Aufwand für Vorliegernetze und Systemdienstleistungen, Materialauf wand / Fremdleistungen, Personalauf wand, andere Auf wände; ⎥ Verwendung / eintarif ierte Deckungsdif f erenzen2; ⎥ Abschreibungen; ⎥ Finanzauf wand und Finanzertrag; ⎥ Gewinn bzw. Verlust; ⎥ Zwischensumme und Totale.
▪ Zusätzlich sind im Anhang der Jahresrechnung Netz mit einem Bezug auf die Position in der Erf olgsrechnung und in der Bilanz auszuweisen: ⎥ erhaltene Vergütungen gemäss Artikel 15b Absatz 3 StromVG f ür erzeugungsbedingte Netzverstärkungen; ⎥ erhaltene pauschale Abgeltungen gemäss Artikel 15b Absatz 4 StromVG f ür erzeugungsbedingte Netzverstärkungen; ⎥ getätigte erzeugungsbedingte Netzverstärkungen im Zusammenhang mit Artikel 15b Absatz 3 StromVG; ⎥ getätigte erzeugungsbedingte Netzverstärkungen im Zusammenhang mit Artikel 15b Absatz 4 StromVG.
▪ Mit der Veröffentlichung der Jahresrechnung Netz sind die Vorjahreszahlen ebenf alls auszuweisen.
▪ Es sind Zahlenwerte auszuweisen. Der Geschäftsbericht bzw. die Jahresrechnung in beschreibender Form erf üllt diese Anf orderung nicht.
▪ Falls eine Jahresrechnung des ganzen Unternehmens eingereicht wird, muss mindestens eine Segmentrechnung im Geschäftsbericht zum Netz vorhanden sein, welche den vorliegenden Minimalanf orderungen genügt.
Die ElCom favorisiert die Bruttomethode (d.h. die Aufwände und die Erträge werden jeweils separat ausgewiesen). Für den Ausweis der Vergütungen und Abgeltungen bei den erzeugungsbedingten Netzverstärkungen muss die Bruttomethode zur Anwendung kommen.
Position 1000 in der Kostenrechnung.